Zuschussantrag für die Wiederherstellung von Kastanienwäldern (Bando 2023)

  • Nicht aktiv

Die Anträge müssen vom 2. Oktober 2023 (00:00:00) bis zum 20. November 2023 (23:59:59) eingereicht werden.

Formulare für die Beantragung eines Zuschusses für Arbeiten zur Wiederherstellung von Kastanienwäldern zu Landschaftszwecken

Castagni © Sconosciuto - Licenza proprietaria

Beschreibung

Der Antrag auf Unterstützung im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2023 für die Wiederherstellung von Kastanienwäldern (private Intervention) betrifft folgende Arten von Interventionen

A. WIEDERHERSTELLUNG UND/ODER ERHALTUNG VON KASTANIENHAINEN ZU LANDSCHAFTLICHEN ZWECKEN - MAXIMAL 8 BÄUME PRO BEGÜNSTIGTEM:

  • A1. Wiederherstellung historischer Kastanienbäume in einem Zustand der Verlassenheit durch Sanierungsschnitt mit Hilfe von Klettertechniken. Beschneiden und Entfernen des gesamten Holzes, alternativ mit Häckseln vor Ort;
  • A2. Erhaltung historischer Kastanienbäume mit trockenen oder beschädigten Ästen durch Sanierungs- und/oder Verjüngungsschnitt mit Hilfe von Klettertechniken. Beschneidung und Entfernung des gesamten verholzten Materials, alternativ mit Häckseln an Ort und Stelle.

B. EVENTUELLE REHABILITATION - SYSTEMATISIERUNG der Fläche, die direkt mit der zu stützenden Pflanze verbunden ist:

  • B1. REHABILISIERUNG von Flächen unter historischen Kastanienbäumen, die sich in einem Zustand der Verwahrlosung befinden, durch Abschneiden der konkurrierenden Baumvegetation auf einer Fläche von 200 Quadratmetern um die Anlage (Kreis mit einem Radius von 8 Metern), einschließlich des Aufbaus und der Beseitigung des gesamten Holzmaterials, alternativ mit Häckseln vor Ort;
  • B2. Arbeiten an der Böschung mit bescheidener Nivellierung und/oder Stubbennivellierung und/oder Stubbenfräsen ausschließlich in Übereinstimmung mit den wiederhergestellten Pflanzen, Einsaat aller losen Flächen.

An wen es sich richtet

Anträge können von natürlichen oder juristischen Privatpersonen gestellt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer oder Inhaber von dinglichen Rechten sind, auch für Anteile am Gegenstand der Förderung (Grundstück oder Gebäude).

Öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen, private Vereinigungen und Konsortien können keinen Antrag stellen.

So geht es

Der vom Interessenten unterzeichnete Antrag auf Gewährung eines Zuschusses, für den die Stempelgebühr (16 €) zu entrichten ist, muss unter Verwendung der genehmigten Formulare auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

- Abgabe des Antrags in Papierform bei der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz in Trient, Via Mantova 67 - von 9 bis 12 Uhr - (Telefon 0461 - 492712) oder bei den dezentralen Beratungsstellen und Informationsstellen der Autonomen Provinz Trient

- Übermittlung per elektronischer Post (mit oder ohne Beglaubigung) ausschließlich an die Adresse serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it, wobei zu beachten ist, dass Anhänge in komprimierten Formaten (z.B. ZIP) gemäß den Richtlinien der Provinz über die telematische Kommunikation NICHT akzeptiert werden

- Übermittlung an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz per Einschreiben mit Rückschein; in diesem Fall gilt der Poststempel des annehmenden Postamts als Nachweis des Eingangs

Der Antrag muss bei Strafe der Unzulässigkeit fristgerecht eingereicht werden. Die Anträge müssen vom 2. Oktober 2023 (00:00 Uhr) bis zum 20. November 2023 (23:59:59 Uhr) eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antragsformular für die Gewährung einer Finanzhilfe mit Steuerstempel

- Anhang I (Erklärung für jeden Antragsteller)

- Anhang II (technische Unterlagen)

- Anhang III (Farbfotodokumentation)

- Anhang IV (Vollmacht der Miteigentümer) - NUR WENN NÖTIG

- Anhang V (Datenschutzerklärung für alle Unterzeichner)

- Anhang VI (Kopie eines gültigen Ausweises für alle Unterzeichner)

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60-Tage-Frist beginnt mit dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge (20. November 2023). Zuständig für den Erlass der Bewilligungsmaßnahme und die Auszahlung ist die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz, und die für das Verfahren zuständige Person ist Dr. Francesca Chemolli, Leiterin des Büros für Anreiz- und Vereinfachungsmaßnahmen für Stadtplanung und Landschaftsschutz, bei dem Informationen erhältlich sind.Die Gewährung des Beitrags wird durch eine Verfügung des Direktors der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge (20. November 2023) festgelegt. Die Gewährungsbestimmungen werden auf der Website delibere.provincia.tn.it veröffentlicht und die entsprechenden Referenzen (Nummer und Datum der Annahme) werden den Begünstigten einzeln mitgeteilt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Fondo per la riqualificazione degli insediamenti storici e del paesaggio di cui all'articolo 72 della legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15, comma 2 lett. b). Bando 2023 per interventi di recupero di castagneti ai fini paesaggistici: interventi dei privati. Approvazione dei criteri di accesso e contestuale approvazione del bando.

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Guida operativa per la presentazione della domanda di contributo per interventi di recupero dei castagneti ai fini paesaggistici (Bando 2023)

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Kontakt

Contatti di Servizio urbanistica e tutela del paesaggio

Email - Segreteria:
serv.urbanistica@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.497044

Telefono - Segreteria:
0461.497044

Fax - Segreteria:
0461.497079

Contatti di Ufficio politiche di incentivazione per la valorizzaz. paesaggistica

Email - Segreteria:
serv.urbanistica@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492712

Telefono - Segreteria:
0461.497044

Fax - Segreteria:
0461.497079

Mo.
09.00, 12.00
Di.
09.00, 12.00
Mi.
09.00, 12.00
Do.
09.00, 12.00
Fr.
09.00, 12.00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2024

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Berichterstattung über Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kastanienbestände (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2023)

Im Rahmen des "Bando Castagni 2023" (Kastanienbekanntmachung 2023) wurden Privatpersonen Zuschüsse für Maßnahmen zur Wiederherstellung von Kastanienwäldern zu Landschaftszwecken gewährt. Nach Abschluss der beantragten Maßnahme muss über diese Rechenschaft abgelegt werden, um die Auszahlung des gewährten Zuschusses zu erhalten.

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:49

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