Beschreibung
Zuschüsse werden für folgende Initiativen in Gemeinden gewährt, in denen es keine Jugendherbergen oder Ferienheime gibt, die zur Beherbergung von Gästen betrieben und organisiert werden:
Investitionen für Jugendherbergen
- Erwerb von gestapelten Gebäuden und dazugehörigem Grund und Boden.
Investitionen für Jugendherbergen oder Ferienheime
- Bau und Infrastruktur von Flächen (nur bei Vorhandensein von Eigentums- und sonstigen dinglichen Verfügungsrechten für mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Investition)
- Renovierung von Gebäuden, die unter Beibehaltung des bestehenden Volumens zu einem anderen Gebäudekomplex führen können
- Erwerb von Ausrüstung und Mobiliar.
Beschränkungen
Die subventionierten Anlagen sind für mindestens 10 Jahre ab dem Datum der Eröffnung an ihren Bestimmungsort gebunden.