Bei Anträgen, die ab dem 24. Mai 2024 eingereicht werden , muss eine Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben für Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, gemäß der Betriebsanleitung des Provinzialratsbeschluss Nr. 728 vom 23. Mai 2024.
Und zwar
- Für Anträge, die ab dem 24. Mai 2024 und bis einschließlich 28. Mai 2024 gestellt werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben von der PEC am selben Tag, an dem der Antrag gestellt wird, bei der Provinz eingereicht werden, und zwar an folgende Adresse : apiae@pec.provincia.tn.it;
- Für Anträge, die ab dem 29. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben bei der Provinz über die bei der Antragstellung für die Maßnahme vorgesehene Computerplattform eingereicht werden(dem Antrag beigefügt).
Bei Anträgen, die ab dem 22. April 2023 bis zum 23. Mai 2024 gestellt werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben für Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden , der Provinz auf Anfrage nur bei Kontrollen im Rahmen der Voruntersuchung und/oder bei späteren Kontrollen/Aufsichtskontrollen vorgelegt werden.
Für den Fall der Nichteinhaltung der in dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vorgesehenen operativen Anweisungen sind besondere Konsequenzen vorgesehen. Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ die in der entsprechenden Rubrik veröffentlicht sind.
Achtung! Das Formular für die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben ist in der Rubrik "Formulare" verfügbar.