Hervorgehobenes
Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.
Jährliche Beihilfen für Anlageinvestitionen, Firmenfahrzeuge, Energiewende/Umweltschutz/Kreislaufwirtschaft/Energieeffizienz, Warenkreditversicherung, Internationalisierung, Forschung und Entwicklung/Durchführbarkeitsstudien.
Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.
De-minimis-Beihilfen , die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" ("Interventionen zur Unterstützung des trentinischen Wirtschaftssystems") auf der Grundlage eines einzigen jährlichen Antrags gewährt werden und den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Interventionen von"Crescita Trentino" sowie den allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen unterliegen.
Die geförderten Initiativen sind in den folgenden Fördermaßnahmen - Teilmaßnahmen - enthalten
Die bezuschussten Ausgaben müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor dem Datum der Antragstellung getätigt worden sein .Achtung! Nur für das Jahr 2025 werden für alle in den Erleichterungsmaßnahmen - Teilmaßnahmen - vorgesehenen Beihilfen Ausgaben bezuschusst, die vor dem Datum der Antragstellunginnerhalb der letzten 30 Monate vor diesem Datum und in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2025 getätigt wurden. Weitere Einzelheiten sind dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 1683 vom 31. Oktober 2025 zu entnehmen.
Die Anträge werden im Rahmen eines automatischen Verfahrens geprüft.
Jede Erleichterungsmaßnahme - Teilmaßnahme sieht einen Mindest- und einen Höchstbetrag für die Ausgaben sowie eine damit verbundene Anreizmaßnahme vor.
DerHöchstbetrag der Ausgaben für einen einzigen Förderantrag, der mehrere Erleichterungsmaßnahmen und Untermaßnahmen umfassen kann, beträgt 300.000 Euro.
Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfemuss dasUnternehmen eine Reihe von Verpflichtungen einhalten. Es gibt auch spezifische Verpflichtungen für einzelne Erleichterungsmaßnahmen - Teilmaßnahmen.
Unternehmen jeder Größe, die die Anforderungen der spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Interventionen von "Crescita Trentino" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen erfüllen.
Der Antrag kann eingereicht werden von
Eigentümer/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Delegierter
Jedes antragstellende Unternehmen kann für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres einen Antrag auf Gewährung eines Anreizes stellen.
Der Antrag muss ausschließlich über die IT-Plattform eingereicht werden.
HILFSKONTAKTE
Für Hilfestellungen zum IT-Verfahren oder zu rechtlichen Aspekten können Sie sich von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr bis zum 2. März 2026 um 12.00 Uhr an die gebührenfreie Nummer 800.196.977 wenden.
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse in Italien an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenDisposizioni specifiche per singoli interventi annuali Crescita Trentino - L.p. 6/2023.
WeiterlesenInterventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenFAQ Crescita Trentino - L.p. 6/2023
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