JAHR 2026
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Anreizen für dasJahr 2026, das als neuer Antragszeitraum vorgesehen ist, werden in naher Zukunft durch eine spezifische Bestimmung eröffnet , deren Regeln noch im Einzelnen festgelegt werden.
JAHR 2025
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Anreizen für dasJahr 2025 sind geschlossen. Für die Einreichung von Anträgen gilt als "Jahr 2025" der Zeitraum vom 4. November 2025, 12:00 Uhr, bis zum 16. März 2026, 12:00 Uhr. Während dieses Zeitraums kann nur ein Antrag eingereicht werden. Bereits eingereichte Bewerbungen können zurückgezogen und erneut eingereicht werden, wobei die Frist einzuhalten ist.
Nachrichten
Ab Samstag, dem 24. Januar 2026, können Anträge für Ausgaben gestellt werden, die
- die innerhalb der letzten 38 Monate vor dem Antragsdatum angefallen sind (auf jeden Fall nicht vor dem 1. Januar 2023 in Rechnung gestellt);
- spätestens bis zum 31. Dezember 2025.
Diese Anträge können Ausgaben für Bescheinigungen (verstanden als Verifizierungsbescheinigungen und eventuelle Ausgaben für technische Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Erleichterungsmaßnahme "Beihilfen für die Internationalisierung des Wirtschaftssystems der Provinz", d.h. die in Punkt 9 des allgemeinen Teils der Sonderbestimmungen für jährliche Einzelmaßnahmen "Crescita Trentino" vorgesehenen Fälle)enthalten, die nach dem 1. Januar 2026 entstanden sind.
Für weitere Einzelheiten wird auf den Beschluss des Provinzialrats Nr. 72 vom 23. Januar 2026 verwiesen.