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Die technische Bewertung in Überschwemmungsgebieten soll durch das LSP vertieft werden

  • Aktiv

Einreichung des Antrags auf technische Bewertung der Gefahrenklassifizierung und der damit verbundenen Sanktionen für Eingriffe in zu vertiefenden Überschwemmungsgebieten (APP) der Gefahrensynthesekarte.

Beschreibung

In der Gefahrensynthesekarte werden Gebiete mit unterschiedlichen Sanktionsgraden (hoch, mittel, niedrig und andere Arten von Sanktionen) auf der Grundlage der Gefahrenklassifizierung von geologischen, hydrologischen und Schnee- oder Waldphänomenen ausgewiesen.

Bauliche Eingriffe in Gebieten, die mit anderen Arten von Sanktionen klassifiziert sind, werden durch Artikel 18 des Anhangs B (Durchführungsbestimmungen) des Provinzgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 (Genehmigung des neuen Provinzstadtplans) geregelt.

Weitere Spezifikationen und Bestimmungen zu solchen Eingriffen sind in dem Dokument "Hinweise und Erläuterungen zur Anwendung der Bestimmungen für Gebiete mit hohen, mittleren oder niedrigen Sanktionen und Gebiete mit anderen Arten von Sanktionen" enthalten, das mit Provinzialratsbeschluss Nr. 1317 vom 04. September 2020 genehmigt und in der Folge ständig aktualisiert wurde.

Diese Bestimmungen sehen vor, dass für die Eingriffe, die der Anwendung der Vorschriften bezüglich der Gefahrensynthesekarte (CSP) unterliegen und die in die zu vertiefenden Gebiete (APP) fallen, die mit "nicht vernetzten" sintflutartigen Phänomenen verbunden sind, eine spezifische Studie oder ein Kompatibilitätsbericht durchgeführt werden muss, der darauf abzielt, die Dynamik der zu erwartenden Ereignisse zu vertiefen und in Bezug auf das zu intervenierende Gebiet die entsprechende Gefahr gemäß den Klassen zu identifizieren, die im Beschluss der Provinzregierung Nr. 2759 vom 22. Dezember 2006, in der geänderten Fassung, sowie die entsprechende Strafe gemäß den im Beschluss des Provinzialrats über die "Technischen Bestimmungen für die Erstellung der 'Gefahrenübersichtskarte' in Ausführung der Bestimmungen von Artikel 14 des Provinzialgesetzes Nr. 5 vom 27. Mai 2008 'Genehmigung des neuen Provinzstadtplans'" vorgesehenen Klassen.

Unter Berücksichtigung der sich aus diesen Studien ergebenden Strafklasse werden die der jeweiligen Strafklasse entsprechenden Bodennutzungsvorschriften und die in diesem Dokument enthaltenen entsprechenden Einzelheiten auf das Eingriffsgebiet angewendet.

Die Studie wird direkt der technischen Bewertung der für die Art der Gefahr zuständigen Struktur unterzogen, die in Bezug auf Hochwasserphänomene die Dienststelle für das Berggebiet ist.

An wen es sich richtet

Private und öffentliche Stellen, die beabsichtigen, Bauarbeiten in Gebieten durchzuführen, die durch Überschwemmungsphänomene der Übersichtskarte für die Gefährdung vertieft werden (APP).

So geht es

Der Antrag auf eine technische Bewertung ist bei der Berggebietsverwaltung einzureichen, indem das von der Verwaltung vorbereitete Formular ausgefüllt und die Studie bzw. der technische Bericht sowie weitere für notwendig erachtete Unterlagen beigefügt werden.

Die Unterlagen müssen per zertifizierter E-Mail an serv.bacinimontani@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität von PiTre (für Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen) übermittelt werden.

Der Antrag muss ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen

  • Kompatibilitätsstudie in digitalem Format, digital unterzeichnet vom beauftragten Techniker
  • Projektzeichnungen des Eingriffs in digitalem Format, die vom beauftragten Techniker digital unterzeichnet sind;
  • Fotokopie eines Ausweises des/der Antragsteller(s) (wenn der Antrag handschriftlich unterschrieben ist).

Formulare

Zeiten und Fristen

Die technische Bewertung wird durch eine Entscheidung des Direktors des Berggebietsdienstes erteilt.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del nuovo piano urbanistico provinciale

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Aggiornamento dei 'Criteri e metodologia per la redazione e l'aggiornamento delle carte della pericolosità' approvati con deliberazione della Giunta Provinciale n. 1066 del 19 luglio 2019 in relazione ai contenuti dell'aggiornamento delle Norme Tecniche per le Costruzioni di cui al D.M. 17gennaio 2018 e relativa Circolare 21 gennaio 2019, n. 7, Consiglio Superiore dei lavori Pubblici.

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Modifiche alle Disposizioni tecniche per la redazione della Carta di Sintesi della Pericolosità in attuazione di quanto disposto dall'articolo 14 della legge provinciale 27 maggio 2008, n.5 'Approvazione del nuovo piano urbanistico provinciale', approvate con deliberazione della Giunta Provinciale n. 1078 del 19 luglio 2019.

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Art. 10, comma 1, lettera a), l.p. 1 luglio 2011, n. 9 "Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento": Approvazione del secondo aggiornamento delle Carte della Pericolosità.

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Secondo aggiornamento della carta di sintesi della pericolosità ai sensi del Capo IV delle Norme di attuazione (Allegato B) del Piano urbanistico provinciale approvato con la legge provinciale 27 maggio 2008, n. 5 e dell''articolo 31, comma 3bis, della legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15 compresa la riperimetrazione degli ambiti fluviali d''interesse idraulico, ai sensi dell''art. 35 delle Norme di attuazione (Parte VIII) del Piano generale per l''utilizzazione delle acque pubbliche, approvato con D.P.R. 15 febbraio 2006 e approvazione delle modifiche apportate al documento di ''Indicazioni e precisazioni per l''applicazione delle disposizioni concernenti le aree con penalità elevate medie o basse e le aree con altri tipi di penalità (Allegato C)'' approvato da ultimo con deliberazione della Giunta provinciale n. 379 di data 18 marzo 2022.

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