Beschreibung
Die Überquerung oder Nutzung der Fahrbahn von Radwegen mit Arbeiten jeglicher Art, ob dauerhaft oder vorübergehend, darf nur mit Genehmigung des Eigentümers durchgeführt werden.
Für die Ausführung von Arbeiten entlang von Rad- und Fußgängerwegen, die von der Autonomen Provinz Trient verwaltet werden und die nicht die Einrichtung einer Konzession mit der Verwaltungsstelle beinhalten, muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden.
Für den Bau und die Instandhaltung von Arbeiten entlang von Rad- und Fußwegen auf Grundstücken, die zum Staatsbesitz der Provinz oder zum nicht genehmigten Erbe gehören, das dem Dienst für Beschäftigungsförderung und Umweltverbesserung übertragen wurde, muss ein Antrag auf eine Konzession gestellt werden. Die Konzessionen werden nur in Fällen absoluter Notwendigkeit erteilt, vorbehaltlich einer technischen Bewertung durch die zuständige Behörde, und können auf Antrag verlängert werden.