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Umweltschutzbeihilfe - L.p. 6/2023
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Erleichterungsmaßnahme zur Förderung von Unternehmensinvestitionen in den Bereichen Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz (ex Beihilfe für Unternehmen für Umweltschutzinvestitionen - L.p. 6/1999)
Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse
Achtung!Wie in den allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen, geändert durch den Beschluss Nr. 1682/2025, vorgesehen, setzt die Zugangsvoraussetzung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Beiträge zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorhandensein einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen DURC voraus .
Beschreibung
Die Fördermaßnahme unterstützt Unternehmensinvestitionen in den Bereichen Energiewende, Umweltschutz,Kreislaufwirtschaft undEnergieeffizienz, die auf dem Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden sollen.
Die folgenden Investitionsinitiativen werden bezuschusst
Holzbiomasseanlagen für Produktionsprozesse (Teilmaßnahme C1)
Fernwärmeanlagen (Teilmaßnahme C2);
hocheffiziente KWK-Anlagen für Produktionsprozesse (Teilmaßnahme C3);
Sanierung der Gebäudehülle von Anlagen außerhalb des Beherbergungssektors (Untermaßnahme C4);
Tiefgreifende Sanierung der Gebäudehülle von Anlagen des Gastgewerbes (Untermaßnahme C5);
Biogas-Blockheizkraftwerke (Untermaßnahme C6);
Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff (Untermaßnahme C7);
Fotovoltaikanlagen (Untermaßnahme C8);
Investitionen in den Umweltschutz (Teilmaßnahme C9).
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Anreize und Ausgabengrenzen
Hier finden Sie die Anreizmaßnahmen und Ausgabengrenzen für die einzelnen Teilmaßnahmen. Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Anträge mit einem Ausgabenbetrag von mehr als 10 Millionen Euro werden nicht gefördert.
Attenzione
Anträge auf Anreize für Umweltinvestitionen für die Installation von:
Biomassekesseln und hocheffizienten KWK-Anlagen mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 200.000 Euro
Wärmepumpen mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 100.000 EUR
in einer Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz Trient getätigt werden, die bestimmte Anforderungen erfüllt (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen und Punkt 7, Absatz 5 der besonderen Bestimmungen der einzelnen Interventionen für die Fördermaßnahme "Beihilfen für Unternehmensinvestitionen für Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz", die Bedingungen und Anforderungen, die die Betriebseinheit erfüllen muss);
innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein.
Die Investitionen müssen wie folgt begonnen werden
nach dem Datum der Antragstellung für die Teilmaßnahmen in Bezug auf Fernwärmesysteme (C2), Sanierung der Gebäudehülle - Anlagen außerhalb des Beherbergungssektors (C4), Sanierung der Gebäudehülle - Anlagen des Beherbergungssektors (C5), Investitionen für den Umweltschutz (C9)
auch vor dem Datum der Antragstellung, aber in jedem Fall nach dem Beginn der Antragsfrist (1. Februar 2024), für Teilmaßnahmen in Bezug auf Holzbiomasseanlagen für Produktionsprozesse (C1), hocheffiziente KWK-Anlagen für Produktionsprozesse (C3), Biogas-KWK-Anlagen (C6), Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff (C7), Photovoltaikanlagen (C8). Die Ausgaben müssen in jedem Fall nach dem Datum der Antragstellung getätigt werden.
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Unternehmensinvestitionen für Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz" festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit im Landesgebiet, die Verpflichtung zur Beschäftigung und die Verpflichtung zum wirtschaftlichen Kapital.
Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 1 Mio. EUR muss für die Gewährung des Anreizes außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das den Anreiz beantragt, unterzeichnet werden. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.
An wen es sich richtet
Unternehmen jeder Größe, die die Anforderungen der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Unternehmensinvestitionen in den Bereichen Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Beihilfemaßnahmen erfüllen.
Der Antrag kann eingereicht werden von:
Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Delegierter
So geht es
Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag für jede einzelne Teilmaßnahme einreichen.
Jeder Antrag muss sich auf eine einzige Betriebseinheit und eine einzige Teilmaßnahme beziehen.
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) eingereicht werden unter: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
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Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
30. Juni 2025, für große Unternehmen;
2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.
Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Anbringung deseinmaligen Projektcodes - CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.
Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per gli investimenti nell'economia. Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per investimenti aziendali per la transizione energetica, la tutela dell'ambiente, l'economia circolare e l'efficienza energetica.