Beschreibung
Für das Gebäudekataster ist es möglich, Folgendes anzufordern
- aktuelle und/oder historische Vermessung pro Objekt
- aktuelle und/oder historische Liegenschaftsvermessung
- Planimetrie (nur durch die Eigentümer der dinglichen Rechte an der Immobilie oder ihre Bevollmächtigten nach Ausfüllen des entsprechenden Formulars)
- planimetrische Ausarbeitung oder Liste der Subalternen
Für das Liegenschaftskataster ist es möglich
- Ansicht nach Thema
- Ansicht nach Grundstücksliste
- Ansicht nach Parzelle
Für den geometrischen Kataster
- Fraktionierungsarten
- Meldebögen
- Länderskizzen
- Kartenausschnitte
Die oben beschriebenen Unterlagen können auch per E-Mail angefordert werden.
Beschränkungen
Die Einsichtnahme in die Fraktionsarten, die Meldebögen und die Feldskizzen müssen bei den zuständigen Gebietskörperschaften beantragt werden.