Beiträge, die für Steuerverrechnungen verwendet werden

  • Nicht aktiv

Aktiver Dienst bis 31. Dezember 2022.

Zuschüsse, die als Steuerausgleich verwendet werden können, für Maßnahmen in den Bereichen Anlageinvestitionen, Internationalisierung, Beratungsdienste, Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen, COVID-19-Investitionen und Beratung, Förderung von Forschung und Entwicklung.

© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Die Erleichterungsmaßnahme endet am 31. Dezember 2022.

Beschreibung

Im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährte Zuschüsse, die als Steuerausgleich verwendet werden können, indem ein einziger jährlicher Zuschussantrag für Maßnahmen gestellt wird, die in verschiedenen Bereichen und innerhalb bestimmter Ausgabenschwellen durchgeführt werden.

Die Erleichterungen betreffen die folgenden Bereiche

  • Anlageinvestitionen (darunter auch der Kauf von Firmenfahrzeugen und Ladestationen) (Abschnitt 1 der Kriterien)
  • Internationalisierung (Abschnitt 2 der Kriterien);
  • Beratungsdienstleistungen (Abschnitt 3 der Kriterien);
  • Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen (Abschnitt 4 der Kriterien);
  • COVID -19 Investitionen und Beratung (Abschnitt 5 der Kriterien);
  • Förderung von Forschung und Entwicklung (Abschnitt 6 der Kriterien).

Für jeden Förderbereich sind ein Mindest- und ein Höchstbetrag für die Ausgaben sowie eine entsprechende Beitragsmaßnahme vorgesehen .

DerHöchstbetrag der Ausgaben für einen einzelnen Zuschussantrag, der mehr als einen Förderbereich umfassen kann, wird anhand eines Berechnungsverfahrens ermittelt, wobei ein Höchstbetrag von 400.000 EUR gilt.

Die Maßnahmen müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor Einreichung des Antrags auf Finanzhilfe durchgeführt werden.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für den erhaltenen Beitragmuss dasUnternehmen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen sowie für den Bereich"Förderung von Forschung und Entwicklung" auch Großunternehmen und für den Bereich "COVID-19 Investitionen und Beratung" auch Selbständige und Freiberufler, die bestimmte, in den Kriterien festgelegte Voraussetzungen erfüllen.

Der Antrag kann vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder von einem Beauftragten eingereicht werden

So geht es

Jedes antragstellende Unternehmen kann vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres nur einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Der Zuschussantrag mussausschließlich über die IT-Plattform eingereicht werden.

Attenzione

Ab dem 1. Januar 2023 ist es nicht mehr möglich, einen Antrag auf einen Beitrag zu stellen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ulteriori modifiche ai 'criteri e modalità per l'applicazione delle norme per tipologie di contributi da utilizzare in compensazione fiscale - legge provinciale 30 dicembre 2014, n. 14' approvati con deliberazione della Giunta provinciale 11 giugno 2020 n. 804 e ss.mm.ii..

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Ulteriori modifiche ai 'Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Aiuti per la promozione della ricerca e sviluppo' approvati con D.G.P. n. 916/2021 e s.m. ('Criteri ricerca e sviluppo') e modifiche ai 'Criteri e modalità per l'applicazione della legge - norme di carattere generale' della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6 approvati con D.G.P. n. 2804/2005 e s.m.i. ('Criteri generali').

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Bandi Qualità in Trentino - settore ricettivo e settore commercio e servizi approvati con DGP n. 1621/2020 e n. 1622/2020 e ss.mm.ii: proroga dei termini di realizzazione. Criteri Aggregazioni Aziendali approvati con DGP n. 190/2022: proroga dei termini e specifiche tecniche. Modifica ai 'Criteri e modalità per l'applicazione delle norme per tipologie di contributi da utilizzare in compensazione fiscale - legge provinciale 30 dicembre 2014, n. 14' approvati con DGP 804/2020 e ss.mm.ii.. Avviso 3/2020 approvato con DGP 1917/2020: proroga dei termini. Modifica ai criteri per gli 'Aiuti per investimenti fissi' approvati con DGP n. 1911/2012 e ss.mm.ii..

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L.p. n. 3/2020 - modifiche alle modalità di ridefinizione dei vincoli previste dalla D.G.P. n. 176/2022. L.p. n. 6/99 - modifiche ai Criteri per contributi da utilizzare in compensazione fiscale. Specifiche tecniche per la rendicontazione delle spese Bandi Qualità in Trentino anno 2020.

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Im Rahmen des automatischen Verfahrens gewährte Beihilfen - P.L. 6/1999

Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:42

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