Beschreibung
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1738 vom 17.11.2025 wurde die Ausschreibung verabschiedet , die die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe II für den Besuch von Schulprogrammen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union enthält, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu fördern, während des Schuljahres 2026/2027.
Es handelt sich um einen Zuschuss für den Besuch des:
- 3. Jahrgangsstufe für Schüler, die vierjährige weiterführende Schulen besuchen,
- 4. Jahrgang für Schüler anderer weiterführender Schulen.
Der Schulaufenthalt muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union absolviert werden.
Der Schulbesuch kann ein Jahr oder einen Teil davon umfassen.
Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt:
- die erste als Vorauszahlung, entspricht 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung für Studierende mit Behinderung gewährt wird). Informationen zu den Einreichungsmodalitäten und Fristen finden Sie in der Ausschreibung.
- Die zweite Restzahlung, in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags, nach Abschluss des Schulprogramms nach Überprüfung des von der ausländischen Schule erstellten Abschlussberichts (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung im Falle von Studierenden mit Behinderung gewährt wird)
Das Stipendium ist nicht mit Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen kumulierbar, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. INPS, Fondazione Caritro, Intercultura, WEP usw.), gewährt werden.
Die Organisation des Schulbesuchs obliegt dem Schüler und seiner Familie.
Beschränkungen
Der Schüler ist verpflichtet:
- ein ausländisches Schuljahr über einen Zeitraum von mindestens 240 Tagen zu besuchen; andernfalls kann das Stipendium gekürzt oder entzogen werden (jährliche Dauer)
- eine ausländische Schule für einen Zeitraum von mindestens 110 Tagen zu besuchen; andernfalls kann das Stipendium gekürzt oder entzogen werden (Teilzeitdauer)
- am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den vorgesehenen Modalitäten) erstellteBewertungsformular/Abschlusszeugnis (Final Report) vorzulegen, das die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.