Beschreibung
Um die Entwicklung und die Qualität des Messewesens der Provinz zu fördern, gewährt die Provinz den Organisatoren von Messeveranstaltungen, die in der Provinz Trient stattfinden, Zuschüsse in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben für jede Messeveranstaltung.
Diese "de minimis"-Beiträge dürfen nicht mit anderen Finanzierungen kumuliert werden, die von der Provinz aus irgendeinem Grund für dieselbe Veranstaltung gewährt werden.
N.B.: Der folgende Text ersetzt nicht die Bestimmungen des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 363 vom 28. März 2024, auf den in jedem Fall Bezug genommen werden muss.
Beschränkungen
Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 25.000 EUR und der Höchstbetrag bei 100.000 EUR. Die oben genannten Obergrenzen müssen sowohl zum Zeitpunkt der Gewährung als auch zum Zeitpunkt der Abrechnung eingehalten werden.
Wird die Ausstellung nicht durchgeführt, so verfällt der Zuschuss.