Beschreibung
Zuschüsse werden für folgende Vorhaben gewährt:
- Erwerb von im Kataster eingetragenen Immobilien und den dazugehörigen Grundstücken.
- Bauvorhaben nur bei Vorliegen des Eigentums oder eines anderen dinglichen Verfügungsrechts für mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung der Investition,ausgenommen Ferienhäuser.
- Sanierung und Erweiterung von Immobilien, die zu einem vom vorherigen unterschiedlichen Gebäudekomplex führen kann;
- Anschaffung von Ausrüstung und Einrichtung
Beschränkungen
Die förderfähigen Objekte müssen sich an Orten befinden, an denen es keine Betriebe gibt, die unter das Landesgesetz Nr. 7 vom 15. Mai 2002 und das Landesgesetz Nr. 9 vom 14. Juli 2000 fallen (im Bereich der Ferienhäuser sind nur solche zulässig, die so geführt und organisiert sind, dass der Aufenthalt der Gäste gewährleistet ist)
Die begünstigten Immobilien sind für mindestens 10 Jahre ab dem Datum der Eröffnung des Betriebs an ihre Zweckbestimmung gebunden.