Hervorgehobenes
FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden
Beihilfe zur Förderung der Teilnahme von Unternehmen an internationalen Messen.
FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden
Die Fördermaßnahme unterstützt die Teilnahme von Unternehmen an internationalen Messen.
Gefördert werden die Kosten für die Teilnahme an internationalen Messen in Bezug auf:
Die Investitionsvorhaben müssen nach dem Datum der Antragstellung begonnen werden.
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss die internationale Messe im Veranstaltungskalender der Associazione Esposizioni e Fiere Italiane (AEFI) aufgeführt sein.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Achtung!
Die Förderhöhe wird auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Größe des Unternehmens wie folgt:
Die Förderung wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Bei der Gewährung der Förderung sind folgende Ausgabenobergrenzen einzuhalten:
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsdienstleistungen“ vorgesehen.
Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:
Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Zuschuss beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenenFrist für den Abschluss des Vorhabens vorgelegt werden.
Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Initiative und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der zuständigen Stelle zulässig.
Kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Fördermaßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen zur Internationalisierung des Wirtschaftssystems der Provinz“ bzw. in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören außerdem:
Jedes Unternehmen kann pro Jahr einen Antrag stellen, und zwar vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Der Antrag muss – vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter – an die zuständige Stelle – die Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:
DerAbrechnung der Ausgaben müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:
Überprüfen Sie die Unterlagen im Bereich „Formulare“ weiter unten.
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Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenProvvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenDisposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per l’internazionalizzazione del sistema economico provinciale.
Disposizioni contratti collettivi.
WeiterlesenIndicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).
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