Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Alpenhütten

Als Berghütten gelten Beherbergungsbetriebe, die Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten bieten und an Orten liegen, die als nützliche Stützpunkte für Bergsteiger- und Wanderaktivitäten dienen, und zwar in Berggebieten, die zu keiner Jahreszeit über für den normalen Verkehr freigegebene Straßen erreichbar sind.
Alpenhütten gewährleisten eine bescheidene Gastfreundschaft in Berggebieten und werden daher als im öffentlichen Interesse liegend anerkannt.

Veröffentlichungsdatum:

22.05.2025

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Berghütte verfügt über:

  • eine Küche, die dem Betreiber und dem Personal der Hütte vorbehalten ist und in der Speisen und Getränke unter Einhaltung der Hygienevorschriften zubereitet werden;
  • einem Speisesaal für den Verzehr von Speisen und Getränken, ausgestattet mit Tischen, Bänken und/oder Stühlen;
  • einen Schlafbereich, der mit Betten oder Etagenbetten ausgestattet ist;
  • gemeinsame Sanitäranlagen.

Die Berghütte verfügt außerdem über folgende Einrichtungen: 

  • ein Kommunikationssystem mit der zentralen Notrufzentrale (112) zur Bewältigung eventueller Notfälle;
  • Erste-Hilfe -Ausrüstung für Notfälle;
  • eine Stromversorgung für den Betrieb der Hütte: Es liegt daher im Ermessen des Betreibers, ob elektrische Geräte der Gäste angeschlossen werden dürfen;
  • Trinkwasser ist zumindest in der Küche gewährleistet; daher ist es möglich, dass das Wasser im restlichen Bereich der Hütte nicht trinkbar ist, worauf gegebenenfalls durch entsprechende Schilder hingewiesen wird. In den Bergen ist Wasser eine begrenzte und wertvolle Ressource; daher ist es möglich, dass den Gästen keine Duschmöglichkeit zur Verfügung steht, da diese entweder nicht vorgesehen ist oder aufgrund von Wasserknappheit ausgesetzt wurde, oder dass die Nutzung kostenpflichtig und/oder zeitlich begrenzt ist.

In der Nähe der Berghütte befindet sich stets ein Hubschrauberlandeplatz, der für Notfalleinsätze des Hubschrauberrettungsdienstes und zur Versorgung der Hütte genutzt wird.

Die Beherbergungstätigkeit einer Berghütte umfasst:

  • die Übernachtung,
  • die Verpflegung, d. h. die Ausgabe von Speisen und Getränken aller Art,
  • den Verkauf von Souvenirs.

Der Hüttenbetreiber muss Folgendes gewährleisten:

  • eine Mindestöffnungszeit vom 20. Juni bis zum 20. September, wobei während dieses Zeitraums die Anwesenheit und die Erreichbarkeit der Berghütte rund um die Uhr ohne Ruhetage gewährleistet sein müssen;
  • die Aufnahme jedes Wanderers, Bergsteigers oder Touristen, der eine Unterkunft oder einen Unterschlupf benötigt, unabhängig von der Aufnahmekapazität der Hütte, insbesondere bei schlechtem Wetter oder in Notfällen;
  • die Möglichkeit für Gäste, ihre eigenen Speisen und Getränke in den Gemeinschaftsräumen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, zu verzehren. Für diesen Service kann der Betreiber einen kleinen Beitrag verlangen, der in der Preisliste, die innen und außen an der Hütte gut sichtbar ausgehängt ist, deutlich angegeben sein muss.

Was die Übernachtungsmöglichkeiten betrifft, so verfügen die Zimmer einer Berghütte nicht über ein eigenes Bad, sondern es gibt lediglich Gemeinschaftssanitäranlagen mit mindestens einer Toilette mit Waschbecken pro 25 Schlafplätze. Die Zimmer sind relativ klein, da hier recht hohe Standards hinsichtlich der Bettenbelegungsdichte gelten (zwischen 3,5 und 10 m³ pro Bettplatz, während in Hotelbetrieben der Mindeststandard bei etwas über 14 m³ pro Bettplatz liegt). Zudem wird die Hälfte der Unterbringungskapazität einer Berghütte durch Schlafsäle mit mehr als 4 Schlafplätzen gewährleistet: Es ist daher möglich, dass Sie den Übernachtungsraum mit anderen Gästen teilen müssen. Die Schlafplätze können aus Betten, Feldbetten oder Kojen (kleine Schlafplätze, die auch aus einer gemeinsamen Holzplatte bestehen) bestehen, auch in übereinanderliegenden Ebenen.

Im Notfall, wenn in der Hütte mehr Wanderer oder Bergsteiger untergebracht werden müssen, als die Kapazität der Hütte zulässt, können für die Übernachtung auch Notunterkünfte auf dem Boden, auf einer Bank oder auf einer Holzplatte angeboten werden.

Während der Schließungszeit der Berghütte steht Wanderern und Bergsteigern das sogenannte Winterbiwak zur Verfügung, ein eigens dafür vorgesehener Raum in der Berghütte oder in deren Nähe, der mit allem Notwendigen ausgestattet ist, um im Notfall und bei Bedarf das Überleben zu sichern. Normalerweise findet man im Winterbiwak der Berghütte Feldbetten oder Liegen zum Ausruhen, einen Tisch sowie Stühle oder Bänke.

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste

Genehmigung zum Bau und zur Änderung von Schutzhütten und Biwaks

So beantragen Sie eine Genehmigung für den Bau, die Sanierung, die Modernisierung oder die Erweiterung von Berghütten, Wanderhütten und Biwaks.

Eine Berghütte leiten

Wie man eine Berghütte oder eine Wanderhütte betreibt.

Zuschüsse für Betreiber von besonders abgelegenen Berghütten

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung von Beiträgen und Zahlungen zur Sicherstellung der obligatorischen saisonalen Öffnung von besonders abgelegenen Berghütten

Links zu externen Seiten

Letzte Änderung: 03.07.2026 18:03

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren