Beschreibung
Es handelt sich um einen Antrag auf Genehmigung von Planungsänderungen des genehmigten Ausführungsprojekts, die jedoch nicht zu einer Änderung der Art und des Zwecks der förderfähigen Arbeiten führen dürfen.
Darüber hinaus müssen die qualitativen oder funktionalen Anforderungen des Projekts, für das die Finanzhilfe gewährt wurde, gleich bleiben oder verbessert werden, ebenso wie die Gestaltungselemente, die in den Bewertungen für die Vergabe der Punkte für die Zulassung zur Finanzhilfe berücksichtigt werden, den gleichen Zweck, die gleiche Art und die gleiche Funktionalität in Bezug auf die ursprünglich im Ausführungsprojekt vorgeschlagenen Arbeiten beibehalten müssen. Die Änderungen zielen vorzugsweise auf Maßnahmen zur Eindämmung der Verbrauchs- und/oder Verwaltungskosten ab.
Unbeschadet der Höhe des gewährten Zuschusses darf der Betrag der Projektvariante den Betrag des Ausführungsprojekts, für das der Zuschuss gewährt wurde, um höchstens 10 % übersteigen. Alle Beträge verstehen sich abzüglich der Steuern.
Der Zuschuss ist in Artikel 33 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
CUP
Ab dem 1. Juni 2023 müssen Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Stellen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.