Generalisierter ziviler Zugang / Generalisierter Zugang

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Der allgemeine Zugang ermöglicht jedem, der ein anerkanntes öffentliches oder allgemeines Interesse hat, den Zugang zu bestehenden Daten und Dokumenten, sowohl zu veröffentlichten als auch zu unveröffentlichten

Beschreibung

Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht jeder Person auf Zugang zu Daten, die keiner weiteren Verarbeitung bedürfen, und zu Dokumenten, die sich im Besitz der Provinz befinden, zusätzlich zu denjenigen, die der Veröffentlichungspflicht gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 33 von 2013 unterliegen. Dieses Recht entspricht einem allgemeinen Grundsatz der Transparenz und wird anerkannt, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Ausübung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Mittel zu fördern und die Beteiligung an der öffentlichen Debatte zu unterstützen.
Es handelt sich um ein Recht, das nicht an den Besitz rechtlich relevanter Situationen gebunden ist und daher von jedermann ohne jegliche Rechtfertigung in Anspruch genommen werden kann.

Diese Art des Zugangs wird unter Beachtung der in Artikel 5 bis, Absätze 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 genannten Grenzen zum Schutz öffentlicher und privater Interessen sowie der Vorschriften, die besondere Ausnahmen vorsehen, ausgeübt.

So geht es

Wie in Artikel 4 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 30. Mai 2014 und Artikel 5 des Gesetzesdekrets Nr. 33 aus dem Jahr 2013 vorgesehen, werden Anträge auf "allgemeinen" Zugang der Bürger (zu Dokumenten, Daten und Informationen, die nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen) auf dem entsprechenden Formular alternativ bei einer der folgenden Stellen eingereicht

  • bei der Stelle, die über die Daten, Informationen oder Dokumente verfügt
  • gegebenenfalls an die Struktur der Verwaltung, die Informations- und Unterstützungsmaßnahmen für die Bürger durchführt; diese leitet den Antrag an die Struktur weiter, die im Besitz der Daten, Informationen oder Dokumente ist, oder an den Transparenzbeauftragten, wenn es sich um einen einfachen Zugang für die Bürger handelt

Der Antrag kann bei den oben genannten Stellen eingereicht werden durch

  1. per elektronischer Post oder per Einschreiben
  2. persönliche Übergabe
  3. Postdienst

Was benötigt wird

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum des Eingangs des Antrags

Erneute Prüfung des Antrags

Bei vollständiger oder teilweiser Verweigerung des Zugangs oder Nichtbeantwortung innerhalb von dreißig Tagen (außer im Falle einer Fristverlängerung zum Schutz der Betroffenen) kann der Antragsteller beim Transparenzbeauftragten einen Antrag auf erneute Prüfung stellen. Der Transparenzbeauftragte entscheidet innerhalb von 20 Tagen durch eine begründete Entscheidung.

Rechtsbehelfe
Gegen die Entscheidung der zuständigen Verwaltung oder, im Falle eines Überprüfungsantrags, gegen die Entscheidung des Transparenzbeauftragten kann gemäß Artikel 116 der Verwaltungsverfahrensordnung Beschwerde bei der TRGA eingelegt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich an den für das Gebiet zuständigen Ombudsmann zu wenden (gemäß Art. 4, Absatz 4 des Provinzialgesetzes Nr. 4 von 2014 und Art. 5, Absatz 8 des Gesetzesdekrets 33/2013)

Warnung
Es wird darauf hingewiesen, dass der allgemeine Zugang der Bürgerinnen und Bürger nicht das in Artikel 32 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 über die Verwaltungstätigkeit genannte Zugangsrecht ersetzt.

Kosten

Kosten für die Vervielfältigung von Unterlagen, falls zutreffend
KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Riordino della disciplina riguardante il diritto di accesso civico e gli obblighi di pubblicita', trasparenza e diffusione di informazioni da parte delle pubbliche amministrazioni.

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Disposizioni riguardanti gli obblighi di pubblicità, trasparenza e diffusione di informazioni e modificazione della legge provinciale 28 marzo 2013, n. 5

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Kontakt

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:41

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