Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag auf Genehmigung von Planungsänderungen am genehmigten Ausführungsplan, die jedoch keine Änderungen an der Art und dem Verwendungszweck der genehmigten Bauvorhaben mit sich bringen dürfen.
Zudem müssen die qualitativen oder funktionalen Anforderungen des Projekts, für das der Zuschuss gewährt wurde, gleichwertig bleiben oder verbessert werden, ebenso wie die Planungselemente, die bei den Bewertungen zur Vergabe der Punkte für die Zuschussgewährung berücksichtigt wurden, ihren Zweck, Art und Funktionalität im Vergleich zu den ursprünglich im Ausführungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen unverändert bleiben. Die Änderungen sollten vorzugsweise auf Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs und/oder der Betriebskosten abzielen.
Unbeschadet der Höhe des bewilligten Zuschusses darf der Umfang des Änderungsentwurfs den des Ausführungsentwurfs, für den der Zuschuss gewährt wurde, um höchstens 10 % überschreiten. Alle Beträge verstehen sich ohne Steuern.
Der Zuschuss ist in Artikel 33 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
| CUP |
| Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermaßnahmen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 eingeführt – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023. Falls die CUP-Nummer nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |