ERSTER VORSCHUSS
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
3. Erklärung des Bauleiters über den Beginn der Arbeiten.
4. Bankbürgschaft oder Versicherungspolice eines führenden Versicherungsinstituts zugunsten der Provinzverwaltung über einen Betrag in Höhe von 40 % des gewährten Zuschusses, um den auszuzahlenden Betrag zu garantieren.
5. Erklärung des Vorsitzenden des Sportvereins, in der bestätigt wird, dass die Arbeiten in Übereinstimmung mit den Vorschriften für öffentliche Arbeiten vergeben wurden.
ZWEITE VORAUSZAHLUNG
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Angabe gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
3. Bescheinigung des Bauleiters über den Fortschritt von mindestens 80 % der Arbeiten und Lieferungen.