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Zuschüsse für lokale Sporteinrichtungen (Abrechnung des Saldos)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des Restbetrags der gewährten Finanzhilfe.

Beschreibung

Dies ist der Antrag, der von den Sportverbänden oder -vereinen gestellt wird, die den Zuschuss für Arbeiten und Maßnahmen zum Bau, zur Umstrukturierung, zur Erweiterung und zur Verbesserung von Sportanlagen mit lokalem Charakter erhalten haben, die nach der Maßnahme funktionsfähig und nutzbar sein müssen.

Der Restbetrag wird im Rahmen des gewährten Zuschusses und der eventuell bereits geleisteten Vorauszahlungen gewährt.

Der Zuschuss ist in Artikel 33 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

CUP

Ab dem 1. Juni 2023 müssen Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Stellen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Beitrag auf Anordnung des Leiters der für den Sport zuständigen Provinzstruktur gewährt wurde.

Der Antrag muss vom Vorsitzenden der Organisation eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
3. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument unterzeichnet wird. Das Ausweisdokument ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift in einem digitalen oder qualifizierten elektronischen Format vorliegt.

4A. Für Werke mit einem zugelassenen Wert von bis zu 155.000 EUR
- Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, Abschluss der Arbeiten mit Angabe des entsprechenden Datums, Aufstellung der entstandenen Gesamtkosten mit Angabe des Eingangsdatums;
- Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsrats des Verbands/Sportvereins über die Genehmigung der Endabrechnung mit Angabe des Gesamtbetrags der getätigten Ausgaben und Bestätigung der Beschränkung der Nutzung der Anlage für sportliche Zwecke für die Dauer von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten;
Falls nicht bereits als Anlage zum Ausführungsprojekt vorgelegt:
- Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, auch durch den Eigentümer des Grundstücks, das Gegenstand der Maßnahme ist; wenn das Grundstück in Privatbesitz ist und der Gemeinde zur Verfügung steht, ähnliche Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, durch die Gemeindeverwaltung.

4B. Für Arbeiten mit einem zugelassenen Betrag von mehr als 155.000 €
- Vereidigtes Sachverständigengutachten gemäß Art. 6, Absatz 2 oder Art. 7, Absatz 1, Buchstabe c) des d.P.G.P. 5/6/2000 Nr. 9-27/Leg und nachfolgenden Änderungen.

4C. Alternativ zu den Anhängen unter den Punkten 4A und 4B oben
- Bescheinigung des Bauleiters über die Fertigstellung der Arbeiten;
- Bericht des Bauleiters über die durchgeführten Arbeiten;
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten in Übereinstimmung mit dem für die Finanzierung akzeptierten Projekt, unterzeichnet vom Bauleiter oder einem autorisierten Techniker;
- vom Direktor der Bauarbeiten oder einem bevollmächtigten Techniker unterzeichnete Endabrechnung mit den dazugehörigen erläuternden Zeichnungen;
- Originale der Rechnungen (die nach Abschluss der Arbeiten zurückgegeben werden) mit den entsprechenden Quittungen, die die Ausgaben bestätigen;
- Liste der Rechnungen, die die Endabrechnung unter Angabe der Identifizierungsmerkmale, der Gesamtbeträge und der Einzelheiten der jeweiligen Quittung belegen;
- Auszug aus dem Protokoll des Vorstands des Verbands/Sportvereins, in dem die Endabrechnung genehmigt wird und in dem auch der Gesamtbetrag der quittierten Ausgaben angegeben ist und die Beschränkung der Nutzung der Anlage für sportliche Zwecke für die Dauer von fünfzehn Jahren ab dem Datum des Abschlusses der Arbeiten bestätigt wird;
Falls nicht bereits als Anlage zum Ausführungsprojekt erstellt:
- Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, auch durch den Eigentümer der Immobilie, die Gegenstand der Maßnahme ist; wenn die Immobilie in Privatbesitz ist und der Gemeinde zur Verfügung steht, ähnliche Bestätigung der Einschränkung und der Verpflichtung, die Anlage für die sportliche Nutzung zu erhalten, durch die Gemeindeverwaltung.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Einreichung der Rechnungen ist in der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe festgelegt.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica dei criteri approvati con deliberazione n. 111 del 27 gennaio 2017 attuativi della "Legge provinciale sullo sport 2016" (l.p. n. 4/2016).

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Modifica dei criteri approvati con deliberazione n. 1321 del 30 agosto 2019 attuativi della 'Legge provinciale sullo sport 2016' (l.p. n. 4/2016), integrata con deliberazione n. 674 del 3 maggio 2021

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Regolamento concernente modalità e termini di rendicontazione e di verifica delle attività, degli interventi e delle opere nonché degli acquisti agevolati dalla Provincia, ai sensi dell’articolo 20 della legge provinciale 30 novembre 1992, n. 23.

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Antrag)

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung einer Finanzhilfe mit einem Bewertungsverfahren.

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Abschlagszahlung)

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Projektvariante)

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf eine Variante des genehmigten Bauprojekts.

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:02

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