Genehmigung oder Konzession für Arbeiten an Radwegen

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Antrag auf Genehmigung und/oder Konzession für die Durchführung von Arbeiten an den von der Autonomen Provinz Trient verwalteten Rad- und Fußgängerwegen.

Beschreibung

Die Überquerung oder Nutzung der Fahrbahn von Radwegen mit Arbeiten jeglicher Art, ob dauerhaft oder vorübergehend, darf nur mit Genehmigung des Eigentümers durchgeführt werden.

Für die Ausführung von Arbeiten entlang von Rad- und Fußgängerwegen, die von der Autonomen Provinz Trient verwaltet werden und die nicht die Einrichtung einer Konzession mit der Verwaltungsstelle beinhalten, muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden.

Für den Bau und die Instandhaltung von Arbeiten entlang von Rad- und Fußwegen auf Grundstücken, die zum Staatsbesitz der Provinz oder zum nicht genehmigten Erbe gehören, das dem Dienst für Beschäftigungsförderung und Umweltverbesserung übertragen wurde, muss ein Antrag auf eine Konzession gestellt werden. Die Konzessionen werden nur in Fällen absoluter Notwendigkeit erteilt, vorbehaltlich einer technischen Bewertung durch die zuständige Behörde, und können auf Antrag verlängert werden.

An wen es sich richtet

Öffentliche und private Einrichtungen

So geht es

Der Antrag auf Erteilung einer Konzession oder Genehmigung muss ausgefüllt und zusammen mit allen im Antrag vorgesehenen Unterlagen auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • per E-Mail an die auf dem Formular angegebene Adresse der PEC unter Beifügung eines Ausweises der natürlichen Person, die den Antrag stellt
  • durch persönliche Abgabe des Antrags durch den Antragsteller direkt bei der zuständigen Stelle der Provinz;
  • per Einschreiben, zusammen mit einer Kopie des Ausweises der antragstellenden natürlichen Person.

Zeiten und Fristen

Höchstfristen für den Abschluss des Verfahrens

  • Konzession für die Ausführung von Arbeiten an Rad-/Fußwegen: 90 Tage ab dem Tag nach Eingang des Antrags oder ab dem Beginn des Verfahrens von Amts wegen;
  • Erneuerung der Konzession: 60 Tage ab dem Tag nach dem Eingang des Antrags;

Kosten

Steuermarke

16,00 Euro

nur für den Antrag, gemäß den geltenden Vorschriften

Steuern und Gebühren

verschiedene

nur für die Konzession - gemäß den geltenden Vorschriften

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nuovo codice della strada

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Genehmigung der Durchfahrt auf Radwegen

Antrag auf Genehmigung der Durchfahrt von Kraftfahrzeugen auf von der Autonomen Provinz Trient verwalteten Rad- und Fußgängerwegen

Genehmigung für den Bau von Bicigrills

Antrag auf Genehmigung für den Bau eines Bicigrills und Erteilung einer Lizenz zur Nutzung der Marke.

Genehmigung für die Beschilderung von Radwegen

Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von touristischen Straßenschildern an Fahrrad- und Fußgängerrouten von provinziellem Interesse.

Letzte Änderung: 17.06.2025 18:01

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