Beschreibung
Der Dokumentenzugang oder Zugang zu Dokumenten ermöglicht interessierten Parteien den Zugang zu denjenigen Verwaltungsdokumenten, deren Kenntnis für den Schutz einer rechtlich relevanten Situation erforderlich ist.
Die Einrichtung wird durch das Provinzialgesetz Nr. 23 vom 30. November 1992 und dessen Durchführungsverordnung (Präsidialerlass Nr. 17-97/Leg vom 5. Juli 2007) geregelt.
Der Zugang zu Verwaltungsdokumenten wird auf begründeten Antrag allen Personen gewährt, die ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse haben, das einer rechtlich geschützten Situation im Zusammenhang mit dem Dokument entspricht, zu dem der Zugang beantragt wird.
Bezieht sich der Antrag auf Zugang auf Dokumente und/oder Daten, zu denen gemäß dem Transparenzdekret und den nationalen und provinzialen Gesetzen, die für Verwaltungsverfahren gelten, Zugang begehrt wird, muss auf den einfachen und den allgemeinen Zugang der Bürger verwiesen werden.