Umweltschutzbeihilfe - L.p. 6/2023

  • Aktiv

Erleichterungsmaßnahme zur Förderung von Unternehmensinvestitionen in den Bereichen Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz (ex Beihilfe für Unternehmen für Umweltschutzinvestitionen - L.p. 6/1999)

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt Unternehmensinvestitionen in den Bereichen Energiewende, Umweltschutz,Kreislaufwirtschaft undEnergieeffizienz, die auf dem Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden sollen.

Die Fördermaßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Interventionen, die sich auf die Fördermaßnahme"Beihilfen für Unternehmensinvestitionen für die Energiewende, den Umweltschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Energieeffizienz" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten.

Was wird finanziert?

Die folgenden Investitionsinitiativen werden bezuschusst

  • Holzbiomasseanlagen für Produktionsprozesse (Teilmaßnahme C1)
  • Fernwärmeanlagen (Teilmaßnahme C2);
  • hocheffiziente KWK-Anlagen für Produktionsprozesse (Teilmaßnahme C3);
  • Sanierung der Gebäudehülle von Anlagen außerhalb des Beherbergungssektors (Untermaßnahme C4);
  • Tiefgreifende Sanierung der Gebäudehülle von Anlagen des Gastgewerbes (Untermaßnahme C5);
  • Biogas-KWK-Anlagen (Untermaßnahme C6);
  • Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff (Untermaßnahme C7);
  • Fotovoltaikanlagen (Untermaßnahme C8);
  • Investitionen in den Umweltschutz (Teilmaßnahme C9).

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Anreize und Ausgabengrenzen

Hier finden Sie die Anreizmaßnahmen und Ausgabengrenzen für die einzelnen Teilmaßnahmen.
Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

Anträge mit einem Ausgabenbetrag von mehr als 10 Millionen Euro werden nicht gefördert.

Attenzione

Anträge auf Anreize für Umweltinvestitionen für die Installation von:

  • Biomassekesseln und hocheffizienten KWK-Anlagen mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 200.000 Euro
  • Wärmepumpen mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 100.000 EUR

müssen gemäß den Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen im automatischen Verfahren eingereicht werden (siehe Merkblatt"Beihilfen im automatischen Verfahren - L.p. 6/1999").

Beschränkungen

Die zuschussfähigen Investitionen müssen

  • in einer Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz Trient getätigt werden, die bestimmte Anforderungen erfüllt (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen und Punkt 7, Absatz 5 der besonderen Bestimmungen der einzelnen Interventionen für die Fördermaßnahme "Beihilfen für Unternehmensinvestitionen für Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz", die Bedingungen und Anforderungen, die die Betriebseinheit erfüllen muss);
  • innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein.

Die Investitionen müssen wie folgt begonnen werden

  • nach dem Datum der Antragstellung für die Teilmaßnahmen in Bezug auf Fernwärmesysteme (C2), Sanierung der Gebäudehülle - Anlagen außerhalb des Beherbergungssektors (C4), Sanierung der Gebäudehülle - Anlagen des Beherbergungssektors (C5), Investitionen für den Umweltschutz (C9)
  • auch vor dem Datum der Antragstellung, aber in jedem Fall nach dem Beginn der Antragsfrist (1. Februar 2024), für Teilmaßnahmen in Bezug auf Holzbiomasseanlagen für Produktionsprozesse (C1), hocheffiziente KWK-Anlagen für Produktionsprozesse (C3), Biogas-KWK-Anlagen (C6), Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff (C7), Photovoltaikanlagen (C8). Die Ausgaben müssen in jedem Fall nach dem Datum der Antragstellung getätigt werden.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Unternehmensinvestitionen für Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz" festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit im Landesgebiet, die Verpflichtung zur Beschäftigung und die Verpflichtung zum wirtschaftlichen Kapital.

Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 1 Mio. EUR muss für die Gewährung des Anreizes außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das den Anreiz beantragt, unterzeichnet werden. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.

An wen es sich richtet

Unternehmen jeder Größe, die die Anforderungen der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Unternehmensinvestitionen in den Bereichen Energiewende, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Beihilfemaßnahmen erfüllen.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag für jede einzelne Teilmaßnahme einreichen.

Jeder Antrag muss sich auf eine einzige Betriebseinheit und eine einzige Teilmaßnahme beziehen.

Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) eingereicht werden unter: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

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Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).

    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.

  • Anbringung deseinmaligen Projektcodes - CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi di sostegno del sistema economico trentino'. Approvazione delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e approvazione di un primo pacchetto di disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Legge provinciale 23 luglio 2023, n. 6: modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi approvate con delibera di Giunta provinciale n. 2014 del 20 ottobre 2023.

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per gli investimenti nell'economia.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per investimenti aziendali per la transizione energetica, la tutela dell'ambiente, l'economia circolare e l'efficienza energetica.

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio investimenti fissi

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
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Contatti di Ufficio valutazioni tecniche e vigilanza

Email - Segreteria:
apiae@provincia.tn.it

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0461.499400

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Zusatzinformationen

FAQ

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Im Rahmen des automatischen Verfahrens gewährte Beihilfen - P.L. 6/1999

Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:14

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