Beiträge, die für Steuerverrechnungen verwendet werden

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Aktiver Dienst bis 31. Dezember 2022.

Zuschüsse, die als Steuerausgleich verwendet werden können, für Maßnahmen in den Bereichen Anlageinvestitionen, Internationalisierung, Beratungsdienste, Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen, COVID-19-Investitionen und Beratung, Förderung von Forschung und Entwicklung.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Die Erleichterungsmaßnahme endet am 31. Dezember 2022.

Beschreibung

Im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährte Zuschüsse, die als Steuerausgleich verwendet werden können, indem ein einziger jährlicher Zuschussantrag für Maßnahmen gestellt wird, die in verschiedenen Bereichen und innerhalb bestimmter Ausgabenschwellen durchgeführt werden.

Die Erleichterungen betreffen die folgenden Bereiche

  • Anlageinvestitionen (darunter auch der Kauf von Firmenfahrzeugen und Ladestationen) (Abschnitt 1 der Kriterien)
  • Internationalisierung (Abschnitt 2 der Kriterien);
  • Beratungsdienstleistungen (Abschnitt 3 der Kriterien);
  • Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen (Abschnitt 4 der Kriterien);
  • COVID -19 Investitionen und Beratung (Abschnitt 5 der Kriterien);
  • Förderung von Forschung und Entwicklung (Abschnitt 6 der Kriterien).

Für jeden Förderbereich sind ein Mindest- und ein Höchstbetrag für die Ausgaben sowie eine entsprechende Beitragsmaßnahme vorgesehen .

DerHöchstbetrag der Ausgaben für einen einzelnen Zuschussantrag, der mehr als einen Förderbereich umfassen kann, wird anhand eines Berechnungsverfahrens ermittelt, wobei ein Höchstbetrag von 400.000 EUR gilt.

Die Maßnahmen müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor Einreichung des Antrags auf Finanzhilfe durchgeführt werden.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für den erhaltenen Beitragmuss dasUnternehmen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen sowie für den Bereich"Förderung von Forschung und Entwicklung" auch Großunternehmen und für den Bereich "COVID-19 Investitionen und Beratung" auch Selbständige und Freiberufler, die bestimmte, in den Kriterien festgelegte Voraussetzungen erfüllen.

Der Antrag kann vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder von einem Beauftragten eingereicht werden

So geht es

Jedes antragstellende Unternehmen kann vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres nur einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Der Zuschussantrag mussausschließlich über die IT-Plattform eingereicht werden.

Attenzione

Ab dem 1. Januar 2023 ist es nicht mehr möglich, einen Antrag auf einen Beitrag zu stellen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Im Rahmen des automatischen Verfahrens gewährte Beihilfen - P.L. 6/1999

Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:42

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