Beschreibung
Eigentumswohnungen sind öffentlich zugängliche, einheitlich geführte Beherbergungsbetriebe, die aus einer oder mehreren Gebäudeeinheiten bestehen, die sich in derselben Gemeinde oder in Teilen derselben befinden.
Sie bieten Beherbergung, Nebenleistungen und gegebenenfalls Verpflegung in Unterkunftseinheiten, die für die Aufnahme von Gästen bestimmt sind, und, in integrierter und ergänzender Form, in Unterkunftseinheiten, die für Wohnzwecke bestimmt sind und über eine eigene Küche verfügen, deren Gesamtfläche 40 % der Gesamtnettonutzfläche der Unterkunftseinheiten am 7. August 2019 nicht überschreiten darf.
Eigentumswohnungen verfügen über einen einzigen Concierge-Schalter für Hotelgäste und Eigentümer von Wohneinheiten mit der Möglichkeit, einen speziellen, separaten Eingang für die ausschließliche Nutzung durch Mitarbeiter und Lieferanten vorzusehen. Arbeitnehmer sind von dieser Regelung ausgenommen.
Beschränkungen
Wohnungseigentumsanlagen müssen die in Artikel 2 der geltenden Durchführungsverordnung festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.