Für das Schuljahr 2025/2026 sind Kinder mit Wohnsitz oder Sitz in der Provinz Trient, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Januar 2023 geboren sind, berechtigt, sich für die Vorschule anzumelden.
Für die Voreinschreibung ab Januar 2026 können Kinder mit Wohnsitz oder Sitz in der Provinz Trient, die im Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 30. April 2023 geboren sind, im Zeitraum vom 1. bis zum 8. Oktober 2025 eingeschult werden.
Anträge auf Vorinskription
Der vom 20. Januar bis 6. Februar 2025 eingereichte Vorinskriptionsantrag (der eine vorrangige Vergabe der Plätze ab Januar 2026 ermöglicht) muss durch die Einreichung des Einschreibungsantrags vom 1. Oktober bis 8. Oktober 2025 bestätigt werden.
Der Einschreibungsantrag wird von einem der Elternteile oder denjenigen, die die elterliche Verantwortung für das Kind ausüben, gestellt. Der Einschreibungsantrag wird von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt: Zu diesem Zweck erklärt der Elternteil, der den Antrag ausfüllt, dass er die Wahl gemäß den Artikeln 316, 337b und 337c des Zivilgesetzbuches getroffen hat, die die Zustimmung beider Elternteile oder derjenigen, die die elterliche Verantwortung für das Kind ausüben, erfordern.