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Jährliche Wachstumsbeihilfe Trentino - L.p. 6/2023

  • Aktiv

Jährliche Beihilfen für Anlageinvestitionen, Firmenfahrzeuge, Energiewende/Umweltschutz/Kreislaufwirtschaft/Energieeffizienz, Warenkreditversicherung, Internationalisierung, Forschung und Entwicklung/Durchführbarkeitsstudien.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.

Beschreibung

De-minimis-Beihilfen , die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" ("Interventionen zur Unterstützung des trentinischen Wirtschaftssystems") auf der Grundlage eines einzigen jährlichen Antrags gewährt werden und den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Interventionen von"Crescita Trentino" sowie den allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen unterliegen.

Was wird finanziert?

Die geförderten Initiativen sind in den folgenden Fördermaßnahmen - Teilmaßnahmen - enthalten

  • Anlageinvestitionen, auch von neu gegründeten Unternehmen
  • Firmenfahrzeuge;
  • Unternehmensinvestitionen für Energiewende, Umweltschutz,Kreislaufwirtschaft undEnergieeffizienz;
  • Risikoversicherung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  • Internationalisierung des Wirtschaftssystems der Provinz;
  • industrielle Forschungsprojekte, experimentelle Entwicklung und Machbarkeitsstudien.

Die bezuschussten Ausgaben müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor dem Datum der Antragstellung getätigt worden sein .Achtung! Nur für das Jahr 2025 werden für alle in den Erleichterungsmaßnahmen - Teilmaßnahmen - vorgesehenen Beihilfen Ausgaben bezuschusst, die vor dem Datum der Antragstellunginnerhalb der letzten 30 Monate vor diesem Datum und in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2025 getätigt wurden. Weitere Einzelheiten sind dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 1683 vom 31. Oktober 2025 zu entnehmen.

Die Anträge werden im Rahmen eines automatischen Verfahrens geprüft.

Anreize und Höchstbeträge

Jede Erleichterungsmaßnahme - Teilmaßnahme sieht einen Mindest- und einen Höchstbetrag für die Ausgaben sowie eine damit verbundene Anreizmaßnahme vor.
DerHöchstbetrag der Ausgaben für einen einzigen Förderantrag, der mehrere Erleichterungsmaßnahmen und Untermaßnahmen umfassen kann, beträgt 300.000 Euro.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfemuss dasUnternehmen eine Reihe von Verpflichtungen einhalten. Es gibt auch spezifische Verpflichtungen für einzelne Erleichterungsmaßnahmen - Teilmaßnahmen.

An wen es sich richtet

Unternehmen jeder Größe, die die Anforderungen der spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Interventionen von "Crescita Trentino" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen erfüllen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

Eigentümer/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Delegierter

So geht es

Jedes antragstellende Unternehmen kann für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres einen Antrag auf Gewährung eines Anreizes stellen.
Der Antrag muss ausschließlich über die IT-Plattform eingereicht werden .

Attenzione!

Für die Zwecke der Antragstellung gilt als "Jahr 2025" der Zeitraum vom 4. November 2025, 12.00 Uhr, bis zum 2. März 2026, 12.00 Uhr. Während dieses Zeitraums kann nur ein Antrag eingereicht werden. Bereits eingereichte Bewerbungen können zurückgezogen und erneut eingereicht werden, wobei die Frist eingehalten werden muss.

Nachrichten

Ab Samstag, dem 24. Januar 2026, können Anträge für Ausgaben gestellt werden, die

  • die innerhalb der letzten 38 Monate vor dem Antragsdatum angefallen sind (auf jeden Fall nicht vor dem 1. Januar 2023 in Rechnung gestellt);
  • spätestens bis zum 31. Dezember 2025.

Solche Anträge können Ausgabenbescheinigungen enthalten (verstanden als Verifizierungsbescheinigung und eventuelle Ausgaben für technische Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Erleichterungsmaßnahme "Beihilfen für die Internationalisierung des Wirtschaftssystems der Provinz", d.h. die in Punkt 9 des allgemeinen Teils der Besonderen Bestimmungen für die einzelnen jährlichen Interventionen "Crescita Trentino" vorgesehenen Fälle) die nach dem 1. Januar 2026 anfallen.

Für weitere Einzelheiten wird auf den Beschluss des Provinzialrats Nr. 72 vom 23. Januar 2026 verwiesen.

Die Fristen für die Einreichung von Förderanträgen für dasJahr 2026, die als neuer Zeitraum für die Einreichung von Anträgen vorgesehen sind, werden mit einer besonderen Bestimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen für das Jahr 2025 eröffnet, mit den Regeln, die zu diesem Zeitpunkt rechtzeitig festgelegt werden.

HILFSKONTAKTE

Bei Fragen zum IT-Verfahren oder zu rechtlichen Aspekten können Sie sich von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr bis zum 2. März 2026 um 12 Uhr an die gebührenfreie Nummer 800.196.977 wenden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse in Italien an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).

    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.

  • Anbringung deseinheitlichen Projektcodes CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf ab dem 22. April 2023 eingereichte Förderanträge beziehen, gemäß den im Beschluss der Provinzialregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegten operativen Leitlinien
  • Bescheinigung der Überprüfung der Ausgaben durch einen Fachmann, der in das Register der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten, in das Register der Wirtschaftsprüfer, in das Register der Arbeitsberater, in ein Zentrum für technische Unterstützung von Unternehmen, in H.U.B. und in von einem Berufsverband kontrollierte Dienstleistungsunternehmen eingetragen ist
  • technische Bescheinigung durch Sachverständige, die auf die Erleichterungsmaßnahmen spezialisiert sind - Teilmaßnahmen in Bezug auf
    • Energiewende und Umweltschutz
    • Internationalisierung des Wirtschaftssystems der Provinz;
    • industrielle Forschungsprojekte, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter "Weitere Informationen".

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi annuali Crescita Trentino - L.p. 6/2023.

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Begleitdokumente

FAQ Crescita Trentino - L.p. 6/2023

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