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Zuschüsse für Investitionen in Produktionsverfahren von KMU - EFRE-Bekanntmachung Nr. 1/2022

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Beiträge aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 für die Innovation von Produktionsprozessen in KMU, um die Wiederaufnahme von Investitionen in das Produktionssystem von auf dem Markt tätigen Unternehmen zu unterstützen.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen des neuen EFRE-Programms 2021-2027, der die Wiederbelebung der Investitionsbereitschaft von bereits strukturierten und auf dem Markt tätigen Unternehmen unterstützen soll. Ziel ist es, materielle und immaterielle produktive Investitionen und Beratungskosten zu finanzieren, um die Geschäftsprozesse der Unternehmen zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Zuschussfähige Initiativen

Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, muss das Unternehmen ein Projekt und die entsprechenden Ausgaben vorlegen. Das vorzustellende Projekt muss bestehen aus

  • in der Umwandlung eines bestehenden Produktionsprozesses
  • und/oder in derEinführung eines neuen Produktionsverfahrens als Ergänzung zu den bestehenden Produktionsverfahren des Unternehmens.

Die Investition, für die eine Beihilfe gewährt wird, muss im Gebiet der Autonomen Provinz Trient getätigt und angesiedelt sein, und das Vorhaben muss innerhalb von 18 Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe durch die Prüfungsstelle abgeschlossen werden.

Zu den Bewertungskriterien, den Verfahren für die Gewährung/Auszahlung und den Fristen für die Durchführung des Projektssiehe die Punkte 6, 7, 8 und 9 der Bekanntmachung.

Zuschussfähige Ausgaben

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören materielle und immaterielle Investitionen sowie Beratungskosten. Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben (ohne Mehrwertsteuer) finden Sie in Anhang 1 der Bekanntmachung.

Attenzione!

Wie im Provinzialratsbeschluss Nr. 858 vom 13. Mai 2022 vorgesehen, ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) nicht beihilfefähig.

Die zuschussfähigen Gesamtausgaben müssen 200.000 Euro übersteigen und innerhalb der Höchstgrenze von 2.500.000 Euro liegen.

Beitragsmaßnahme

Der Beitrag, den das Unternehmen erhalten kann, wird auf der Grundlage der Kosten des Projekts, der gewählten Beihilferegelung( De-minimis- oder Freistellungsregelung) und unter Berücksichtigung der als förderfähig angesehenen Ausgaben festgelegt. Weitere Informationen über die Beitragsmaßnahme finden Sie unter Punkt 4 der Bekanntmachung.

Ab dem 7. Februar 2024 wird der De-minimis-Beitrag gemäß der neuen Verordnung 2023/2831 gewährt. Bis zum 30. Juni 2024 kann der Beitrag nach der alten Verordnung 1407/2014 in der geänderten Fassung nur dann gewährt werden, wenn er für den Antragsteller in Bezug auf die Beihilfeobergrenze günstiger ist.

Attenzione!

Anträge auf Beiträge, deren förderfähige Ausgaben 200.000 EUR oder weniger betragen, werden nicht angenommen. Darüber hinaus beträgt die Höchstgrenze für die Gewährung eines Beitrags 250.000 EUR; wenn also die förderfähigen Ausgaben den Antragsteller zu einem höheren Beitrag berechtigen, wird dieser auf 250.000 EUR neu berechnet.

Darüber hinauswerden keine Ausgaben im Zusammenhang mit Lieferungen oder Dienstleistungen des Gutachters, der die demselben Antrag beigefügte Bewertung durchgeführt hat, anerkannt.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für den erhaltenen Zuschuss muss das Unternehmen auch eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, unter anderem

  • das genehmigte Projekt durchzuführen und dabei die Fristen für den Beginn, den Abschluss und die Berichterstattung einzuhalten;
  • die Vermögenswerte, für die der Zuschuss gewährt wurde, innerhalb von fünf Jahren nach der endgültigen Auszahlung des Zuschusses an den Begünstigten nicht zu veräußern, zu übertragen oder anderweitig zweckentfremdet zu verwenden;

Weitere Auflagen sind in den Anhängen 5 und 6 der Bekanntmachung enthalten, die sich auf weitere Verpflichtungen der Begünstigten sowie auf Informations-, Überwachungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit den finanzierten Interventionen beziehen.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Kommunikationsverpflichtungen, die den Begünstigten der Bekanntmachungen des EFRE-Programms 2021-2027 obliegen.

Attenzione!

Im Falle eines Verstoßes gegen eine dieser Verpflichtungen wird die Provinz den Beitrag, den das Unternehmen erhalten hat, ganz oder teilweise widerrufen.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, auf die eine der folgenden Situationen zutrifft

  • Sie sind im Unternehmensregister der Provinz Trient eingetragen und haben ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung auf dem Gebiet der Provinz Trient oder eine aktive Betriebseinheit (die im Register der Handelskammer als lokale Einheit eingetragen ist) auf dem Gebiet der Provinz
  • mit eingetragenem Sitz und operativem Hauptquartier außerhalb des Gebiets der Autonomen Provinz Trient, aber mit einer aktiven Betriebseinheit in der Provinz vor der Gewährung des Zuschusses
Attenzione!

Unter einer Betriebseinheit ist eine Unternehmensstruktur zu verstehen, die in der Lage ist, sowohl in technischer als auch in administrativer Hinsicht Waren und Dienstleistungen zu produzieren.

Zugangsvoraussetzungen

Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, muss das Unternehmen

  • zum Zeitpunkt der Einreichung des Zuschussantragsseit mindestens drei Jahren bestehen (das Datum der Gründung bezieht sich auf das Datum der Eintragung in das Unternehmensregister bei der für das Gebiet zuständigen Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer)
  • eine Tätigkeit ausüben, die unter einen der in Anhang 8 aufgeführtenATECO-Codes fällt:
  • sich vor der Einreichung des Zuschussantrags einer Bewertung durch einen von Trentino Sviluppo zugelassenen Bewerter unterzogen haben, nachdem sie sich an deröffentlichen Bekanntmachung zur "Aufstellung einer Liste von Bewertern, die von Trentino Sviluppo S.p.A. für die Durchführung von Unternehmensbewertungen zur Vorbereitung auf die Teilnahme an den im Programm EFRE 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient vorgesehenen Erleichterungsverfahren" beteiligt haben.
  • sich nicht im Konkurs, in der Liquidation (einschließlich der freiwilligen Liquidation), in der Zwangsverwaltung, im Vergleich mit den Gläubigern oder in einer anderen gleichwertigen Situation nach den geltenden Vorschriften befinden
  • sich nicht in einem Konkursverfahren befinden
  • es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 handeln, es sei denn, es wird im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe oder einer vorübergehenden staatlichen Beihilfe zur Bewältigung außergewöhnlicher Umstände genehmigt
  • eine ordnungsgemäße Buchführung haben
Attenzione!

Zu den Ausnahmen vom Beitragsiehe Punkt 3 der Bekanntmachung.

Kriterien für die Bewertung

Die Finanzhilfeanträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft, das nicht an der Börse stattfindet.

Zur Überprüfung der Förderfähigkeit werden folgende Kriterien herangezogen: allgemeine formale Förderfähigkeitskriterien, allgemeine materielle Förderfähigkeitskriterien, Bewertungskriterien und Zuschlagskriterien. Sie sind unter Punkt 6 derBekanntmachung aufgeführt.

Zuständig für die Vorprüfungsverfahren ist die Prüfungsstelle: Trentino Sviluppo SpA.

So geht es

Einreichung der Bewerbung und Fristen

Die Bewerbung kannab dem 16. Mai 2022, 15.00 Uhr, über das unten zugängliche Portal eingereicht werden, auch durch einen Bevollmächtigten.

Alle operativen Anweisungen für die Einreichung des Antrags sind in diesem Handbuch zu finden:

Benutzerhandbuch für die Einreichung von Finanzhilfeanträgen auf dem SIFESR-Webportal.

Um den Antrag einzureichen, müssen Sie über das digitale Identitätssystem SPID verfügen.

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE PLATTFORM

Alle technischen Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform müssen per E-Mail an assistenzafesrtn@performer.it gemeldet werden , wobei Name, Steuernummer des Unternehmens, Telefonkontakt und Antragsnummer (falls vorhanden) anzugeben sind.
Die technische Unterstützung ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr (außer an Feiertagen) verfügbar.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • von einem von Trentino Sviluppo akkreditierten Prüfer unterzeichneter Bewertungsbericht im Original und eingescannt oder digital unterzeichnet (obligatorische Anlage)

Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagenfinden Sie in Anhang 3 der Bekanntmachung.

ATTENZIONE!!! Inviare pdf statici NON compilabili

Wenn die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen im ausfüllbaren PDF-Format vorliegen, denken Sie daran, dass Sie die Datei in statischer Form(PDF/A) an die Plattform übermitteln/anhängen MÜSSEN. Denn das ausfüllbare PDF garantiert nicht die Unveränderbarkeit des computergestützten Verwaltungsdokuments.
Die digitale Signatur darf nur auf die statische Dateiversion aufgebracht werden.


Weitere Informationen finden Sie unter https://www.provincia.tn.it/News/Approfondimenti/Comunicazioni-telematiche.

Formulare

Zeiten und Fristen

Siehe den Zeitplan unter Punkt 9 der Bekanntmachung.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.3 'Rafforzare la crescita sostenibile e la competitività delle PMI e la creazione di posti di lavoro nelle PMI, anche grazie agli investimenti produttivi': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2022 - Investimenti nei processi produttivi delle PMI.

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'Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.3 'Rafforzare la crescita sostenibile e la competitività delle PMI e la creazione di posti di lavoro nelle PMI, anche grazie agli investimenti produttivi': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2022 - Investimenti nei processi produttivi delle PMI.': modifica tecnica Allegato 1 'Spese ammissibili' paragrafo A1.1 al terzo punto dell'elenco puntato presente al comma 2 (Avviso FESR 1/2022).

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Deliberazione n. 725 di data 29 aprile 2022 e s.m.i con oggetto: 'Programma Operativo 2021-2027 FESR - Priorità 1: Trentino competitivo - Obiettivo specifico a.3 'Rafforzare la crescita sostenibile e la competitività delle PMI e la creazione di posti di lavoro nelle PMI, anche grazie agli investimenti produttivi': approvazione dello schema di Avviso FESR n. 1/2022 - Investimenti nei processi produttivi delle PMI.': incremento dotazione finanziaria, contestuale ridefinizione del budget, specifica tecnica e modifica all'Allegato 10.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Begleitdokumente

Il documento riepiloga le condizioni per il sostegno ad un’operazione agevolata a valere sull’Avviso FESR 1/2022 “Investimenti nei processi produttivi delle PMI”.
L’Avviso, nonché la normativa da esso richiamata, costituiscono in ogni caso il quadro giuridico applicabile al finanziamento.

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MANUALE UTENTE RENDICONTAZIONE per l'utilizzo del portale SIFESR - Rendicontazione contributi Avviso FESR 1/2022 Processi produttivi pmi.

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Linee guida per la comunicazione a cura dei beneficiari - Programma FESR 2021-2027
I edizione

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Letzte Änderung: 05.09.2025 12:42

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