ERSTE VORAUSZAHLUNG
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
3. Erklärung des Bauleiters über den Beginn der Arbeiten.
4. Bankbürgschaft oder Versicherungspolice, ausgestellt zugunsten der Landesverwaltung durch ein führendes Versicherungsinstitut in Höhe von 40 % des bewilligten Zuschusses, zur Sicherung des auszuzahlenden Betrags.
5. Erklärung des Vorsitzenden des Sportvereins, aus der hervorgeht, dass die Vergabe der Arbeiten unter Einhaltung der Vorschriften für öffentliche Bauaufträge erfolgt ist.
ZWEITE VORAUSZAHLUNG
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
3. Bescheinigung des Bauleiters, aus der hervorgeht, dass der Fertigstellungsgrad mindestens 80 % der Arbeiten und Lieferungen beträgt.