Im Rahmen des automatischen Verfahrens gewährte Beihilfen - P.L. 6/1999

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Erleichterungsmaßnahme abgeschlossen am 31. Januar 2025 gemäß Beschluss des Provinzialrats Nr. 2013 vom 6. Dezember 2024, Punkt 6.

Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Mit der DGP Nr. 728 vom 23. Mai 2024  wurden die ersten operationellen Hinweise bezüglich der Anbringung des einmaligen Projektcodes (CUP) auf Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden und sich auf Anträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, genehmigt. Weitere Informationen finden Sie unter 'Was wird benötigt'.

Beschreibung

Attenzione!

Vom 1. bis 31. Januar 2025 können nur die Personen, die im Jahr 2024 keine solche Beihilfe beantragt haben, Anreize im Rahmen des automatischen Verfahrens L.p. 6/1999 beantragen.Ab dem 1. Februar 2025 wird die neue Anreizmaßnahme "Crescita Trentino" (genehmigt durch Del. G.P. Nr. 2013 vom 6. Dezember 2024), für die die Fristen für die Einreichung von Anträgen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Das Merkblatt zu dieser neuen Erleichterungsmaßnahme wird in Kürze veröffentlicht.

Die Beihilfen werden im Rahmen der De-minimis-Regelung durch die Einreichung eines einzigen jährlichen Beihilfeantrags für Maßnahmen in verschiedenen Bereichen und innerhalb bestimmter Ausgabenschwellen gewährt.

Es handelt sich um folgende Förderbereiche

  • Anlageinvestitionen, die auch im Rahmen neuer Initiativen getätigt werden (Abschnitt 1 der Kriterien)
  • Anlageinvestitionen für die Energiewende (Abschnitt 2 der Kriterien);
  • Firmenfahrzeuge und Ladestationen (Abschnitt 3 der Kriterien);
  • Internationalisierung (Abschnitt 4 der Kriterien);
  • Beratungsleistungen, auch für den Generationswechsel (Abschnitt 5 der Kriterien);
  • Förderung von Forschung und Entwicklung (Abschnitt 6 der Kriterien).

Für jeden Förderbereich sind ein Mindest- und ein Höchstbetrag für die Ausgaben sowie eine entsprechende Beitragsmaßnahme vorgesehen, die in der Beihilfetabelle aufgeführt sind(klicken Sie hier, um sie anzuzeigen).
DerHöchstbetrag der Ausgaben für einen einzelnen Beihilfeantrag, der mehrere Erleichterungsbereiche umfassen kann, beträgt 300 000 EUR.
Die Maßnahmen müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor der Einreichung des Beihilfeantrags durchgeführt worden sein. Maßnahmen, die den Bereich"Feste Investitionen für die Energiewende" betreffen, sind nur dann beihilfefähig , wenn sie ab dem 1. Januar 2023 durchgeführt werden.

Attenzione!

Nur für Beihilfeanträge im Rahmen des automatischen Verfahrens, die im Jahr 2023 eingereicht werden können, können Ausgaben, die nach den 18 Monaten vor der Einreichung des Antrags, aber nicht früher als am 1. Juli 2021 getätigt wurden, bezuschusst werden, mit Ausnahme der Ausgaben für Initiativen unter Abschnitt 2 "Feste Investitionen für die Energiewende", die nur dann beihilfefähig sind, wenn sie nach 2023 getätigt werden.

ULTERIORI INFORMAZIONI

Weitere Einzelheiten finden Sie in den FAQ.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfemuss dasUnternehmen eine Reihe von Verpflichtungen einhalten. Es gibt auch spezifische Verpflichtungen für einzelne Bereiche der Förderung.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlereUnternehmen sowie für die Bereiche"Feste Investitionen für die Energiewende" und "Förderung von Forschung und Entwicklung" auch Großunternehmen, die die in den einzelnen Bereichen der Kriterien genannten spezifischen Anforderungen erfüllen.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Inhaber/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Beihilfe müssen die in den Kriterien geforderten Unterlagen beigefügt werden, insbesondere

  • Bescheinigung eines beim Berufsverband der Wirtschaftsprüfer und Buchhalter, beim Orden der Rechtsprüfer, beim Orden der Arbeitsberater oder bei einem C.A.T. - H.U.B. - Dienstleistungsunternehmen, das von einem Berufsverband kontrolliert wird, eingetragenen Fachmanns
  • Erklärung eines qualifiziertenTechnikers, der in das Berufsregister eingetragen ist, ausschließlich für Maßnahmen, die im Rahmen fester Investitionen für die Energiewende durchgeführt werden
  • vereidigtes Sachverständigengutachten, unterzeichnet von einem im Berufsregister eingetragenen, fachlich kompetenten und außerhalb der Unternehmensstruktur stehenden Fachmann , ausschließlich für Interventionen im Rahmen der Förderung von Forschung und Entwicklung;
  • eine Erklärung einer Genossenschaft oder eines Konsortiums, deren satzungsmäßiger Zweck die Erbringung von Dienstleistungen für die Vermarktung der Produkte ihrer Mitglieder im Ausland ist, und zwar ausschließlich für Maßnahmen, die im Bereich der Internationalisierung durchgeführt werden (Initiativen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen, einschließlich gemeinsamer Messen, und gemeinsame Unternehmensmissionen).
Attenzione!

DasPrüfzertifikat wird über eine IT-Plattform verwaltet. Die vom Zertifizierer digital unterzeichnete Bescheinigung muss auf die Plattform hochgeladen werden , wenn der Zertifizierer nicht mit der Person, die den Antrag ausfüllt, identisch ist.
Die Erklärungen und der Bericht des Sachverständigen werden nicht über die Plattform verwaltet (siehe Formulare) und müssen daher auf die Plattform hochgeladen werden.

Attenzione! CUP per le domande con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Bei Anträgen, die ab dem 24. Mai 2024 eingereicht werden , muss eine Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben für Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, gemäß der Betriebsanleitung des Provinzialratsbeschluss Nr. 728 vom 23. Mai 2024.

 

Und zwar

  • Für Anträge, die ab dem 24. Mai 2024 und bis einschließlich 28. Mai 2024 gestellt werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben von der PEC am selben Tag, an dem der Antrag gestellt wird, bei der Provinz eingereicht werden, und zwar an folgende Adresse : apiae@pec.provincia.tn.it;
  • Für Anträge, die ab dem 29. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben bei der Provinz über die bei der Antragstellung für die Maßnahme vorgesehene Computerplattform eingereicht werden(dem Antrag beigefügt).
 

Bei Anträgen, die ab dem 22. April 2023 bis zum 23. Mai 2024 gestellt werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben für Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden , der Provinz auf Anfrage nur bei Kontrollen im Rahmen der Voruntersuchung und/oder bei späteren Kontrollen/Aufsichtskontrollen vorgelegt werden.

 

Für den Fall der Nichteinhaltung der in dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vorgesehenen operativen Anweisungen sind besondere Konsequenzen vorgesehen. Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ die in der entsprechenden Rubrik veröffentlicht sind.

Achtung! Das Formular für die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben ist in der Rubrik "Formulare" verfügbar.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Testo coordinato criteri aiuti in procedura in automatica.

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Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Approvazione dei criteri e modalità per la concessione di aiuti in procedura automatica, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6. Chiusura dei termini per la presentazione delle domande per gli aiuti concessi a valere sui criteri per la concessione di contributi in compensazione fiscale, ai sensi dell'art. 17 della legge provinciale 30 dicembre 2014, n. 14 (approvati con D.G.P. n. 804/2020 e s.m.) e sui criteri e modalità per l'applicazione della legge - aiuti per il passaggio generazionale (approvati con D.G.P. n. 382/2012 e s.m.). Riapertura termini domande per la concessione degli aiuti agli impianti di macellazione, di cui all'art. 37, comma 1, della legge provinciale 28 marzo 2009, n. 2 (approvati con D.G.P. n. 3045/2009 e s.m.).

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Modifiche ai criteri e modalità per la concessione di aiuti in procedura automatica, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6, approvati con deliberazione di Giunta provinciale n. 2478/2022.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Presentazione Criteri e Focus Internazionalizzazione - Procedura Automatica

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Manuali in cui sono descritte alcune tra le principali funzionalità dello sportello telematico incentivi, utili per la presentazione delle domande.

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