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Gutscheine für Schulbesuche im Ausland in EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich a. s. 2025/2026

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Die Autonome Provinz Trient hat im Rahmen des ESF+-Programms 2021-2027 Anreize für den Besuch eines Schulkurses im Ausland in EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich genehmigt

Studente libri mappamondo
© smolaw11 per Canva Pro -

Beschreibung

Wir teilen Ihnen mit, dass mit Beschluss Nr. 3902 vom 17/04/2025 die Liste der zugelassenen Anträge und die entsprechende Zuteilung der Gutscheine genehmigt wurde.

Zuschuss für Schüler zum Besuch eines Schulkurses im Ausland in Ländern der Europäischen Union, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu fördern.

Es handelt sich dabei um einen Beitrag, der als individueller Gutschein bezeichnet wird und die Teilnahme an einem Kurs im Ausland fördern soll:

- 3. Jahr für Schüler, die vierjährige Gymnasien besuchen

oder

- Jahrgangsstufe für Schüler, die andere weiterführende Schulen in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich besuchen.

Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie ICEF 2024. Der Gutschein kann auch durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an der Initiative zu erleichtern.

Wo der Bildungsweg absolviert werden kann

Der Bildungsweg muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich absolviert werden.

Die Organisation des Bildungsweges liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.

Wie lange dauert der Kurs?

Die Dauer des Schulbesuchs kann ein Jahr oder einen Teil davon betragen:

  • Jährliche Dauer - der Schüler ist verpflichtet, während des gesamten Schuljahres mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule zu besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder widerrufen werden;
  • Teilweise Dauer - der Schüler ist verpflichtet, eine ausländische Schule während eines Zeitraums von mindestens 110 Tagen zu besuchen, andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Pflichten des Schülers

Der Schüler ist verpflichtet:

  • Die ausländische Schule für die gesamte im Antrag angegebene Dauer zu besuchen (ganzjährig oder teilweise).
  • am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Organisation (gemäß den in der Bekanntmachung festgelegten Modalitäten) erstellte Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt werden.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?

Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • Die erste Rate ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags für behinderte Schüler). Einzelheiten und Fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung;
  • die zweite Rate in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags nach Abschluss des Schulkurses , vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule erstellten Abschlussberichts (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags im Falle von behinderten Schülern).

Ausführliche Informationen und Angaben zur Höhe des Gutscheins finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.

Die Maßnahme wird von der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds plus -, dem italienischen Staat und der Autonomen Provinz Trient kofinanziert.

Beschränkungen

Der Gutschein kann nicht mit Stipendien oder ähnlichen Leistungen kumuliert werden, die von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich NROs (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura und Wep), für denselben Zweck gewährt werden.

An wen es sich richtet

Studenten mit den folgenden Merkmalen:

  1. Alter von höchstens 20 Jahren am 30. Januar 2025;
  2. Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit einem ICEF 2024-Indikator von weniger als 0,80 (ICEF aus der "Domanda Unica 2025");
  3. Wohnhaft in der Provinz Trient und im Schuljahr 2024/2025 das zweite Jahr eines vierjährigen Gymnasiums oder das dritte Jahr einer Sekundarschule in Schulen in Trient oder in anderen Provinzen/Regionen Italiens besuchend; oder wohnhaft in der Provinz Trient und im Schuljahr 2024/2025 das zweite Jahr eines vierjährigen Gymnasiums in Trient oder das dritte Jahr einer Sekundarschule in Schulen in Trient besuchend;
  4. die das Schuljahr 2024/2025 ohne Bildungsmängel abgeschlossen haben.

So geht es

Für die Einreichung des Antrags auf Gutscheine ist es notwendig:

  1. Bearbeitung des Indikators ICEF 2024 aus dem "Sammelantrag 2025": Die Indikatorbescheinigung muss dem Gutscheinantrag nicht beigefügt werden, da dieser Indikator von Amts wegen geprüft wird. Der Indikator ist für die Erstellung der Rangliste und die Ermittlung der zugeteilten Quote erforderlich.
  2. Reichen Sie den Antrag von Dienstag, dem 3. Dezember 2024, 10.00 Uhr, bis Donnerstag, dem 30. Januar 2025, 12.30 Uhr, über ein IT-Verfahren mit SPID-Zugangsdaten ein (siehe entsprechende Bekanntmachung).

Zeiten und Fristen

2025 29 Aug

Presentazione della domanda di liquidazione della prima rata - voucher percorsi scolastici estero dalle ore 10.00 dell’1 luglio 2025 alle ore 12.30 del 29 agosto 2025 17.04.2025 ⇢ 29.08.2025

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Zugang zum ESF-Webbereich - einzelne Interventionen

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dell''Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Europa durante l'anno scolastico 2025/2026' nell'ambito del Programma FSE+ 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.C64C24000120001

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Approvazione della modulistica per l'attuazione dell'Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Europa durante l'anno scolastico 2025/2026 approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1902 di data 22 novembre 2024.

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Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all’estero in Europa durante l’anno scolastico 2025/2026. (Allegato 1 alla Delibera 1902 di data 22/11/2024).

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Approvazione della graduatoria delle domande ammesse e relativa assegnazione dei voucher agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Europa da svolgersi durante l'anno scolastico 2025/2026 nell'ambito dell'Avviso approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1902 di data 22 novembre 2024 CUP C64C24000120001. Impegno di spesa di euro 516.329,00 sul capitolo 252734 dell'esercizio finanziario 2025 e 2026.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 01.08.2025 12:08

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