1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
3. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument unterzeichnet wird. Das Ausweisdokument ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift in einem digitalen oder qualifizierten elektronischen Format vorliegt.
4A. Für Werke mit einem zugelassenen Wert von bis zu 155.000 EUR
- Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, Abschluss der Arbeiten mit Angabe des entsprechenden Datums, Aufstellung der entstandenen Gesamtkosten mit Angabe des Eingangsdatums;
- Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsrats des Verbands/Sportvereins über die Genehmigung der Endabrechnung mit Angabe des Gesamtbetrags der getätigten Ausgaben und Bestätigung der Beschränkung der Nutzung der Anlage für sportliche Zwecke für die Dauer von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten;
Falls nicht bereits als Anlage zum Ausführungsprojekt vorgelegt:
- Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, auch durch den Eigentümer des Grundstücks, das Gegenstand der Maßnahme ist; wenn das Grundstück in Privatbesitz ist und der Gemeinde zur Verfügung steht, ähnliche Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, durch die Gemeindeverwaltung.
4B. Für Arbeiten mit einem zugelassenen Betrag von mehr als 155.000 €
- Vereidigtes Sachverständigengutachten gemäß Art. 6, Absatz 2 oder Art. 7, Absatz 1, Buchstabe c) des d.P.G.P. 5/6/2000 Nr. 9-27/Leg und nachfolgenden Änderungen.
4C. Alternativ zu den Anhängen unter den Punkten 4A und 4B oben
- Bescheinigung des Bauleiters über die Fertigstellung der Arbeiten;
- Bericht des Bauleiters über die durchgeführten Arbeiten;
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten in Übereinstimmung mit dem für die Finanzierung akzeptierten Projekt, unterzeichnet vom Bauleiter oder einem autorisierten Techniker;
- vom Direktor der Bauarbeiten oder einem bevollmächtigten Techniker unterzeichnete Endabrechnung mit den dazugehörigen erläuternden Zeichnungen;
- Originale der Rechnungen (die nach Abschluss der Arbeiten zurückgegeben werden) mit den entsprechenden Quittungen, die die Ausgaben bestätigen;
- Liste der Rechnungen, die die Endabrechnung unter Angabe der Identifizierungsmerkmale, der Gesamtbeträge und der Einzelheiten der jeweiligen Quittung belegen;
- Auszug aus dem Protokoll des Vorstands des Verbands/Sportvereins, in dem die Endabrechnung genehmigt wird und in dem auch der Gesamtbetrag der quittierten Ausgaben angegeben ist und die Beschränkung der Nutzung der Anlage für sportliche Zwecke für die Dauer von fünfzehn Jahren ab dem Datum des Abschlusses der Arbeiten bestätigt wird;
Falls nicht bereits als Anlage zum Ausführungsprojekt erstellt:
- Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, auch durch den Eigentümer der Immobilie, die Gegenstand der Maßnahme ist; wenn die Immobilie in Privatbesitz ist und der Gemeinde zur Verfügung steht, ähnliche Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, durch die Gemeindeverwaltung.