Beschreibung
Um eine möglichst umfassende Ausübung des Rechts auf Zugang zu Informationen über die Organisation und die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung der Provinz zu gewährleisten, sieht die Einrichtung des Bürgerzugangs vor, dass jeder beim Transparenzbeauftragten der Provinz Dokumente, Informationen oder Daten anfordern kann, die nicht gemäß den geltenden Vorschriften veröffentlicht wurden. Die Bürgerinnen und Bürger können das in Artikel 5, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 vorgesehene Recht auf Bürgerzugang ausüben, wenn die Rubrik "Transparente Verwaltung" der institutionellen Website eine Urkunde, ein Dokument oder eine andere Information, die gemäß den geltenden Vorschriften veröffentlicht werden muss, nicht veröffentlicht hat.