Beschreibung
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht jeder Person auf Zugang zu Daten, die keiner weiteren Verarbeitung bedürfen, und zu Dokumenten, die sich im Besitz der Provinz befinden, zusätzlich zu denjenigen, die der Veröffentlichungspflicht gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 33 von 2013 unterliegen. Dieses Recht entspricht einem allgemeinen Grundsatz der Transparenz und wird anerkannt, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Ausübung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Mittel zu fördern und die Beteiligung an der öffentlichen Debatte zu unterstützen.
Es handelt sich um ein Recht, das nicht an den Besitz rechtlich relevanter Situationen gebunden ist und daher von jedermann ohne jegliche Rechtfertigung in Anspruch genommen werden kann.
Diese Art des Zugangs wird unter Beachtung der in Artikel 5 bis, Absätze 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 genannten Grenzen zum Schutz öffentlicher und privater Interessen sowie der Vorschriften, die besondere Ausnahmen vorsehen, ausgeübt.