Beschreibung
Der gewährte Zuschuss wird in einer einzigen Rate ausgezahlt, wenn der entsprechende Antrag zusammen mit einer Kopie der Steuerunterlagen und der Ausgabenbelege mit Nachweis der Übereinstimmung mit dem Original sowie der Liste der Aussteller mit Angabe des Namens, der Steuernummer oder der MwSt.-Nummer und der Herkunft eingereicht wird.
N.B.: Der folgende Text ersetzt nicht die Bestimmungen des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 363 vom 28. März 2024, auf den in jedem Fall Bezug genommen werden muss.
Beschränkungen
Nicht förderfähig sind Ausgaben, die in bar oder durch Umtausch getätigt werden.
Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 25.000 EUR, der Höchstbetrag 100.000 EUR.
Bei nicht fristgerechter Meldung wird der Zuschuss für verfallen erklärt.
Innerhalb der ursprünglichen Meldefrist kann einmalig eine Verlängerung der Meldefrist um maximal sechs Monate beantragt werden.