Beschreibung
Nicht aktiv: Die Frist für die Einreichung von Anträgen für das Schuljahr 2023/2024 ist abgelaufen.
Zuschuss für Schüler zur Teilnahme an einem Schulkurs im Ausland in EU-Ländern, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu erhöhen.
Dabei handelt es sich um einen Beitrag, der als individueller Gutschein bezeichnet wird und die Teilnahme an einem Kurs im Ausland fördern soll:
- 3. Jahr für Schüler, die ein vierjähriges Trentiner Gymnasium besuchen
oder
- Jahrgangsstufe IV für Schüler, die andere weiterführende Schulen besuchen
in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich.
Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie ICEF 2022. Vollständige Informationen und die Höhe des Gutscheins finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.
Der Gutschein kann nicht mit Stipendien oder ähnlichen Leistungen kombiniert werden, die von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich NRO (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura und Wep), für denselben Zweck gewährt werden.
Wo der Schulkurs durchgeführt werden kann
Der Schulkurs muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich durchgeführt werden.
Die Organisation des Schulkurses liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.
Wie lange dauert der Kurs?
Die Dauer des Schulkurses kann ein Jahr oder einen Teil davon betragen:
- Jährliche Dauer - der Schüler ist verpflichtet, während des gesamten Schuljahres mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule zu besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder widerrufen werden;
- Teilweise Dauer - der Schüler ist verpflichtet, eine ausländische Schule während eines Zeitraums von mindestens 110 Tagen zu besuchen, andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Pflichten des Schülers
Der Schüler ist verpflichtet,:
- die ausländische Schule für die im Antrag angegebene Dauer zu besuchen (ganzjährig oder teilweise).
- am Ende des Schulbesuchs ein von der ausländischen Organisation (gemäß den vorgesehenen Verfahren) erstelltes Abschlusszeugnis/Beurteilungsformular (Abschlussbericht) vorzulegen, das die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?
Der Gutschein wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt:
- Die erste Rate ist eine Vorauszahlung in Höhe von 70 % des Gesamtbetrags; die Modalitäten und Fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung;
- die zweite Rate als Restzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags nach Abschluss des Schulkurses, vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule ausgefüllten abschließenden Bewertungs-/Berichtsformulars.
Ausfüllen des Antrags auf Zahlung der ERSTEN Rate - nur für TEILZEITGUTSCHEINE, die im Jahr 2024 beginnen
Esist möglich, ab dem 30. Januar 2024, 10.30 Uhr, das Abzugsformular 2024 für die Zahlung der ersten Rate wie unten angegebeneinzureichen.
Das Antragsverfahren sieht Folgendes vor
- Ausfüllen und Übermittlung des Antrags ausschließlich über ONLINE-VERFAHREN (unter Verwendung der SPID-Anmeldedaten)
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument gemäß Ziffer 11 der Bekanntmachung bis zum 29. März 2024 eingereicht werden muss.
Ausfüllen des Antrags auf Zahlung des Restbetrags - nur für TEILZEITGutscheine, die im Jahr 2023 beginnen
Ab dem 30. Januar 2024, 10.30 Uhr, kann der Antrag auf Zahlung des Saldos wie unten angegebeneingereicht werden:
Das Antragsverfahren sieht Folgendes vor:
- Ausfüllen und Übermittlung des Antrags ausschließlich über ONLINE-VERFAHREN (unter Verwendung der SPID-Anmeldedaten)
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen unter Androhung des Widerrufs des Gutscheins bis zum 29. März 2024 eingereicht werden müssen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Eintragung muss von Dienstag, dem 17. Januar 2023, 9.00 Uhr, bis Freitag, dem 17. Februar 2023, 13.00 Uhr, eingereicht werden (BITTE BEACHTEN: Eintragung geschlossen).
Das Ausfüllen und die Übermittlung des Antrags auf Abrechnung der ersten Rate (Teilzeitraum-Gutschein ab 2024) und des Antrags auf Abrechnung des Restbetrags (Teilzeitraum-Gutschein ab 2023) müssen ab Dienstag, den 30. Januar 2024, 10.30 Uhr, bis Freitag, den 31. März 2024, 23.59 Uhr, eingereicht werden.