Jährliche Wachstumsbeihilfe Trentino - L.p. 6/2023

  • In Bearbeitung

Ein Dienst, der derzeit aktiviert wird, ermöglicht die Einreichung von Anträgen - ausschließlich online über eine IT-Plattform - mit einem Termin, der im Laufe des Jahres 2025 festgelegt wird.

Im automatischen Verfahren gewährte Beihilfen für Maßnahmen in den Bereichen Anlageinvestitionen, Firmenfahrzeuge, Energiewende und Umweltschutz, Warenkreditversicherung, Internationalisierung sowie Forschung und Entwicklung.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.

Beschreibung

Beihilfen, die im Rahmen der De-minimis-Regelung auf der Grundlage eines einzigen jährlichen Antrags für Maßnahmen gewährt werden, die in mehreren Gebieten und innerhalb bestimmter Ausgabenschwellen durchgeführt werden.
Die folgenden Bereiche sind beihilfefähig

  • Anlageinvestitionen, die auch im Rahmen neuer Initiativen durchgeführt werden
  • Firmenfahrzeuge;
  • Energiewende und Umweltschutz;
  • Warenkreditversicherung;
  • Internationalisierung;
  • Forschung und Entwicklung.

Für jeden Erleichterungsbereich gibt es einen Mindest- und einen Höchstbetrag für die Ausgaben sowie eine entsprechende Erleichterungsmaßnahme.
DerHöchstbetrag der Ausgaben für einen einzelnen Beihilfeantrag, der mehrere Erleichterungsbereiche umfassen kann, beträgt 300.000 EUR.
Die Maßnahmen müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgeführt werden.

Attenzione!

Nur für das Jahr 2025 werden im Rahmen der Beihilfe für die Energiewende und den Umweltschutz die Ausgaben bezuschusst, die in den 30 Monaten vor dem Datum der Antragstellung getätigt wurden .

Beschränkungen

Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfemuss dasUnternehmen eine Reihe von Verpflichtungen einhalten. Es gibt auch spezifische Verpflichtungen für einzelne Bereiche der Förderung.

An wen es sich richtet

Unternehmen jeder Größe, die die Anforderungen der spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Interventionen von "Crescita Trentino" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen erfüllen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

Eigentümer/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Delegierter

So geht es

Jedes antragstellende Unternehmen darf nur einen einzigen Beihilfeantrag für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres stellen.
Der Beihilfeantrag muss ausschließlich über die IT-Plattform eingereicht werden .

Attenzione!

Für das Jahr 2025 werden die Fristen für die Öffnung der Anträge zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Beihilfe sind die in den Bestimmungen vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen, insbesondere

  • Bescheinigung zur Überprüfung der Ausgaben durch einen bei der Berufsvereinigung der Wirtschaftsprüfer und Buchsachverständigen, der Rechtsauditoren, des Ordens der Arbeitsberater oder eines C.A.T. - H.U.B. - Dienstleistungsunternehmens, das von einem Berufsverband kontrolliert wird, eingetragenen Fachmann;
  • technische Bescheinigung durch spezialisierte Sachverständige im Bereich der Energiewende und des Umweltschutzes, der Internationalisierung, der Forschung und Entwicklung.
  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse auf nationalem Gebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögenswerte, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).

    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.

  • Anbringung deseindeutigen Projektcodes - CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.

Kosten

Steuermarke

16,00 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6: approvazione delle disposizioni specifiche per singoli interventi annuali 'Crescita Trentino', ai sensi dell'articolo 6 comma 1 e dell'articolo 24 comma 3, della legge provinciale.

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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