Stipendium für Ausbildung im Ausland in Nicht-EU-Ländern s. a. s. 2024/2025

  • Aktiv

Antrag auf Abrechnung und Vorlage von Anlagen: Abschlussbericht und Abzugsmodell

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient hat Anreize für den Schulbesuch im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union genehmigt. Dies ist ein direkter Beitrag zur Förderung des Besuchs des:

  • III. Schuljahr für Schüler, die vierjährige Gymnasien in Trient besuchen
  • Jahrgangsstufe für Schüler, die andere weiterführende Schulen in Trient oder anderen italienischen Provinzen/Regionen in einem Land außerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) besuchen.

Alle Informationen über das Stipendium und die Auszahlung des Restbetrags sind in der Bekanntmachung 2024/2025 enthalten.

Wann ist der Antrag auf Restzahlung zu stellen?

Der Antrag auf Restzahlung mit den entsprechenden Anhängen muss innerhalb des folgenden Zeitrahmens eingereicht werden

  • für Schüler, die den 2025 beginnenden Teillehrgang oder den einjährigen Lehrgang besuchen, müssen die vorgenannten Unterlagen bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Nur für den Fall, dass der Schulbesuch kurz vor der oben genannten Frist endet, können die oben genannten Unterlagen nach dieser Frist eingereicht werden, in jedem Fall aber bis zum 20.
  • für Schüler, die den Teilweg ab 2024 besuchen, müssen die oben genannten Unterlagen bis zum 29. März 2025 eingereicht werden. Nur für den Fall, dass der Schulkurs kurz vor der oben genannten Frist endet, können die oben genannten Unterlagen nach dieser Frist und in jedem Fall bis zum 20. Tag nach dem letzten Schultag, den der Schüler im Ausland besucht hat, eingereicht werden.

N.B. Die in diesem Absatz geforderten Unterlagen sind spezifisch für das gewährte Stipendium und gelten daher zusätzlich zu den Unterlagen, die von der Herkunftsschule für die Rückkehr des Schülers in die nächste Klasse im Schuljahr 2025/2026 verlangt werden, und ersetzen diese nicht.

Beschränkungen

Der Schüler ist verpflichtet

  • die ausländische Schule für die gesamte im Antrag angegebene Dauer zu besuchen (jährlich oder teilweise)
  • am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den festgelegten Verfahren) erstellte Bewertungsformular/Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt werden.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von Eltern von Schülern eingereicht werden, die das dritte oder vierte Jahr der Sekundarstufe an einer ausländischen Bildungseinrichtung in einem Nicht-EU-Land besuchen, sowie von Stipendiaten.

So geht es

Der Antrag auf Zahlung des Restbetrags muss ONLINE gestellt werden.
Der Dienst wird bis Dienstag, den 30. September 2025 um Mitternacht aktiv sein.

Besondere Fälle

  • im Falle eines Schulwechsels im Ausland muss dem oben genannten Zahlungsantrag für jede besuchte Schule ein Abschlussbericht beigefügt werden
  • bei Nichtbeendigung des Auslandsstudiums muss der Studierende die Verwaltung unverzüglich informieren (serv.formazione@pec.provincia.tn.it)

Wenn der Student in der Zeit zwischen dem Datum der Einreichung des Antrags auf Zahlung des Vorschusses und dem Datum der Einreichung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags volljährig wird

  1. muss der Student in dem Formular für den Antrag auf Abrechnung seine Bankverbindung angeben

    oder

  2. der/die Studierende muss eine Vollmacht für die Zahlung des Stipendiums auf das Bankkonto einer anderen Person (z.B. eines Elternteils) vorlegen, unter Verwendung des Formulars, das bei der Verwaltung angefordert werden muss. Die Beglaubigung der Unterschrift kann an den peripheren Schaltern des PAT, bei der Dienststelle für Berufsausbildung, Hochschulbildung und Systemfunktionen (Via Gilli, 3 38121 Trento 0461.497234 - nach Vereinbarung) oder bei den Gemeinden vorgenommen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Auszahlung der letzten Tranche sind folgende Unterlagen einzureichen

  1. der "Antrag auf Auszahlung des Restbetrags"
  2. die Anhänge zum Antrag:
  • Abschlussbericht auf dem Briefkopf des ausländischen Instituts nach einem von der Verwaltung erstellten Faksimile, in dem die Dauer des Schulbesuchs des Studenten im Ausland und die positive Bewertung desselben in Bezug auf den absolvierten Bildungsgang bescheinigt werden.
    Der Student muss besonders auf das korrekte Ausfüllen des Abschlussberichts achten, der am Ende des Kurses von der verantwortlichen Person oder einer Kontaktperson des ausländischen Instituts unterzeichnet werden muss, da die Anerkennung der gewährten Leistung von dieser Erfüllung abhängt;
  • Musterabzüge Steuerabzüge für das betreffende Jahr.

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 30 Sep

Termini per la presentazione della domanda di saldo per la borsa di studio (percorsi scolastici extra UE) 15.04.2025 ⇢ 30.09.2025

Anmerkung

Fino alle ore 24:00 di martedì 30 settembre 2025

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Zahlung des Restbetrags erfolgt innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Ausgleich des Restbetrags, mit Ausnahme der Zeiträume, in denen das Studium wegen fehlender oder unvollständiger Unterlagen ausgesetzt wurde. In den Fällen, in denen die Verwaltung besondere Maßnahmen (Abtretung an einen Dritten, achtzehnter Geburtstag des Schülers usw.) in Bezug auf die Zahlung des Restbetrags ergreifen muss, muss die Zahlung des Restbetrags innerhalb von 30 Tagen nach Erlass der entsprechenden Maßnahme erfolgen.

Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • Die erste Rate ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines zusätzlichen Betrags, der von der Verwaltung im Falle von behinderten Studierenden gewährt wird). Einzelheiten und Fristen entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
  • die zweite Rate als Restzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines von der Verwaltung im Falle behinderter Schüler gewährten Zusatzbetrags) nach Abschluss des Schulkurses, vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule ausgefüllten Formulars für die abschließende Bewertung/den abschließenden Bericht (Final report)

Zugang zum Service

Zugriff auf den Antrag auf ein Nicht-EU-Stipendium

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del Bando contenente i criteri e le modalità per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in paesi extra Unione Europea durante l'anno scolastico 2024/2025

Weiterlesen

Nota Prot. 843 del 10 aprile 2013 del Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca - Dipartimento per l’Istruzione, contenente una rassegna della normativa di riferimento e indicazioni operative che possano facilitare le istituzioni scolastiche nella organizzazione di attività finalizzate a sostenere sia gli studenti italiani partecipanti a soggiorni di studio e formazione all’estero

Weiterlesen

Approvazione delle 'Linee guida per la valutazione degli studenti delle scuole secondarie di secondo grado della Provincia di Trento rientranti dai soggiorni-studio all'estero di un anno scolastico o di un periodo inferiore all'interno dell'anno scolastico'.

Weiterlesen

Approvazione della modulistica per l'attuazione dell'intervento previsto dal Bando per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Paesi extra Unione europea durante l'anno scolastico 2024/2025 approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1976 di data 20 ottobre 2023

Weiterlesen

Concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in paesi extra Unione europea durante l'anno scolastico 2024/2025. Approvazione della graduatoria delle domande ammesse e relativa assegnazione delle borse di studio.

Weiterlesen

Kontakt

Contatti di Servizio formazione prof.le, formazione terziaria e funz. di sistema

Email - Segreteria:
serv.formazione@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.formazione@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.491377

Fax - Segreteria:
0461.493521

Contatti di Ufficio fondi europei ed alta formazione artistica e musicale

Email - Segreteria:
uff.universita@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.formazione@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.491377

Fax - Segreteria:
0461.493521

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Gutscheine für Klassenfahrten ins Ausland in EU-Länder oder das Vereinigte Königreich a. s. 2024/2025

Die Autonome Provinz Trient hat im Rahmen des ESF+-Programms 2021-2027 Anreize für den Besuch eines Schulkurses im Ausland in EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich genehmigt.

Studente libri mappamondo

Stipendium für Ausbildung im Ausland in Nicht-EU-Ländern s. y. 2023/2024

Antrag auf Abrechnung und Vorlage von Anlagen: Abschlussbericht und Abzugsmodell

Letzte Änderung: 10.07.2025 12:03

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren