Zuschuss für Schüler zum Besuch eines Schulkurses im Ausland in Ländern der Europäischen Union, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu fördern.
Es handelt sich dabei um einen Beitrag, der als individueller Gutschein bezeichnet wird und die Teilnahme an einem Kurs im Ausland fördern soll:
- 3. Jahr für Schüler, die vierjährige Gymnasien besuchen
oder
- Jahrgangsstufe für Schüler, die andere weiterführende Schulen in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich besuchen.
Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie ICEF 2024. Der Gutschein kann auch durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an der Initiative zu erleichtern.
Wo der Bildungsweg absolviert werden kann
Der Bildungsweg muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich absolviert werden.
Die Organisation des Bildungsweges liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.
Wie lange dauert der Kurs?
Die Dauer des Schulbesuchs kann ein Jahr oder einen Teil davon betragen:
- Jährliche Dauer - der Schüler ist verpflichtet, während des gesamten Schuljahres mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule zu besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder widerrufen werden;
- Teilweise Dauer - der Schüler ist verpflichtet, eine ausländische Schule während eines Zeitraums von mindestens 110 Tagen zu besuchen, andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Pflichten des Schülers
Der Schüler ist verpflichtet:
- die ausländische Schule für die gesamte im Antrag angegebene Dauer zu besuchen (ganzjährig oder teilweise).
- am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Organisation (gemäß den in der Bekanntmachung festgelegten Modalitäten) erstellte Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt werden.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?
Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt:
- Die erste Rate ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags für behinderte Schüler). Einzelheiten und Fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung;
- die zweite Rate in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags nach Abschluss des Schulkurses , vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule erstellten Abschlussberichts (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags im Falle von behinderten Schülern).
Ausführliche Informationen und Angaben zur Höhe des Gutscheins finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.
Die Maßnahme wird von der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds plus -, dem italienischen Staat und der Autonomen Provinz Trient kofinanziert.
Der Gutschein kann nicht mit Stipendien oder ähnlichen Leistungen kumuliert werden, die von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich NROs (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura und Wep), für denselben Zweck gewährt werden.