Beschreibung
Nach der Installation eines neuen Kraftstoffverteilungssystems für den Straßenverkehr oder der Sanierung eines bestehenden Systems muss die Bescheinigung des qualifizierten Technikers, die die Übereinstimmung des Systems mit der Genehmigung bescheinigt, an die zuständige Stelle weitergeleitet werden (innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Installations-/Sanierungsarbeiten).
Diese Mitteilung stellt die Abnahme der Anlage dar und ermöglicht im Falle einer neu installierten Anlage die Weiterleitung des Antrags an die Zoll- und Monopolbehörde zur Erteilung der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Steuerlizenz.
Beschränkungen
Wer bei einer Neueröffnung oder einer vollständigen oder teilweisen Renovierung eine Straßen- oder Autobahntankstelle betreibt, ohne die Bescheinigung vorgelegt zu haben, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 500 bis 3.000 EUR belegt.