Genehmigung der Durchfahrt auf Radwegen

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Antrag auf Genehmigung der Durchfahrt von Kraftfahrzeugen auf von der Autonomen Provinz Trient verwalteten Rad- und Fußgängerwegen

Beschreibung

Die Verwaltungsbehörde der Rad-/Fußgängerwege, die Beschränkungen für den Verkehr bestimmter Benutzerkategorien festgelegt hat, kann auf Antrag bei schwerwiegenden und unabweisbaren Erfordernissen oder festgestellter Notwendigkeit Ausnahmen oder Genehmigungen genehmigen, die besonderen Bedingungen und Vorsichtsmaßnahmen unterliegen. Es ist daher notwendig, im Falle eines unvermeidlichen Bedarfs für die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen auf Rad- und Fußgängerwegen einen förmlichen Antrag bei der Verwaltungsbehörde zu stellen, wie im Folgenden beschrieben.

An wen es sich richtet

Öffentliche und private Einrichtungen

So geht es

Der Antrag auf Genehmigung muss ausgefüllt und zusammen mit allen im Antrag vorgesehenen Unterlagen auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse unter Beifügung eines Ausweises der antragstellenden natürlichen Person
  • durch persönliche Abgabe des Antrags durch den Antragsteller direkt bei der zuständigen Stelle der Provinz;
  • per Einschreiben, zusammen mit einer Kopie des Ausweises der antragstellenden natürlichen Person.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Datenschutzbestimmungen
  • Chorographie/Planung mit Angabe des von der Durchfahrt betroffenen Rad-/Fußweges oder, im Falle eines Antrags auf Zugang zum Grundstück, Kartenausschnitt mit Hervorhebung der P.F./P.Ed.
  • Kopie des gültigen Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag nicht physisch vom Antragsteller vorgelegt wird)

Formulare

Zeiten und Fristen

15 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach dem Eingang des Antrags oder ab dem Beginn des Antrags von Amts wegen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nuovo codice della strada

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