Beschreibung
Die Autonome Provinz Trient hat Anreize für den Schulbesuch im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union genehmigt. Dies ist ein direkter Beitrag zur Förderung des Besuchs des:
- III. Schuljahr für Schüler, die vierjährige Gymnasien in Trient besuchen
- Jahrgangsstufe für Schüler, die andere weiterführende Schulen in Trient oder anderen italienischen Provinzen/Regionen in einem Land außerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) besuchen.
Alle Informationen über das Stipendium und die Auszahlung des Restbetrags sind in der Bekanntmachung 2024/2025 enthalten.
Wann ist der Antrag auf Restzahlung zu stellen?
Der Antrag auf Restzahlung mit den entsprechenden Anhängen muss innerhalb des folgenden Zeitrahmens eingereicht werden
- für Schüler, die den 2025 beginnenden Teillehrgang oder den einjährigen Lehrgang besuchen, müssen die vorgenannten Unterlagen bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Nur für den Fall, dass der Schulbesuch kurz vor der oben genannten Frist endet, können die oben genannten Unterlagen nach dieser Frist eingereicht werden, in jedem Fall aber bis zum 20.
- für Schüler, die den Teilweg ab 2024 besuchen, müssen die oben genannten Unterlagen bis zum 29. März 2025 eingereicht werden. Nur für den Fall, dass der Schulkurs kurz vor der oben genannten Frist endet, können die oben genannten Unterlagen nach dieser Frist und in jedem Fall bis zum 20. Tag nach dem letzten Schultag, den der Schüler im Ausland besucht hat, eingereicht werden.
N.B. Die in diesem Absatz geforderten Unterlagen sind spezifisch für das gewährte Stipendium und gelten daher zusätzlich zu den Unterlagen, die von der Herkunftsschule für die Rückkehr des Schülers in die nächste Klasse im Schuljahr 2025/2026 verlangt werden, und ersetzen diese nicht.
Beschränkungen
Der Schüler ist verpflichtet
- die ausländische Schule für die gesamte im Antrag angegebene Dauer zu besuchen (jährlich oder teilweise)
- am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den festgelegten Verfahren) erstellte Bewertungsformular/Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt werden.