Beschreibung
Hotelbetriebe sind einheitlich geführte Beherbergungsbetriebe mit mindestens sieben Unterkunftseinheiten, die so organisiert sind, dass sie der Öffentlichkeit gegen Entgelt Übernachtungs- und Frühstücksdienste sowie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Speisen und Getränken und andere Nebenleistungen anbieten.
Beherbergungseinheiten sind definiert als Zimmer, Suiten, Wohnungen mit oder ohne eigenständige Küche, die den Anforderungen der Durchführungsverordnung entsprechen.
Die Beherbergungsbetriebe werden in die folgenden Arten unterteilt:
- HOTELS , die in Unterkünften ohne eigene Küche oder mit einem Anteil von höchstens 30 Prozent der Betten sowohl Speisen und Getränke als auch Unterkunft und Frühstück für Gäste anbieten.
- GARNI"-HOTELS mit Frühstücks- und Getränkeservice. Wenn sie über einen öffentlich zugänglichen Getränkeservice verfügen, können sie auch Schnellgerichte anbieten.
- RTAs (Residenze turistico alberghiere) , die ihre Gäste ausschließlich in Unterkünften unterbringen, die über eine eigene Küche für mindestens 70 % der Betten verfügen. Auch Frühstück und Getränke müssen angeboten werden.
- HOTELVILLAGES, die ihre Gäste zentral in Unterkünften beherbergen, die sich in mehreren Hotelgebäuden befinden, und garnì Hotels, die in einem einzigen abgegrenzten Gebiet liegen
- CONDHOTELS, die unter einheitlicher Leitung Nebenleistungen und gegebenenfalls Verpflegung in Beherbergungsräumen und, in integrierter und ergänzender Form, in Wohneinheiten mit Küche anbieten, deren Gesamtfläche 40 % der für die Zimmer vorgesehenen Fläche nicht überschreiten darf. (siehe detailliertes Merkblatt).
Beschränkungen
Hotelbetriebe müssen je nach ihrer Art die Mindestanforderungen der geltenden Vorschriften erfüllen.