Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Verlängerung oder Aussetzung der Frist für die Initiativen

  • Aktiv

So beantragen Sie eine Verlängerung oder Aussetzung der Frist für die Maßnahmen

Beschreibung

Dieser Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, sobald eine Verlängerung oder Aussetzung der Frist für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich ist.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von dem Empfänger des bewilligten Zuschusses (gesetzlicher Vertreter) gestellt werden.

So geht es

Der Antrag muss innerhalb der vom Tourismusamt in der Genehmigungsverfügung festgelegten oder gegebenenfalls verlängerten Frist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden, das an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.turismo@pec.provincia.tn.it zu senden ist. 

Der Antrag auf Fristverlängerung muss im Antrag begründet werden.  

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Fristverlängerung muss innerhalb der in der Bewilligungsentscheidung festgelegten Frist gestellt werden. 

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags (vorbehaltlich etwaiger mitgeteilter Aussetzungen) trifft die Tourismusbehörde die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung der beantragten Verlängerung. Das Ergebnis wird dem Antragsteller offiziell mitgeteilt.

Kosten

Stempelmarke (Befreiung für APS und ETS, die im RUNTS eingetragen sind)
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

Weiterlesen

Interventi per la riqualificazione ed il potenziamento della ricettività alberghiera

Weiterlesen

Sviluppo del settore termale trentino e modificazioni della legge provinciale sulla ricettività turistica

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.09.2026 18:14

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren