Beschreibung
Dazu gehören Kraftstoffverteilungsanlagen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie der Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer offen stehen, und die sich entlang von Straßen und Autobahnen befinden, sowie die Anlage für die Versorgung von Sportbooten im Hafen von San Nicolò in Riva del Garda und die Anlage für die Versorgung von Flugzeugen auf dem Flughafen Gianni Caproni.
Für die Inbetriebnahme dieser Art von Kraftstoffverteilungsanlagen ist eine vorherige Genehmigung bei der Provinz zu beantragen, nachdem eine "befürwortende Stellungnahme" des Dienstes für Brandverhütung und Katastrophenschutz sowie eine Durchführbarkeitsstellungnahme für die Eröffnung der Zufahrten durch den Straßen- oder Autobahnbetreiber eingeholt wurde.
Beschränkungen
Das antragstellende Unternehmen muss, wenn es neu gegründet wurde, bereits im Handelsregister eingetragen sein und seine Tätigkeit aufgenommen haben.
Mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR wird belegt, wer
- ohne die vorgeschriebene Genehmigung eine Anlage zur Abgabe von Kraftstoffen auf Straßen oder Autobahnen errichtet und betreibt
- ohne die vorgeschriebene Genehmigung eine Kraftstoffabgabestelle für Sportboote und Luftfahrzeuge einrichtet und betreibt.
Für alle anderen Fälle, in denen Sanktionen vorgesehen sind, wird auf die Vorschriften verwiesen.