Beihilfen, die im Rahmen der De-minimis-Regelung auf der Grundlage eines einzigen jährlichen Antrags für Maßnahmen gewährt werden, die in mehreren Gebieten und innerhalb bestimmter Ausgabenschwellen durchgeführt werden.
Die folgenden Bereiche sind beihilfefähig
- Anlageinvestitionen, die auch im Rahmen neuer Initiativen durchgeführt werden
- Firmenfahrzeuge;
- Energiewende und Umweltschutz;
- Warenkreditversicherung;
- Internationalisierung;
- Forschung und Entwicklung.
Für jeden Erleichterungsbereich gibt es einen Mindest- und einen Höchstbetrag für die Ausgaben sowie eine entsprechende Erleichterungsmaßnahme.
DerHöchstbetrag der Ausgaben für einen einzelnen Beihilfeantrag, der mehrere Erleichterungsbereiche umfassen kann, beträgt 300.000 EUR.
Die Maßnahmen müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgeführt werden.
Attenzione!
Nur für das Jahr 2025 werden im Rahmen der Beihilfe für die Energiewende und den Umweltschutz die Ausgaben bezuschusst, die in den 30 Monaten vor dem Datum der Antragstellung getätigt wurden .
Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfemuss dasUnternehmen eine Reihe von Verpflichtungen einhalten. Es gibt auch spezifische Verpflichtungen für einzelne Bereiche der Förderung.