Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Antragsteller die Arbeiten innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Zuschussbescheids abschließen und abrechnen, es sei denn, die Provinzialverwaltung gewährt eine Verlängerung.
Der Antragsteller muss über die Arbeiten, die Gegenstand des Zuschusses sind, Rechenschaft ablegen, indem er die erforderlichen Formulare (genehmigt durch den Erlass Nr. 13076 vom 30. November 2023) zusammen mit den vorgeschriebenen Unterlagen bei der Abteilung für Stadtplanung und Landschaftsschutz auf eine der folgenden Arten einreicht
- Übermittlung per elektronischer Post (mit oder ohne Beglaubigung) ausschließlich an die Mailbox serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it, wobei zu beachten ist, dass Anhänge in komprimierten Formaten (z. B. ZIP) gemäß den Richtlinien der Provinz für die telematische Kommunikation NICHT akzeptiert werden
- Abgabe des Antrags in Papierform bei der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz in Trient, Via Mantova 67, von 9 bis 12 Uhr (Telefon 0461 - 492712), oder bei den dezentralen Informations- und Beratungsstellen der Autonomen Provinz Trient
- Übermittlung an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz per Einschreiben mit Rückschein, wobei der Poststempel des annehmenden Postamtes als Nachweis des Eingangsdatums gilt