Hervorgehobenes
Stipendienanträge können von 10 Uhr am 27. November 2025 bis 12.30 von 09 Januar 2026
Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe für den Besuch von Schulkursen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union
Stipendienanträge können von 10 Uhr am 27. November 2025 bis 12.30 von 09 Januar 2026
Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 1738 vom 17.11.2025 wurde die Bekanntmachung mit den Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe für den Besuch von Schulkursen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse und zum besseren Verständnis anderer Kulturen im Schuljahr 2026/2027 genehmigt.
Es handelt sich um einen Zuschuss für den Besuch von:
Der Schulkurs muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung in einem Nicht-EU-Land absolviert werden.
Der Schulkurs kann ein Jahr oder einen Teil davon dauern.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem gewählten ausländischen Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem ICEF-Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie".
Vollständige Informationen und die Höhe der Studienbeihilfe finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.
Die Studienbeihilfe wird in zwei Raten gezahlt
Die Studienbeihilfe kann nicht mit Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen kombiniert werden, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura, Wep usw.), gewährt werden.
Die Organisation des Schulkurses liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.
Der Schüler ist verpflichtet,:
Es richtet sich an Studierende mit folgenden Merkmalen
Bitte beachten Sie, dass die Gewährung des Stipendiums in jedem Fall davon abhängt, dass das Schuljahr 2025/2026 ohne Bildungsmängel abgeschlossen wird.
Sie können Ihre Bewerbung einreichen über 10.00 von Donnerstag 27. November 2025 bis 12.30 von Freitag 09 Januar 2026 mittels eines IT-Verfahrens unter Verwendung von SPID-, CIE- oder CPS-Zugangsdaten (siehe entsprechende Bekanntmachung).
Das Stipendium kann durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, um die Teilnahme von Behinderten zu fördern (als "behindert" gilt eine Person mit einer "Behinderung", die zum Zeitpunkt der Beantragung des Stipendiums gemäß dem Gesetz 104/92 bescheinigt ist).
Um einen Antrag auf ein Stipendium zu stellen, muss der ICEF-Indikator "Familie", der sich aus der Einkommens- und Vermögenserklärung 2024 ergibt und zum 15. September 2025 berechnet wurde, bei einem CAAF oder einem peripheren Schalter für Unterstützung und öffentliche Informationen in der gesamten Provinz abgegeben werden.
Die Bescheinigung über den Indikator muss dem Stipendienantrag nicht beigefügt werden, da sie von Amts wegen geprüft wird.
Der Indikator ist für die Zulässigkeit des Antrags, für die Erstellung der Rangliste und für die Festlegung der zugeteilten Quote erforderlich.
Die Bewerbung um ein Stipendium kann von Donnerstag, den 27. November 2025, 10 Uhr, bis Freitag, den 9. Januar 2026, 12.30 Uhr, eingereicht werden.
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