Beschreibung
Ferienheime sind direkt oder indirekt geführte Beherbergungsbetriebe, die für die vorübergehende Beherbergung von Personen oder Gruppen auf nicht gewinnorientierter Basis ausgestattet und organisiert sind.
Feriengruppenheimesind Einrichtungen, die für den Aufenthalt von Personen eingerichtet sind, die auf freiwilliger Basis organisiert sind und die Einrichtung während der Dauer ihres Aufenthalts selbst verwalten.
Als Ferienheime gelten auch Beherbergungskomplexe mit ähnlicher Zweckbestimmung wie Gästehäuser, Studentenwohnheime, Jugendherbergen, religiöse Häuser der Gastfreundschaft, Ferienzentren für ältere Menschen oder Minderjährige und ähnliches.
In Ferienheimen können hauptsächlich die im SCIA genannten Personengruppen untergebracht werden, die Angestellte von öffentlichen oder privaten Verwaltungen oder Unternehmen oder Mitglieder von Einrichtungen, Verbänden oder anderen Organisationen sind, die für soziale, kulturelle, soziale, religiöse oder sportliche Zwecke tätig sind.
Beschränkungen
Traditionelle Ferienhäuser und solche mit der Bezeichnung "Gruppenferienhäuser" müssen den geltenden Vorschriften in den Bereichen Städtebau, Gesundheit, Brandschutz und Sicherheit entsprechen.
Traditionelle Ferienhäuser müssen die folgendenstrukturellenMindestanforderungen erfüllen
- eine Mindestzimmerfläche von mindestens 8 bzw. 12 Quadratmetern für Zimmer, die für ein bzw. zwei Betten zugelassen sind, zuzüglich 4 Quadratmetern für jedes weitere zugelassene Bett; bei der Erreichung der Mindestfläche wird auch der begehbare Kleiderschrank bis zu einer maximalen Größe von 2 Quadratmetern berücksichtigt
- eine Mindestfläche des privaten Badezimmers von mindestens 3 Quadratmetern und eine Mindestausstattung mit Waschbecken, Badewanne oder Dusche und Toilette;
- bei Zimmern ohne eigenes Bad die Einrichtung gemeinsamer sanitärer Anlagen im Umfang von einem Waschbecken für je angefangene 4 Betten und einer Toilette und einer Dusche für je angefangene 8 Betten
- ein oder mehrere Gemeinschaftsräume mit einer Gesamtfläche von mindestens 0,8 Quadratmetern pro Schlafplatz, die sich auf 1 Quadratmeter pro Schlafplatz erhöht, wenn die Gemeinschaftsräume mit den Speiseräumen zusammenfallen
- mindestens ein Telefon zur gemeinsamen Nutzung;
Gelegentliches und vorübergehendes Aufstellen eines Bettes in jedem Zimmer ist zulässig, wenn die Gäste einen Minderjährigen begleiten; es muss jedoch entfernt werden, wenn der Gast das Zimmer verlässt.
Die folgenden Mindestanforderungen an den Service müssen gewährleistet sein
- Empfangsdienst mindestens 8 Stunden pro Tag
- Reinigung der Zimmer einmal täglich;
- Wechsel der Zimmerwäsche mindestens zweimal pro Woche und bei jedem Wechsel des Gastes;
- ständige Versorgung mit Strom, Warmwasser und Raumheizung.
Andererseits muss einFerienhausmit der Bezeichnung"Gruppenhaus" die folgendenstrukturellenMindestanforderungen erfüllen
- Eine Mindestzimmerfläche von mindestens 8 Quadratmetern; über jedes Grundbett kann ein weiteres Bett gestellt werden, sofern in jedem Zimmer ein Mindestrauminhalt von 8 Kubikmetern pro Bett gewährleistet ist. Ein lichttechnisches Verhältnis von mindestens 1/12 der Bodenfläche oder eine Mindestkubatur von mindestens 6 Kubikmetern pro Bett und ein Verhältnis, das nicht unter dem in den Vorschriften der zuständigen Gemeinde festgelegten liegt;
- bei Zimmern ohne eigenes Bad die Einrichtung gemeinsamer sanitärer Anlagen im Umfang von einem Waschbecken für je angefangene 5 Betten sowie einer Toilettenkabine und einer Duschkabine für je angefangene 10 Betten;
Es gibt keine Mindestanforderungen an den Service
Der Betreiber der Aktivität ist an die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen gebunden:
- Übermittlung der Namen der Gäste an dieBehörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich über die Website weballoggitati.it die mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.
- Online-Eingabe der Touristenpräsenzen (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismus-System der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.
- Entrichtung der von den Gästen erhobenenKurtaxe über das Portal Pagosemplice innerhalb der festgelegten Fristen. Alle Informationen über die Erhebung der Kurtaxe finden Sie auf der Website der Trentino Riscossioni S.p.a. im Abschnitt über die Kurtaxe. Gruppenunterkünfte sind nicht zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet.
Der Verwalter der Gruppenunterkunft ist außerdem verpflichtet, die Gemeinde über die vorübergehende Schließung zu informieren, wenn diese länger als 8 Monate andauert.