ERSTER VORSCHUSS
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
3. Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung über den Beginn der Arbeiten oder eine ähnliche Erklärung des Bauleiters.
4. Bankbürgschaft oder Versicherungspolice zugunsten der Provinzverwaltung, ausgestellt von einem primären Versicherungsinstitut über einen Betrag in Höhe von 40 % des gewährten Zuschusses, um den auszuzahlenden Betrag zu garantieren.
ZWEITE VORSCHUSSZAHLUNG
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterschrieben.
3. Bescheinigung des Bauleiters über den Stand von mindestens 80 % der Arbeiten und Lieferungen.