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Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Der in Artikel 33 des Landesgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 „Landesgesetz über den Sport 2016“, ist für die Finanzierung von Bauvorhaben und Maßnahmen bestimmt, die den Bau, die Sanierung, die Erweiterung oder die Verbesserung von Sportanlagen lokaler Art betreffen und die nach Abschluss der Maßnahmen eigenständig funktionsfähig und nutzbar sein müssen.

Zur Förderung zugelassen sind Bauvorhaben, deren Gesamtkosten einschließlich Steuerabgaben mindestens 100.000 Euro und höchstens 1.000.000 Euro betragen.

Die Förderung wird in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro.

Maßnahmen zum Bau neuer Anlagen sind nur auf Grundstücken zulässig, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder über die die Gemeinde für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren verfügen oder die sie nutzen darf.

Jeder Begünstigte kann pro Jahr nur einen Förderantrag stellen. In jedem Fall ist die Einreichung eines weiteren Förderantrags erst nach Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung des Restbetrags der zuletzt gemäß Artikel 33 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 gewährten Förderung möglich.

Für jede Sportanlage kannpro Jahr nur ein einziger Förderantrag gestellt werden. In jedem Fall ist die Einreichung eines weiteren Förderantrags erst nach Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung des Restbetrags des letzten für dieselbe Sportanlage gewährten Zuschusses gemäß Artikel 33 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 möglich.

Beschränkungen

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermaßnahmen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 eingeführt – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP mithilfe des Webdienstes im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind, die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder vom CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie sie von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.impiantiemontagna@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die in den verschiedenen Phasen des Verfahrens vorzulegenden Unterlagen sind in dem Dokument aufgeführt Leitlinien zu Artikel 33aufgeführt.

Insbesondere sind im nachstehenden Abschnitt die Formulare aufgeführt, die in den folgenden Phasen einzureichen sind:
1. Antrag auf Fördermittel;
2. detailliertes Projekt und erforderliche Unterlagen für die Gewährung des Zuschusses nach Genehmigung der Rangliste.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Förderantrag mussjedes Jahrvom 1. bis zum 28. Februar (im Schaltjahr bis zum 29.) eingereicht werden.

180 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für die Genehmigung der Rangliste vorgesehenen Tage beginnen am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt. Innerhalb weiterer 120 Tage ab dem Datum der Mitteilung über die Förderungsberechtigung – die auf begründeten Antrag einmalig verlängert werden kann – muss der Begünstigte den detaillierten Projektplan und die für die Gewährung des Zuschusses erforderlichen Unterlagen einreichen. Innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Unterlagen erlässt der Leiter der für Sport zuständigen Behörde den Beschluss über die Gewährung des Zuschusses.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Auszahlung von Abschlagszahlungen)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung der Vorauszahlungen des bewilligten Zuschusses.

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Restzahlung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des Restbetrags des bewilligten Zuschusses.

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Planungsänderung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Änderung des genehmigten Ausführungsplans.

Letzte Änderung: 06.07.2026 18:08

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