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Bildungsgutscheine für Auslandsaufenthalte in der EU oder im Vereinigten Königreich 2026/2027 - ESF+

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Die Autonome Provinz Trient hat im Rahmen des ESF+-Programms 2021-2027 Anreize für den Besuch eines Schulkurses im Ausland in EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich genehmigt.

Studente libri mappamondo
© smolaw11 per Canva Pro -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

ACHTUNG! Der Antrag auf den Gutschein kann ab Donnerstag, den 27. November 2025, 10 Uhr, bis Freitag, den 09. Januar 2026, 12.30 Uhr, eingereicht werden.


N.B. Um den Antrag einzureichen, ist es notwendig, den ICEF-Indikator "Familie" zu bearbeiten, der sich aus der Einkommens- und Vermögenserklärung 2024 ergibt und zum 15. September 2025 berechnet wurde: die Indikatorbescheinigung muss dem Gutscheinantrag nicht beigefügt werden, da dieser Indikator automatisch überprüft wird. Der Indikator ist für die Erstellung der Rangliste und die Bestimmung der zugeteilten Quote erforderlich und muss bis zum 09. Januar 2026 (Frist für die Einreichung des Gutscheinantrags) verarbeitet werden.

Beschreibung

Beitrag für Schüler zur Teilnahme an einem Schulkurs im Ausland in Ländern der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu erhöhen.

Es handelt sich um einen Beitrag, der als individueller Gutschein bezeichnet wird und die Teilnahme an einem Kurs im Ausland fördern soll:

  • Jahrgangsstufe 3 für männliche und weibliche Studenten, die eine vierjährige Hochschule besuchen

oder

  • das vierte Studienjahr für männliche und weibliche Studierende, die eine postsekundäre Bildungseinrichtung in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich besuchen.

Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem ICEF-Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie. Der Gutschein kann auch durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an der Initiative zu fördern.
Vollständige Informationen und eine Quantifizierung des Gutscheins finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.

Wo kann der Bildungsweg absolviert werden?

Der Bildungsweg muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich absolviert werden.

Die Organisation des Bildungsweges liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.

Wie lange dauert der Kurs?

Die Dauer des Schulbesuchs kann ein Jahr oder einen Teil davon betragen:

  • Jährliche Dauer - der Schüler muss während des gesamten Schuljahres mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden;
  • Teilweise Dauer - der Schüler ist verpflichtet, eine ausländische Schule für einen Zeitraum von mindestens 110 Tagen zu besuchen, andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?

Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • Die erste Rate ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags für Schüler mit Behinderungen). Die Überweisungsmodalitäten und -fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung;
  • die zweite Rate in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags nach Abschluss des Kurses, vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule ausgefüllten Abschlussberichts (einschließlich eines von der Verwaltung im Falle von Studenten mit Behinderungen gewährten Zusatzbetrags).
Verpflichtungen des Studenten

Der Student ist verpflichtet

  • die ausländische Schule für die im Antrag angegebene Dauer zu besuchen(ganzjährig oder teilweise).
  • am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Organisation (gemäß den in der Bekanntmachung festgelegten Modalitäten) erstellte Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Beurteilung bescheinigt werden.

Der Gutschein kann nicht mit Stipendien oder ähnlichen Leistungen kombiniert werden, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura, Wep...), gewährt werden.

Das Projekt wird im Rahmen der Priorität 2 "Allgemeine und berufliche Bildung" des ESF+-Programms der Autonomen Provinz Trient für den Zeitraum 2021-2027 finanziert, mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union - Europäischer Sozialfonds plus (40 %), den italienischen Staat (42 %) und die Autonome Provinz Trient (18 %).

An wen es sich richtet

Studenten mit den folgenden Merkmalen:

  1. Siedürfen am 09. Januar 2026nicht älter als 20 Jahre sein;
  2. einem Haushalt angehören, dessen ICEF-Indikator "Familie" gleich oder niedriger als 0,83 ist (aus der ICEF-Einkommens- und Vermögenserklärung 2024, berechnet zum 15. September 2025)
  3. mit Wohnsitz in der Provinz Trient, die im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 2a einer vierjährigen Sekundarschule oder die Klasse 3a einer Sekundarschule im Trentino oder in anderen italienischen Provinzen/Regionen besuchen;
    oder die ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben und im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 2a der vierjährigen Sekundarschulen oder die Klasse 3a der Sekundarschulkurse in Trentiner Schulen besuchen;
  4. die das Schuljahr 2025/2026 ohne Bildungsmängel abgeschlossen haben.

So geht es

Um den Gutscheinantrag einzureichen, ist es erforderlich

  1. den ICEF-Indikator "Familie" zu erstellen, der sich aus der Einkommens- und Vermögenserklärung 2024 ergibt und zum 15. September 2025 berechnet wurde: Die Indikatorerklärung muss dem Gutscheinantrag nicht beigefügt werden, da dieser Indikator von Amts wegen überprüft wird.
    !!! Der Indikator ist für die Erstellung der Rangliste und die Ermittlung der zugeteilten Quote erforderlich und muss bis zum 09. Januar 2026 (Frist für die Einreichung des Gutscheinantrags) bearbeitet werden.
  2. sich registrieren und den Antrag online über ein IT-Verfahren unter Verwendung der Anmeldedaten des öffentlichen digitalen Identitätssystems ausfüllen (siehe die entsprechende Bekanntmachung).

Zeiten und Fristen

2026 09 Jan

Presentazione domanda voucher percorsi scolastici all'estero a. s. 2026/2027 - FSE+ 27.11.2025 ⇢ 09.01.2026

Anmerkung

La domanda di voucher potrà essere presentata dalle ore 10.00 di giovedì 27 novembre 2025 fino alle ore 12.30 di venerdì 09 gennaio 2026.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Zugang zum ESF-Webbereich - einzelne Interventionen

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Begleitdokumente

Avviso per la concessione di un voucher individuale agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 19.11.2025 09:11

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