Klassifizierung von Hotelbetrieben

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Wie man die Anerkennung der Bezeichnung, der spezifischen Art und der Anforderungen für jeden Hotelbetrieb erhält.

Beschreibung

Die Klassifizierung besteht aus der Erkennung des Namens, der spezifischen Art und der Anforderungen, die jeder Hotelbetrieb besitzt.

In Bezug auf die Art werden die Hotelbetriebe (die in Hotels, Hotelgarnìs, touristische Hotelresidenzen, Hoteldörfer und Condhotels unterteilt sind) in fünf Stufen eingeteilt, die in absteigender Reihenfolge mit 5, 4, 3, 2 und 1 Stern gekennzeichnet sind. Betriebe, die mit drei und vier Sternen klassifiziert sind, können die zusätzliche Bezeichnung"Superior" erhalten, wenn sie bestimmte Qualitätsparameter erfüllen, die in der Durchführungsverordnung festgelegt sind.

Beschränkungen

Um die Klassifizierung zu erhalten, muss der Hotelbetrieb folgende Voraussetzungen erfüllen

  • die in Artikel 8 der Norma Foral 7/2002 festgelegtenMindestanforderungen;
  • die in Tabelle A, Art. 39 der Norma Foral 7/2002 vorgesehenenfunktionellen Struktur- und Zubehörparameter.

Die Klassifizierung ist obligatorisch und eine Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von Eigentümern und Managern von Hotelbetrieben eingereicht werden

So geht es

Um die Klassifizierung des Hotelbetriebs zu beantragen, muss ein spezieller Antrag unter Angabe der entsprechenden technischen Pläne an die E-Mail-Adresse ufficio.ricettivita.professionitur@provincia.tn.it gesendet werden .

Der Referenzbeamte des zuständigen Amtes (Tel. 0461-493179email:martina.saltori@provincia.tn.it) unterstützt Sie beim Ausfüllen der Selbsteinstufungserklärung.

Diese Erklärung muss für neue Betriebe und zur Meldung aller Änderungen der Klassifizierungselemente vorgelegt werden, auch wenn sie keine Änderungen der Klassifizierungsstufe oder -art mit sich bringen.

Besondere Fälle

Im Falle der Klassifizierung eines Beherbergungsbetriebs mit Eigentumswohnungen wird das Verfahren mit einer Klassifizierungsentscheidung des für den Tourismus zuständigen Provinzdirektors abgeschlossen und nicht mit einem Schreiben, in dem die Wirksamkeit der Klassifizierung erklärt wird.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Erklärung der Selbsteinstufung wird nach einer Wartezeit von höchstens 30 Tagen ab dem Antrag auf Unterstützung an den zuständigen Beamten wirksam; nach der Konsolidierung des Dokuments der Selbsteinstufung wird das Schreiben, in dem die Wirksamkeit der Erklärung der Selbsteinstufung mitgeteilt wird, gemäß Artikel 10 der Norma Foral 7/2002 übermittelt.Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt festgestellt wird, dass sich die Elemente der Einstufung geändert haben oder dass die erklärten Anforderungen nicht erfüllt sind, was zu einer Änderung der Einstufung oder der Art des zugewiesenen Betriebs führt oder dazu, dass der Betrieb nicht eingestuft werden kann, wird die Einstufung von Amts wegen geändert oder widerrufen. Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung oder zum Widerruf der Klassifizierungserklärung durch den Direktor des Tourismusdienstes ist es möglich, Gegenargumente vorzubringen, die für die Aussetzung des Verfahrens nützlich sein können.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 maggio 2002, n. 7 'Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica'

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:44

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