Beschreibung
Die "Bicigrill" stellen Bezugspunkte entlang der Rad- und Fußgängerrouten dar, die den Nutzern dieser Routen einen Ort der Erfrischung, Informationen über das Radwegenetz, Versorgung, Reparaturservice und Unterstützung bieten sollen.
Die Genehmigung für den Bau dieser Einrichtungen unterliegt der Einhaltung der spezifischen Anforderungen des Gesetzes Nr. 1771 vom 19. Oktober 2015 und seiner Anhänge, der Erteilung der Zustimmung durch den Leiter der für die Verwaltung der Rad- und Fußgängerwege zuständigen Struktur, nach Prüfung der Dokumentation und der Konstruktionszeichnungen, der Inspektion zur Überprüfung der Voraussetzungen, der Einholung der Stellungnahmen der von der Intervention betroffenen Gemeinden und Provinzstrukturen (durch eine Dienstleistungskonferenz) und der Überprüfung der städtebaulichen Konformität.
Der Betreiber der Bicigrill-Anlage muss außerdem beim Betrieb der Anlage bestimmte Verpflichtungen erfüllen, die in der Markierung festgelegt sind.
Der Betrieb des Bicigrill ist an die Erteilung einer Genehmigung zur Verwendung der Kollektivmarke "Bicigrill" gebunden. Diese Genehmigung muss mit dem entsprechenden Formular beantragt werden und wird erst nach Prüfung der Unterlagen und einer Inspektion erteilt, bei der festgestellt wird, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.