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Zuschüsse für die Entwicklung innovativer Start-ups - EFRE-Bekanntmachung Nr. 1/2023

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Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 zur Unterstützung innovativer Start-ups in der Provinz.

© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

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Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Beschreibung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen des neuen EFRE-Programms 2021-2027, mit dem innovative Start-ups in der Provinz unterstützt werden sollen.

Der Text der Bekanntmachung ist im Beschluss Nr. 983 vom 01. Juni 2023 enthalten, und Abschnitt 11 "Subjektive Änderungen" (mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen) wurde durch den Beschluss Nr. 1843 vom 06. Oktober 2023 geändert, die beide im Abschnitt Dokumente auf dieser Seite verfügbar sind. FAQs sind ebenfalls verfügbar.

Förderfähige Initiativen

Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, muss ein innovatives Start-up-Projekt eingereicht werden, auch wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet wurde:

  • auf der Grundlage einer oder mehrerer innovativer Lösungen mit hohem technologischem Wert, die entwickelt, produziert und auf dem Markt verkauft werden sollen, die den Bedarf so decken, dass das Projekt auch auf internationalen Märkten skalierbar ist, und die in einen Spezialisierungsbereich fallen, der in der Intelligente Spezialisierungsstrategie der Provinz (S3);
  • mit einem Team, das mit angemessenen technischen und verwaltungstechnischen Kapazitäten ausgestattet ist, um das Projekt in Gang zu bringen, auch durch die mögliche Verstärkung mit Fachleuten und Partnern, die auf dem Markt verfügbar sind, und das bereits ab dem Zeitpunkt der Präsentation des Projekts ein angemessenes Engagement für die Entwicklung des Projekts in Bezug auf den technologischen und arbeitsmäßigen Beitrag gewährleistet
  • mit einer in der Provinz ansässigenBetriebseinheit.

Das Projekt muss auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Trient durchgeführt und angesiedelt werden und innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe an die prüfende Stelle abgeschlossen werden.

Die Bewertungskriterien finden Sie unter Punkt 6 derBekanntmachung, den Zeitplan für das Projekt unter Punkt 9 derBekanntmachung.

Zuschussfähige Ausgaben und Beitragsmaßnahme

Die förderfähigen Ausgaben für jedes Projekt belaufen sich auf maximal 500.000 € , und der Beitrag entspricht 70 % der Ausgaben für das Projekt, sofern sie nach den in dieser Bekanntmachung festgelegten Regeln förderfähig sind; die Mindestausgaben müssen mindestens 50.000 € betragen.

Weitere Informationen zu den Kategorien förderfähiger Ausgaben finden Sie in Anhang 1 der Bekanntmachung.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für den erhaltenen Beitrag muss das Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die in den Anhängen 5 und 6 der Bekanntmachung festgelegt sind.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Berichtspflichten, die den Empfängern der EFRE-Programmbescheide 2021-2027 obliegen, finden Sie unter dem folgenden Link.

Chronoprogramm

Das Projekt muss an dem Tag beginnen , der auf das Datum der Antragstellungfolgt. Als Projektbeginn gilt die Ausstellung des ersten Ausgabennachweises für das Projekt durch einen Lieferanten (Datum der Rechnung oder eines gleichwertigen Dokuments). Ein im Wesentlichen abgeschlossenes Projekt ist in jedem Fall nicht förderfähig, auch wenn die entsprechenden Zahlungen noch nicht erfolgt sind.

Das Projekt muss innerhalb von 18 Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über die Gewährung des Zuschussesdurch die prüfende Stelleabgeschlossen werden. Der Nachweis der Ausgaben muss spätestens zum Zeitpunkt des Projektabschlusses erfolgen.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind
  • (a) Klein- und Kleinstunternehmen, die im Unternehmensregister der Provinz Trient eingetragen sind und ihren eingetragenen Sitz und ihre Betriebsstätte auf dem Gebiet der Provinz Trient haben oder über eine aktive Betriebseinheit (die im Register der Handelskammer als lokale Einheit angegeben ist) auf dem Gebiet der Provinz verfügen
  • b) Klein- und Kleinstunternehmen, die ihren eingetragenen Sitz und ihre Betriebsstätte außerhalb des Gebiets der Autonomen Provinz Trient haben;
Attenzione!

Diese Unternehmen müssen vor dem ersten Zuschussantrag und in jedem Fall innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Zuschussbescheids über eine aktive Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz verfügen (in der Handelskammer als lokale Einheit angegeben).

  • (c) eine oder mehrere natürliche Personen oder eine oder mehrere natürliche Personen gemeinsam mit einer juristischen Person (vorbehaltlich der Anforderungen an ein eigenständiges Unternehmen)
Attenzione!

Diese Unternehmen sind verpflichtet, sich nach ihrer Gründung innerhalb von 45 Tagen nach der Bekanntgabe der Genehmigung der Rangliste in das Unternehmensregister der CCIAA (Handelskammer) mit örtlicher Zuständigkeit eintragen zu lassen; außerdem müssen sie vor dem ersten Zuschussantrag und in jedem Fall innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Zuschussbescheids über eine in der Provinz tätige Betriebseinheit verfügen (in der Visura der Handelskammer als örtliche Einheit angegeben).

Die Unternehmen müssen außerdem zum Zeitpunkt der Antragstellung

  1. wenn sie bereits gegründet sind, nicht vor dem 1. Januar 2021 in das Unternehmensregister der Handelskammer des betreffenden Gebiets eingetragen sein;
  2. im Unternehmensregister der für das Gebiet zuständigenCCIAA (Industrie-, Handels-, Handwerks- undLandwirtschaftskammer) in der speziellen Abteilung für innovative Neugründungen eingetragen sein ;
  3. ein Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sein
  4. ein selbständiges Unternehmen im Sinne der europäischen Verordnungen sein;
  5. nicht Gegenstand eines Konkursverfahrens sein;
  6. sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 befinden.
Attenzione!

Durch DGP Nr. 1843/2023 wurden Änderungen an Abschnitt 11 "Subjektive Änderungen" vorgenommen, wie in FAQ Punkt 4 angegeben .

Bewertungskriterien

Die Anträge auf Gewährung einer Finanzhilfe werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft, und die Projekte werden nach den in Punkt 6 der Bekanntmachung genannten Kriterien (allgemeine Förderkriterien, spezifische Förderkriterien, Bewertungskriterien und Zuschlagskriterien) bewertet.

Die prüfende Stelle ist Trentino Sviluppo Spa.

Eine Rangliste wird nach Abschluss der Vorprüfung genehmigt.

So geht es

Einreichung von Bewerbungen und Fristen

Es ist nicht mehr möglich, sich zu bewerben: Bewerbungen können vom 27. Juli 2023 bis zum 27. November 2023, 12 Uhr, eingereicht werden.

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie über das digitale Identitätssystem SPID verfügen.

Nachstehend können Sie auf die Plattform zugreifen, um die Ausgaben im Zusammenhang mit der geförderten Initiative zu melden. Alle Betriebsanweisungen für die Meldung der Investitionen über die IT-Plattform sind in dem spezifischen Handbuch verfügbar, das im Bereich Dokumente zu finden ist.

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE PLATTFORM

Alle technischen Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sind per E-Mail an assistenzafesrtn@performer.it zu melden , unter Angabe des Namens, der Steuernummer des Unternehmens, der Telefonnummer und des Identifikationscodes der Anwendung (falls vorhanden).
Die technische Unterstützung ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (außer an Feiertagen) verfügbar.

Zeiten und Fristen

Siehe den Zeitplan unter Punkt 9 der Bekanntmachung.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.i) 'Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l'introduzione di tecnologie avanzate - Supporto al trasferimento tecnologico e alle start up innovative': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino.

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Approvazione della modulistica/fac-simile e indicazioni applicative sull'impiego del CUP, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 983 del 1 giugno 2023, avente ad oggetto 'Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.i) 'Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l'introduzione di tecnologie avanzate - Supporto al trasferimento tecnologico e alle start up innovative': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino.'.

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Deliberazione n. 983 di data 01 giugno 2023 con oggetto 'Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.i) 'Sviluppare e rafforzare le capacità di ricerca e di innovazione e l'introduzione di tecnologie avanzate - Supporto al trasferimento tecnologico e alle start up innovative': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino': modifiche allo schema di Avviso FESR n. 1/2023 e proroga del termine di presentazione delle domande.

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Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 983/2023 e s.m.i.: approvazione della graduatoria dei progetti e contestuale aumento del budget.

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Begleitdokumente

MANUALE UTENTE PRESENTAZIONE DOMANDE per l'utilizzo del portale SIFESR - Avviso FESR 1/2023 Start up innovative

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MANUALE UTENTE RENDICONTAZIONE SPESE per l'utilizzo del portale SIFESR - Avviso FESR 1/2023 Start up innovative

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Il documento riepiloga le condizioni per il sostegno ad un’operazione agevolata a valere sull'Avviso FESR n. 1/2023 - Sostegno allo sviluppo di Start up innovative nelle aree di specializzazione intelligente del Trentino.

L’Avviso, nonché la normativa da esso richiamata, costituiscono in ogni caso il quadro giuridico applicabile al finanziamento.

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Linee guida per la comunicazione a cura dei beneficiari - Programma FESR 2021-2027
I edizione

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Trentino Sviluppo S.p.A. ist eine interne Gesellschaft, die sich zu 100 % im Besitz der Autonomen Provinz Trient befindet und das nachhaltige Wachstum des "Systems Trentino" durch die Entwicklung von Maßnahmen und Dienstleistungen zur Unterstützung der Gründung neuer Unternehmensprojekte und der Innovation fördert.

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Letzte Änderung: 01.10.2025 12:24

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