Beitrag für Schüler zur Teilnahme an einem Schulkurs im Ausland in Ländern der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu erhöhen.
Es handelt sich um einen Beitrag, der als individueller Gutschein bezeichnet wird und die Teilnahme an einem Kurs im Ausland fördern soll:
- Jahrgangsstufe 3 für männliche und weibliche Studenten, die eine vierjährige Hochschule besuchen
oder
- das vierte Studienjahr für männliche und weibliche Studierende, die eine postsekundäre Bildungseinrichtung in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich besuchen.
Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Zielland, der Dauer (einjährig oder teilweise) des Schulbesuchs und dem ICEF-Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie. Der Gutschein kann auch durch einen zusätzlichen Pauschalbetrag ergänzt werden, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an der Initiative zu fördern.
Vollständige Informationen und eine Quantifizierung des Gutscheins finden Sie in den Bestimmungen der Bekanntmachung.
Wo kann der Bildungsweg absolviert werden?
Der Bildungsweg muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich absolviert werden.
Die Organisation des Bildungsweges liegt in der Verantwortung des Schülers und seiner Familie.
Wie lange dauert der Kurs?
Die Dauer des Schulbesuchs kann ein Jahr oder einen Teil davon betragen:
- Jährliche Dauer - der Schüler muss während des gesamten Schuljahres mindestens 240 Tage lang eine ausländische Schule besuchen; andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden;
- Teilweise Dauer - der Schüler ist verpflichtet, eine ausländische Schule für einen Zeitraum von mindestens 110 Tagen zu besuchen, andernfalls kann der Gutschein gekürzt oder entzogen werden.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt?
Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt:
- Die erste Rate ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines von der Verwaltung gewährten Zusatzbetrags für Schüler mit Behinderungen). Die Überweisungsmodalitäten und -fristen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung;
- die zweite Rate in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags nach Abschluss des Kurses, vorbehaltlich der Überprüfung des von der ausländischen Schule ausgefüllten Abschlussberichts (einschließlich eines von der Verwaltung im Falle von Studenten mit Behinderungen gewährten Zusatzbetrags).
Verpflichtungen des Studenten
Der Student ist verpflichtet
- die ausländische Schule für die im Antrag angegebene Dauer zu besuchen(ganzjährig oder teilweise).
- am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Organisation (gemäß den in der Bekanntmachung festgelegten Modalitäten) erstellte Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Beurteilung bescheinigt werden.
Der Gutschein kann nicht mit Stipendien oder ähnlichen Leistungen kombiniert werden, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. Inps, Fondazione Caritro, Intercultura, Wep...), gewährt werden.
Das Projekt wird im Rahmen der Priorität 2 "Allgemeine und berufliche Bildung" des ESF+-Programms der Autonomen Provinz Trient für den Zeitraum 2021-2027 finanziert, mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union - Europäischer Sozialfonds plus (40 %), den italienischen Staat (42 %) und die Autonome Provinz Trient (18 %).