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Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Restzahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des Restbetrags des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag, den Sportvereine oder -verbände stellen, die einen Zuschuss für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau, der Sanierung, der Erweiterung und der Verbesserung von Sportanlagen auf lokaler Ebene erhalten haben und die nach Abschluss der Arbeiten funktionsfähig und nutzbar sein müssen.

Der Restbetrag wird im Rahmen des bewilligten Zuschusses und etwaiger bereits ausgezahlter Abschlagszahlungen gewährt.

Der Zuschuss ist in Artikel 33 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermaßnahmen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 eingeführt – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

An wen es sich richtet

Sportvereine und -verbände, denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des für Sport zuständigen Leiters der zuständigen Landesbehörde bewilligt wurde.

Der Antrag muss vom Vorsitzenden der Organisation gestellt werden.

So geht es

Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular gestellt und von der zertifizierten E-Mail-Adresse des Antragstellers an die zertifizierte E-Mail-Adresse serv.impiantiemontagna@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
3. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem gescannten Dokument unterzeichnet ist. Das Ausweisdokument ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift in digitaler Form oder als qualifizierte elektronische Signatur vorliegt.

4A. Für Bauvorhaben mit einem förderfähigen Betrag von bis zu 155.000 Euro:
- Ersatzerklärung anstelle der eidesstattlichen Erklärung bezüglich der ordnungsgemäßen Durchführung der Bauvorhaben, des Abschlusses der Arbeiten unter Angabe des entsprechenden Datums sowie der Abrechnung der insgesamt getätigten Ausgaben unter Angabe des Datums der Quittierung;
- Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung des Sportvereins/der Sportgesellschaft, in dem der endgültige Rechnungsabschluss genehmigt wird, unter Angabe des Gesamtbetrags der quittierten Ausgaben und unter Bestätigung der Zweckbindung der Anlage für sportliche Zwecke für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren ab Fertigstellung der Arbeiten;
Sofern nicht bereits als Anlage zum Ausführungsplan vorgelegt:
- Bestätigung der Zweckbindung und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der sportlichen Nutzung auch seitens des Eigentümers der von den Maßnahmen betroffenen Immobilie; handelt es sich bei der Immobilie um Privatbesitz, der der Gemeinde zur Verfügung steht, so ist eine entsprechende Bestätigung der Zweckbindung und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der sportlichen Nutzung seitens der Gemeindeverwaltung erforderlich.

4B. Für Bauvorhaben mit einem zulässigen Gesamtbetrag von mehr als 155.000 Euro:
- Beglaubigtes Gutachten gemäß Art. 6 Abs. 2 oder Art. 7 Abs. 1 Buchstabe c) des d.P.G.p. Nr. 9-27/Leg vom 5.6.2000 in der jeweils gültigen Fassung.

4C. Alternativ zu den in den vorstehenden Punkten 4A und 4B genannten Anlagen:
- Bescheinigung des Bauleiters über den Abschluss der Arbeiten;
- Bericht des Bauleiters über die durchgeführten Arbeiten;
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens gemäß dem zur Finanzierung zugelassenen Projekt, unterzeichnet vom Bauleiter oder einem zugelassenen Techniker;
- Endabrechnung mit den dazugehörigen erläuternden Zeichnungen, unterzeichnet vom Bauleiter oder einem zugelassenen Techniker;
- Originalrechnungen (die nach erfolgter Prüfung zurückgegeben werden) mit den entsprechenden Zahlungsbelegen, die die getätigten Ausgaben bestätigen;
- Liste der Rechnungen zur Untermauerung der Schlussabrechnung mit Identifikationsangaben, Gesamtbeträgen und Angaben zur entsprechenden Quittung;
- Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung des Sportvereins/der Sportgesellschaft, in dem die Endabrechnung genehmigt wird, wobei auch der Gesamtbetrag der quittierten Ausgaben angegeben wird und die Zweckbindung der Anlage für sportliche Zwecke für eine Dauer von fünfzehn Jahren ab Fertigstellung der Arbeiten zur Kenntnis genommen wird;
Sofern nicht bereits als Anlage zum Ausführungsplan vorgelegt:
- Bestätigung der Zweckbindung und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der sportlichen Nutzung auch seitens des Eigentümers der von den Maßnahmen betroffenen Immobilie; handelt es sich bei der Immobilie um Privatbesitz, der der Gemeinde zur Verfügung steht, so ist eine entsprechende Bestätigung der Zweckbindung und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der sportlichen Nutzung seitens der Gemeindeverwaltung erforderlich.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Frist, innerhalb derer der Abrechnungsbericht vorgelegt werden muss, wird in dem Bescheid über die Gewährung des Zuschusses festgelegt.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Sollten ergänzende Unterlagen angefordert werden, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica dei criteri approvati con deliberazione n. 111 del 27 gennaio 2017 attuativi della "Legge provinciale sullo sport 2016" (l.p. n. 4/2016).

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Modifica dei criteri approvati con deliberazione n. 1321 del 30 agosto 2019 attuativi della 'Legge provinciale sullo sport 2016' (l.p. n. 4/2016), integrata con deliberazione n. 674 del 3 maggio 2021

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Regolamento concernente modalità e termini di rendicontazione e di verifica delle attività, degli interventi e delle opere nonché degli acquisti agevolati dalla Provincia, ai sensi dell’articolo 20 della legge provinciale 30 novembre 1992, n. 23.

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Antrag)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Auszahlung von Abschlagszahlungen)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung der Vorauszahlungen des bewilligten Zuschusses.

Zuschüsse für lokale Sportanlagen (Planungsänderung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Änderung des genehmigten Ausführungsplans.

Letzte Änderung: 06.07.2026 18:17

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