Kraftstoff: neue straßenseitige Anlage

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Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer neuen Straßentankstelle

Beschreibung

Dazu gehören Kraftstoffverteilungsanlagen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie der Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer offen stehen, und die sich entlang von Straßen und Autobahnen befinden, sowie die Anlage für die Versorgung von Sportbooten im Hafen von San Nicolò in Riva del Garda und die Anlage für die Versorgung von Flugzeugen auf dem Flughafen Gianni Caproni.

Für die Inbetriebnahme dieser Art von Kraftstoffverteilungsanlagen ist eine vorherige Genehmigung bei der Provinz zu beantragen, nachdem eine "befürwortende Stellungnahme" des Dienstes für Brandverhütung und Katastrophenschutz sowie eine Durchführbarkeitsstellungnahme für die Eröffnung der Zufahrten durch den Straßen- oder Autobahnbetreiber eingeholt wurde.

Beschränkungen

Das antragstellende Unternehmen muss, wenn es neu gegründet wurde, bereits im Handelsregister eingetragen sein und seine Tätigkeit aufgenommen haben.

Mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR wird belegt, wer
- ohne die vorgeschriebene Genehmigung eine Anlage zur Abgabe von Kraftstoffen auf Straßen oder Autobahnen errichtet und betreibt
- ohne die vorgeschriebene Genehmigung eine Kraftstoffabgabestelle für Sportboote und Luftfahrzeuge einrichtet und betreibt.

Für alle anderen Fälle, in denen Sanktionen vorgesehen sind, wird auf die Vorschriften verwiesen.

An wen es sich richtet

Alle Unternehmen und Gebietskörperschaften, die eine neue Straßentankstelle errichten möchten.

So geht es

Die interessierte Partei sendet den Antrag auf eine der folgenden Arten

  1. per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse;
  2. durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  3. durch Übersendung per Einschreiben mit Rückschein;

Bitte beachten Sie, dass die Formulare, wenn sie elektronisch übermittelt werden, immer im nicht editierbaren statischen PDF-Format übermittelt werden müssen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Genehmigungsantrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  1. von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter Kartenausschnitt des Gebiets, auf dem die Anlage errichtet werden soll;
  2. Plan der Anlage mit Plänen, Grundrissen, Schnitten und Ansichten in geeignetem Maßstab, unterzeichnet von einem qualifizierten Techniker
  3. Fotodokumentation über den Zustand des Geländes, auf dem der Eingriff vorgenommen wird;
  4. von einem qualifizierten Techniker unterzeichnete grafische Darstellung der Zu- und Abgangswege zur Anlage und der Zu- und Abgangswege zur Ladestation für Elektrofahrzeuge;
  5. Grafische Tabelle mit den Wegen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Überwindung architektonischer Hindernisse ermöglichen, unterzeichnet von einem qualifizierten Techniker;
  6. Technisch-illustrativer Bericht über die durchzuführenden Arbeiten, unterzeichnet von einem zugelassenen Techniker;
  7. unterzeichnete Kopie des Informationsschreibens gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  8. Kopie eines gültigen Ausweises (falls die Unterlagen nicht digital signiert sind);
  9. Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung über den Besitz der sittlichen Voraussetzungen sowie über das Nichtvorliegen von Verbots-, Ausschluss- oder Aussetzungsgründen gemäß Artikel 67 des Gesetzesdekrets 159/2011 (Mafiabekämpfung), ausgestellt von jeder der in Artikel 85 desselben Gesetzesdekrets 159/2011 genannten Personen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Es gibt keine Fristen oder Termine.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Außerdem muss die mit der Voruntersuchung beauftragte Stelle eine obligatorische Stellungnahme des Eigentümers oder Verwalters der Straße einholen, über die die Anlage führt. Die oben genannten 90 Tage beinhalten nicht die Zeit, die für die Einholung der genannten Stellungnahme erforderlich ist.

Die zuständige Behörde genehmigt bzw. verweigert innerhalb der genannten Frist die Installation und den Betrieb und teilt dies dem Antragsteller per PEC mit. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung dem Antrag auf die für die Durchführung der Installationsarbeiten erforderliche "Baugenehmigung" beigefügt werden muss (der Antrag ist bei der Gemeinde einzureichen)

Bei Nichteinhaltung der Verfahrensfrist durch die Einrichtung kann der Interessent beim Generaldirektor des Departements für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus den Abschluss des Verfahrens beantragen.

Bitte beachten Sie, dass für die Aufnahme der Abgabetätigkeit innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Installation der Anlage die Bescheinigung des Technikers, die die Übereinstimmung der Anlage mit dem Genehmigten bestätigt, an die zuständige Stelle übermittelt werden muss (siehe Serviceblatt). Diese Bescheinigung ist notwendig, um den Antrag auf Erteilung der Betriebsgenehmigung bei der Zollmonopolbehörde einzureichen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Regolamento di esecuzione del capo IV 'Distributori di carburante' della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 'Disciplina dell'attività commerciale'

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Kontakt

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
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Fax - Segreteria:
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