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Stipendium für Auslandsschulaufenthalte in Nicht-EU-Ländern a. s. 2026/2027

  • Nicht aktiv

Die Frist für die Einreichung einer Bewerbung ist abgelaufen.

Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums für Sekundarschüler zum Besuch von Schulkursen in Ländern außerhalb der Europäischen Union

L’immagine mostra un gruppo di cinque giovani in piedi all’interno di un edificio, che sembrano chiacchierare tra loro in modo informale, come durante un intervallo a scuola o all’università. Alcuni tengono in mano il telefono o lo zaino, mentre uno dei ragazzi e una ragazza in primo piano gesticolano, dando l’idea di una conversazione animata ma amichevole.
© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 1738 vom 17.11.2025 wurde die Bekanntmachung mit den Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe für den Besuch von Schulkursen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse und zum besseren Verständnis anderer Kulturen im Schuljahr 2026/2027 genehmigt.

Es handelt sich um einen Zuschuss für den Besuch von:

  • Jahr III für Studierende, die eine vierjährige Hochschule besuchen
  • Jahr IV für Schüler, die eine andere Hochschule besuchen.

Der Schulkurs muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung in einem Nicht-EU-Land absolviert werden.
Der Schulkurs kann ein Jahr oder einen Teil davon dauern.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem gewählten ausländischen Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem ICEF-Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie".
Vollständige Informationen und die Höhe der Studienbeihilfe finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.
Die Studienbeihilfe wird in zwei Raten gezahlt

  • die erste, als Vorauszahlung, beläuft sich auf 50% des Gesamtbetrags (einschließlich des zusätzlichen Betrags, den die Verwaltung im Falle von Studierenden mit Behinderungen gewährt). Die Überweisungsmodalitäten und -fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
  • Die zweite Restzahlungin Höhe von 50 % des Gesamtbetrags, nach Abschluss des Bildungswegs vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule ausgefüllten Abschlussberichts (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags für Studierende mit Behinderungen)

Die Studienbeihilfe kann nicht mit Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen kombiniert werden, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura, Wep usw.), gewährt werden.

Die Organisation des Schulkurses liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.

Beschränkungen

Der Schüler ist verpflichtet,:

  • während des gesamten Schuljahres für mindestens 240 Tage eine ausländische Schule zu besuchen, andernfalls kann das Stipendium gekürzt oder widerrufen werden (jährliche Dauer)
  • eine ausländische Schule für mindestens 110 Tage zu besuchen, andernfalls kann das Stipendium gekürzt oder entzogen werden (teilweise Dauer)
  • am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den festgelegten Verfahren) erstellteAbschlusszeugnis vorlegen, das die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.

An wen es sich richtet

Es richtet sich an Studierende mit folgenden Merkmalen

  1. Alter von nicht mehr als 20 Jahren Abschluss am 09. Januar 2026
  2. Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit einem Indikator ICEF "Haushalt"-Indikator gleich oder niedriger als 0,83 (aus der ICEF Einkommens- und Vermögenserklärung 2024, berechnet zum 15. September 2025)
  3. Einwohner in der Provinz Trient und die besuchen im Schuljahr 2025/2026 das 2. Jahreiner vierjährigen Sekundarschule oder das 3.Jahr einer Sekundarschule in Trient oder anderen italienischen Provinzen/Regionen.

Die Gewährung des Stipendiums ist an die Bedingung geknüpft, dass das Schuljahr 2025/2026 ohne Bildungsmängel abgeschlossen wird.

So geht es

Der Antrag muss über ein IT-Verfahren mit SPID-, CIE- oder CPS-Zugangsdaten eingereicht werden (der Dienst ist derzeit nicht aktiv, da die Antragsfrist abgelaufen ist).

Ab Juli wird es möglich sein, die Zahlung der ersten Tranche zu beantragen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Stipendiaten müssen folgende Unterlagen einreichen

1. das Formular "Antrag auf Zahlung der ersten Rate".
Folgende Änderungen des eingereichten Stipendienantrags sind zulässig

  • Wechsel des ausländischen Landes, wobei zu beachten ist, dass der in der Rangliste ausgewiesene Stipendienbetrag den Höchstbetrag darstellt, der in jedem Fall anerkannt werden kann; der Stipendienbetrag wird stattdessen neu festgelegt, wenn ein Land mit einem niedrigeren Betrag gemäß der Tabelle in Absatz 3 der Bekanntmachung gewählt wird
  • Verkürzung der Studiendauer von einem Jahr auf einen Teil des Studiums; die Höhe des Stipendiums wird auf der Grundlage der Tabelle in Absatz 3 der Bekanntmachung neu berechnet
  • Verschiebung des Bildungsweges während des Schuljahres 2026/2027: die Verschiebung (vom ersten zum zweiten Semester oder umgekehrt) ist zulässig, um den Bedürfnissen der Studierenden gerecht zu werden

2. Steuerabzugsmodell für das betreffende Jahr.

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Einreichung einer Bewerbung ist abgelaufen.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Avviso contenente i criteri e le modalità per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Paesi extra Unione europea durante l'anno scolastico 2026/2027. Approvazione della graduatoria delle domande ammissibili e relativa assegnazione delle borse di studio.

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Approvazione delle 'Linee guida per la valutazione degli studenti delle scuole secondarie di secondo grado della Provincia di Trento rientranti dai soggiorni-studio all'estero di un anno scolastico o di un periodo inferiore all'interno dell'anno scolastico'.

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Nota Prot. 843 del 10 aprile 2013 del Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca - Dipartimento per l’Istruzione, contenente una rassegna della normativa di riferimento e indicazioni operative che possano facilitare le istituzioni scolastiche nella organizzazione di attività finalizzate a sostenere sia gli studenti italiani partecipanti a soggiorni di studio e formazione all’estero

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Approvazione dell'Avviso contenente i criteri e le modalità per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Paesi extra Unione europea durante l'anno scolastico 2026/2027.

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Approvazione della modulistica per l'attuazione dell'"Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Europa durante l'anno scolastico 2026/2027" approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1734 di data 17 novembre 2025.

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Begleitdokumente

Borsa di studio percorsi scolastici all'estero in Paesi extra UE - Elenco pubblico destinatari 2026/2027

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Criteri e modalità per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all’estero in paesi Extra Unione europea durante l’anno scolastico 2026/2027

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Zusatzinformationen

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Stipendium für Ausbildung im Ausland in Nicht-EU-Ländern s. a. s. 2024/2025

Antrag auf Abrechnung und Vorlage von Anlagen: Abschlussbericht und Abzugsmodell

Bildungsgutscheine für Auslandsaufenthalte in der EU oder im Vereinigten Königreich 2026/2027 - ESF+

Die Autonome Provinz Trient hat im Rahmen des ESF+-Programms 2021-2027 Anreize für den Besuch eines Schulkurses im Ausland in EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich genehmigt.

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Letzte Änderung: 02.04.2026 12:02

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