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Gutscheine für Schulaufenthalte im Ausland (EU oder Vereinigtes Königreich) im Schuljahr 2026/2027 – ESF+

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Die Autonome Provinz Trient hat im Rahmen des ESF+-Programms 2021–2027 Fördermittel für den Besuch einer Schule im Ausland in Ländern der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich bewilligt.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Mit dem Beschluss Nr. 6434 vom 17. Juni 2026 wurden die folgenden Formulare genehmigt: Antrag auf Auszahlung der ersten Rate, Antrag auf Auszahlung des Restbetrags des Gutscheins, Abschlussbericht.

Attenzione

Ab Dienstag, dem 14. Juli 2026, 10:00 Uhr, bis Freitag, dem 28. August 2026, 12:30 Uhr, kann der Antrag auf Auszahlung der ersten Rate gestellt werden.

Wird der Antrag auf Auszahlung der ersten Rate nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, erlischt der Anspruch auf den Gutschein.

Beschreibung

Zuschuss für Schüler und Schülerinnen zum Besuch einer Schule im Ausland in Ländern der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu vertiefen.

Es handelt sich um einen Zuschuss, der als „individueller Gutschein“ bezeichnet wird und darauf abzielt, den Besuch des:

  • 3. Jahrgangsstufe für Schüler und Schülerinnen, die eine vierjährige weiterführende Schule besuchen

      oder

  • 4. Jahrgangsstufe für Schüler und Schülerinnen von weiterführenden Schulen in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich.

Die Höhe des Gutscheins hängt vom Zielland, von der Dauer (ganzjährig oder teilweise) des Schulaufenthalts und vom ICEF-Indikator „Familie“ für die wirtschaftliche Situation der Familie ab. Der Gutschein kann zudem durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, der die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an der Initiative fördern soll.
Für umfassende Informationen und die Höhe des Gutscheins verweisen wir auf die Bestimmungen in der Ausschreibung.

Wo kann der Schulbesuch stattfinden?

Der Schulbesuch muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich erfolgen. 

Die Organisation des Schulbesuchs obliegt dem Schüler oder der Schülerin und seiner bzw. ihrer Familie.

Wie lange dauert der Schulaufenthalt?

Der Schulaufenthalt kann ein Jahr oder einen Teil davon umfassen:

  • ganzjährige Dauer – der Schüler bzw. die Schülerin ist verpflichtet, das gesamte Schuljahr über mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule zu besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden;
  • Teilzeit – Der Schüler oder die Schülerin ist verpflichtet, eine ausländische Schule für einen Zeitraumvon mindestens 110 Tagen zu besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?

Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • die erste Rate als Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung für Schüler*innen mit Behinderung gewährt wird). Informationen zu den Übermittlungsmodalitäten und Fristen finden Sie in der Bekanntmachung;
  • die zweite Rate als Restzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags nach Abschluss des Schulaufenthalts und nach Überprüfung des von der ausländischen Schule erstellten Abschlussberichts (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung für Schüler*innen mit Behinderung gewährt wird).
Pflichten des Schülers oder der Schülerin

Der Schüler oder die Schülerin ist verpflichtet:

  • die ausländische Schule für die gesamte im Antrag angegebene Dauer(ein Jahr oder einen Teil davon)zu besuchen.
  • am Ende des Schulbesuchs den von der ausländischen Einrichtung erstelltenAbschlussbericht(gemäß den in der Ausschreibung vorgesehenen Modalitäten) vorzulegen, der die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.

Der Gutschein ist nicht mit Stipendien oder ähnlichen Leistungen kumulierbar, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen und privaten Trägern, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. INPS, Fondazione Caritro, Intercultura, WEP...), gewährt werden.

Die Maßnahme wird im Rahmen der Priorität 2 „Bildung und Ausbildung“ des ESF+-Programms 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union – Europäischer Sozialfonds Plus (40 %), des italienischen Staates (42 %) und der Autonomen Provinz Trient (18 %). 

An wen es sich richtet

Studierende mit folgenden Merkmalen:

  1. die am 9. Januar 2026das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  2. die einem Haushalt mit einem ICEF-Indikator „Familie“ von höchstens 0,83 angehören (gemäß der ICEF-Erklärung über Einkommen und Vermögen 2024, berechnet ab dem 15. September 2025);
  3. mit Wohnsitz in der Provinz Trient, die im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 2a einer vierjährigen Sekundarstufe II oder die Klasse 3a eines Bildungsgangs der Sekundarstufe II an Schulen in Trient oder in anderen italienischen Provinzen/Regionen besuchen;
    oder mit Wohnsitz in der Provinz Trient, die im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 2a einer vierjährigen Sekundarstufe-II-Schule oder die Klasse 3a eines Sekundarstufe-II-Bildungsgangs an einer Schule in Trentino besuchen;
  4. die das Schuljahr 2025/2026 ohne Leistungsdefizite abgeschlossen haben.

So geht es

Um den Antrag auf einen Gutschein zu stellen, ist Folgendes erforderlich:

  1. den ICEF-Indikator „Familie“ zu ermitteln, der sich aus der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung 2024 ergibt und ab dem 15. September 2025 berechnet wird: Die Bescheinigung über den Indikator muss dem Antrag auf einen Gutschein nicht beigefügt werden, da dieser Indikator von Amts wegen überprüft wird.
    !!! Der Indikator ist für die Erstellung der Rangliste und die Festlegung des zugewiesenen Anteils erforderlich undmuss bis zum 9. Januar 2026 (Frist für die Einreichung des Gutscheinantrags) ermittelt werden.
  2. Registrieren Sie sich und füllen Sie den Antrag online über das elektronische Verfahren unter Verwendung der Zugangsdaten des öffentlichen Systems für digitale Identität aus(siehe entsprechende Bekanntmachung).

Zeiten und Fristen

2026 28 Aug

Invio della domanda di liquidazione della prima rata - FSE+ 14.07.2026 ⇢ 28.08.2026

Anmerkung

A partire dalle ore 10.00 di martedì 14 luglio 2026 e fino alle ore 12.30 di venerdì 28 agosto 2026 sarà possibile presentare la domanda di liquidazione della prima rata.

Attenzione!
In caso di mancato invio della domanda di liquidazione della prima rata, entro la scadenza indicata, è disposta la decadenza della domanda di voucher.

Ab Dienstag, dem 14. Juli 2026, 10.00 Uhr, bis Freitag, dem 28. August 2026, 12.30 Uhr, kann der Antrag auf Auszahlung der ersten Rate gestellt werden.

Achtung!

Wird der Antrag auf Auszahlung der ersten Rate nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, verfällt der Anspruch auf den Gutschein.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Zugang zum ESF-Webbereich - einzelne Interventionen

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione della graduatoria delle domande ammesse e relativa assegnazione dei voucher agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Europa da svolgersi durante l'anno scolastico 2026/2027 nell'ambito dell'Avviso approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1734 di data 17 novembre 2025. CUP-C64C25000260001. Impegno di spesa di euro 348.923,00 sul capitolo 252734 dell'esercizio finanziario 2026 e 2027.

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Approvazione dell''"Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all''estero in Europa durante l''anno scolastico 2026/2027" nell''ambito del Programma FSE+ 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento. CUP-C64C25000260001.

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Approvazione della modulistica per l'attuazione dell'"Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Europa durante l'anno scolastico 2026/2027" approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1734 di data 17 novembre 2025.

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Begleitdokumente

FAC SIMILE Domanda di liquidazione della prima rata o del saldo del voucher per percorsi scolastici all'estero in paesi UE o Regno unito a.s. 2026-2027

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Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici.

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Immagine decorativa per il contenuto FAC SIMILE Modelli domanda voucher 2026/2027 - FSE +

Modelli FAC SIMILE relativi alle domande di voucher per la frequenza di percorsi scolastici all’estero in Europa durante l’anno scolastico 2026/2027.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 01.07.2026 12:12

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