Beschreibung
Jugendherbergen bieten vor allem jungen Reisenden (bis zu 30 Jahren) und begleiteten Gruppen Unterkunft für einen Aufenthalt von höchstens 15 aufeinander folgenden Tagen.
Beschränkungen
Der Betrieb der Jugendherberge muss den geltenden städtebaulichen, gesundheitlichen, brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen.
Sie muss folgende strukturelle Mindestanforderungen erfüllen
- eine Mindestzimmerfläche von 8 bzw. 12 Quadratmetern für Ein- bzw. Zweibettzimmer, zuzüglich 4 Quadratmeter für jedes weitere zugelassene Bett, das über das Grundbett gestellt werden kann
- eine Mindestfläche der privaten Badezimmer von mindestens 3 Quadratmetern und eine Mindestausstattung bestehend aus Waschbecken, Badewanne oder Dusche und Toilette
- bei Zimmern mit mindestens 5 Betten ist das Bad in zwei getrennte Abteilungen unterteilt, die aus einem Bereich für die Körperpflege, bestehend aus Waschbecken, Badewanne oder Dusche, und einem Toilettenbereich, bestehend aus Toilette und Waschbecken, bestehen
- bei Zimmern ohne eigenes Bad die Einrichtung gemeinsamer sanitärer Anlagen im Umfang von einem Waschbecken für je angefangene 4 Betten und einer Toilette und einer Dusche für je angefangene 8 Betten
- eine Mindestausstattung des Zimmers, bestehend aus einem Tisch, einem Kleiderschrank oder einem begehbaren Kleiderschrank mit einem für jeden Gast reservierten Platz und für jeden Schlafplatz ein Bett und einen Stuhl oder Hocker
- einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen mit einer Gesamtfläche von mindestens 0,8 Quadratmetern je Bett, die sich auf 1 Quadratmeter je Bett erhöht, wenn die Gemeinschaftsräume mit den Speisesälen zusammenfallen
- mindestens einen Telefonapparat zur gemeinsamen Nutzung
- Raum oder Fläche für die Unterbringung von Fahrrädern
Jugendherbergen können mit einem oder mehreren Räumen ausgestattet sein, die als Gemeinschaftsküche für die persönliche Zubereitung von Mahlzeiten durch die Gäste dienen.
Die folgenden Mindestanforderungen an den Service müssen gewährleistet sein
- Empfangsdienst mindestens 8 Stunden pro Tag
- Reinigung der Zimmer einmal pro Tag
- Wechsel der Zimmerwäsche mindestens zweimal wöchentlich und in jedem Fall bei jedem Wechsel der Gäste
- ständige Versorgung mit Strom, Warmwasser und Raumheizung
- Frühstücksservice auch in Absprache mit einem anderen Betrieb
- Online-Buchungsservice
- Zahlung per Kreditkarte.
Die Einrichtung muss sicherstellen, dass mindestens ⅓ der Unterkünfte aus Zimmern mit mindestens fünf Betten bestehen.
Buchungen von jungen Gästen (Personen unter 30 Jahren), auch in Gruppen mit einer Begleitperson, sind vorrangig zu berücksichtigen.
Die maximale Aufenthaltsdauer pro Person darf 15 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.
Der Betreiber der Aktivität ist an folgende Verpflichtungen gebunden
- Er muss der Behörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden die Namen der Gäste mitteilen, und zwar ausschließlich über das Portal weballoggitati.it, das mit den vom Polizeipräsidium Trient zur Verfügung gestellten Anmeldedaten zugänglich ist.
- Online-Eingabe der touristischen Anwesenheiten (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismus-System der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.
- Entrichtung der von den Gästen erhobenen Kurtaxe über das Portal Pagosemplice innerhalb der festgelegten Fristen. Alle Informationen über die Erhebung der Kurtaxe finden Sie auf der Website der Trentino Riscossioni S.p.a. im Abschnitt über die Kurtaxe.