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Stipendium für Auslandsschulaufenthalte in Nicht-EU-Ländern a. s. 2026/2027

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Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe für den Besuch von Schulkursen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union

L’immagine mostra un gruppo di cinque giovani in piedi all’interno di un edificio, che sembrano chiacchierare tra loro in modo informale, come durante un intervallo a scuola o all’università. Alcuni tengono in mano il telefono o lo zaino, mentre uno dei ragazzi e una ragazza in primo piano gesticolano, dando l’idea di una conversazione animata ma amichevole.
© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Stipendienanträge können von 10 Uhr am 27. November 2025 bis 12.30 von 09 Januar 2026

Beschreibung

Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 1738 vom 17.11.2025 wurde die Bekanntmachung mit den Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe für den Besuch von Schulkursen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse und zum besseren Verständnis anderer Kulturen im Schuljahr 2026/2027 genehmigt.

Es handelt sich um einen Zuschuss für den Besuch von:

  • Jahr III für Studierende, die eine vierjährige Hochschule besuchen
  • Jahr IV für Schüler, die eine andere Hochschule besuchen.

Der Schulkurs muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung in einem Nicht-EU-Land absolviert werden.
Der Schulkurs kann ein Jahr oder einen Teil davon dauern.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem gewählten ausländischen Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem ICEF-Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie".
Vollständige Informationen und die Höhe der Studienbeihilfe finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.
Die Studienbeihilfe wird in zwei Raten gezahlt

  • die erste, als Vorauszahlung, beläuft sich auf 50% des Gesamtbetrags (einschließlich des zusätzlichen Betrags, den die Verwaltung im Falle von Studierenden mit Behinderungen gewährt). Die Überweisungsmodalitäten und -fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
  • Die zweite Restzahlungin Höhe von 50 % des Gesamtbetrags, nach Abschluss des Bildungswegs vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule ausgefüllten Abschlussberichts (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags für Studierende mit Behinderungen)

Die Studienbeihilfe kann nicht mit Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen kombiniert werden, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura, Wep usw.), gewährt werden.

Die Organisation des Schulkurses liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.

Beschränkungen

Der Schüler ist verpflichtet,:

  • während des gesamten Schuljahres für mindestens 240 Tage eine ausländische Schule zu besuchen, andernfalls kann das Stipendium gekürzt oder widerrufen werden (jährliche Dauer)
  • mindestens 110 Tage lang eine ausländische Schule zu besuchen, andernfalls kann das Stipendium gekürzt oder entzogen werden (teilweise Dauer)
  • am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den festgelegten Verfahren) erstellteAbschlusszeugnis vorlegen, das die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.

An wen es sich richtet

Es richtet sich an Studierende mit folgenden Merkmalen

  1. Alter von nicht mehr als 20 Jahren Abschluss am 09. Januar 2026
  2. Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit einem Indikator ICEF "Haushalt"-Indikator gleich oder niedriger als 0,83 (aus der ICEF Einkommens- und Vermögenserklärung 2024, berechnet zum 15. September 2025)
  3. Einwohner in der Provinz Trient und die besuchen im Schuljahr 2025/2026 das 2. Jahreiner vierjährigen Sekundarschule oder das 3.Jahr einer Sekundarschule in Trient oder anderen italienischen Provinzen/Regionen.

Bitte beachten Sie, dass die Gewährung des Stipendiums in jedem Fall davon abhängt, dass das Schuljahr 2025/2026 ohne Bildungsmängel abgeschlossen wird.

So geht es

Sie können Ihre Bewerbung einreichen über 10.00 von Donnerstag 27. November 2025 bis 12.30 von Freitag 09 Januar 2026 mittels eines IT-Verfahrens unter Verwendung von SPID-, CIE- oder CPS-Zugangsdaten (siehe entsprechende Bekanntmachung).

Besondere Fälle

Das Stipendium kann durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, um die Teilnahme von Behinderten zu fördern (als "behindert" gilt eine Person mit einer "Behinderung", die zum Zeitpunkt der Beantragung des Stipendiums gemäß dem Gesetz 104/92 bescheinigt ist).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um einen Antrag auf ein Stipendium zu stellen, muss der ICEF-Indikator "Familie", der sich aus der Einkommens- und Vermögenserklärung 2024 ergibt und zum 15. September 2025 berechnet wurde, bei einem CAAF oder einem peripheren Schalter für Unterstützung und öffentliche Informationen in der gesamten Provinz abgegeben werden.
Die Bescheinigung über den Indikator muss dem Stipendienantrag nicht beigefügt werden, da sie von Amts wegen geprüft wird.
Der Indikator ist für die Zulässigkeit des Antrags, für die Erstellung der Rangliste und für die Festlegung der zugeteilten Quote erforderlich.

Zeiten und Fristen

Die Bewerbung um ein Stipendium kann von Donnerstag, den 27. November 2025, 10 Uhr, bis Freitag, den 9. Januar 2026, 12.30 Uhr, eingereicht werden.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Zugang zu Finanzhilfeanträgen von Nicht-EU-Staaten

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione delle 'Linee guida per la valutazione degli studenti delle scuole secondarie di secondo grado della Provincia di Trento rientranti dai soggiorni-studio all'estero di un anno scolastico o di un periodo inferiore all'interno dell'anno scolastico'.

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Nota Prot. 843 del 10 aprile 2013 del Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca - Dipartimento per l’Istruzione, contenente una rassegna della normativa di riferimento e indicazioni operative che possano facilitare le istituzioni scolastiche nella organizzazione di attività finalizzate a sostenere sia gli studenti italiani partecipanti a soggiorni di studio e formazione all’estero

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Approvazione dell'Avviso contenente i criteri e le modalità per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Paesi extra Unione europea durante l'anno scolastico 2026/2027.

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Approvazione della modulistica per l'attuazione dell'"Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Europa durante l'anno scolastico 2026/2027" approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1734 di data 17 novembre 2025.

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Begleitdokumente

Criteri e modalità per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all’estero in paesi Extra Unione europea durante l’anno scolastico 2026/2027

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Modello FAC SIMILE relativo alla domanda di borsa di studio per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Paesi extra Ue durante l’anno scolastico 2026/2027

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Zusatzinformationen

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Stipendium für Ausbildung im Ausland in Nicht-EU-Ländern s. a. s. 2024/2025

Antrag auf Abrechnung und Vorlage von Anlagen: Abschlussbericht und Abzugsmodell

Bildungsgutscheine für Auslandsaufenthalte in der EU oder im Vereinigten Königreich 2026/2027 - ESF+

Die Autonome Provinz Trient hat im Rahmen des ESF+-Programms 2021-2027 Anreize für den Besuch eines Schulkurses im Ausland in EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich genehmigt.

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Letzte Änderung: 16.12.2025 12:09

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