Beschreibung
Die Autonome Provinz Trient hat Anreize für die Teilnahme an einem Schulkurs im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union genehmigt. Die Maßnahme wird vollständig von der PAT finanziert.
Es handelt sich um einen direkten Beitrag zur Förderung des Besuchs der:
- III. Jahr für Schüler, die vierjährige Gymnasien besuchen
- Jahrgangsstufe IV für Schüler, die andere weiterführende Schulen besuchen
Alle Informationen über die Auszahlung der ersten Tranche sind in der Bekanntmachung 2025/2026
Wann ist der Antrag auf Restzahlung zu stellen?
Der Antrag auf Restzahlung mit den entsprechenden Anlagen muss bis zum 30. September 2026 eingereicht werden. Ausschließlich für Teilnehmer, die einen im Jahr 2026 beginnenden Jahreszeitraum unterstützen, ist es zulässig, den Antrag bis zum 29. Oktober 2026 einzureichen.
N.B. Die in diesem Absatz geforderten Unterlagen sind spezifisch für die Auszahlung des gewährten Zuschusses und gelten daher zusätzlich zu den Unterlagen, die von der Herkunftsschule für die Rückkehr des Schülers in die nächste Klasse im Schuljahr 2026/2027 verlangt werden, und ersetzen diese nicht.
Beschränkungen
Der Schüler ist verpflichtet
- die ausländische Schule für die gesamte im Antrag angegebene Dauer zu besuchen (jährlich oder teilweise)
- am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den festgelegten Verfahren) erstellte Bewertungsformular/Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt werden.