Beitrag für Schüler, die eine Schule im Ausland in EU-Ländern besuchen , um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und ein besseres Verständnis für andere Kulturen zu entwickeln.
Es handelt sich dabei um einen Beitrag, der als individueller Gutschein bezeichnet wird und die Teilnahme an der Schule fördern soll:
- 3. Jahr für Schüler, die ein vierjähriges Trentiner Gymnasium besuchen
oder
- Jahrgangsstufe IV für Schüler, die andere weiterführende Schulen besuchen
in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich.
Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie ICEF 2023. Der Gutschein kann auch durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an der Initiative zu fördern.
Vollständige Informationen und eine Quantifizierung des Gutscheins finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.
Der Gutschein kann nicht mit Stipendien oder ähnlichen Leistungen kombiniert werden, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura und Wep), gewährt werden.
Wo der Schulkurs durchgeführt werden kann
Der Schulkurs muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich durchgeführt werden.
Die Organisation des Schulkurses liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.
Wie lange dauert der Kurs?
Die Dauer des Schulkurses kann ein Jahr oder einen Teil davon betragen:
- Jährliche Dauer - der Schüler ist verpflichtet, während des gesamten Schuljahres mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule zu besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder widerrufen werden;
- Teilweise Dauer - der Schüler ist verpflichtet, eine ausländische Schule während eines Zeitraums von mindestens 110 Tagen zu besuchen, andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Pflichten des Schülers
Der Schüler ist verpflichtet,:
- die ausländische Schule für die im Antrag angegebene Dauer zu besuchen (ganzjährig oder teilweise).
- am Ende des Schulbesuchs ein von der ausländischen Organisation (gemäß den festgelegten Verfahren) ausgestelltes Abschlusszeugnis/Bewertungsformular vorzulegen, das die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?
Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt:
- Die erste Rate ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags für behinderte Schüler). Einzelheiten und Fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung;
- die zweite Rate in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags nach Beendigung des Schulbesuchs und nach Prüfung des von der ausländischen Schule ausgefüllten Formulars für die abschließende Bewertung/den abschließenden Bericht (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags im Falle von behinderten Schülern).
So füllen Sie den Antrag auf Zahlung des Restbetrags aus
Ler Antrag auf Auszahlung des Restbetrags muss bis zum 30. September 2025 eingereicht werden.
Das Antragsverfahren umfasst:
- Ausfüllen und Übermittlung des Antrags ausschließlich über das ONLINE-Verfahren (mit SPID-Zugangsdaten)
Die Maßnahme wird von der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds - sowie vom italienischen Staat und der Autonomen Provinz Trient kofinanziert.
Die Anträge müssen zwischen Dienstag, dem 7. November 2023, 9 Uhr, und Donnerstag, dem 7. Dezember 2023, 13 Uhr, eingereicht werden.