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Beihilfen zur Internationalisierung des Wirtschaftssystems – Landesgesetz 6/2023

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Beihilfe zur Förderung der Teilnahme von Unternehmen an internationalen Messen.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt die Teilnahme von Unternehmen an internationalen Messen.
   

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten für die Teilnahme an internationalen Messen in Bezug auf:

  • Miete des Messestandes;
  • Aufbau des Messestands;
  • Standbetrieb.

Die Investitionsvorhaben müssen nach dem Datum der Antragstellung begonnen werden.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss die internationale Messe im Veranstaltungskalender der Associazione Esposizioni e Fiere Italiane (AEFI) aufgeführt sein.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Achtung!

  • Im selben Antrag kann die Förderung auch für mehrere Teilnahmen an internationalen Messen beantragt werden.
  • Maßnahmen von begrenztem Umfang, die die Teilnahme an internationalen Messen betreffen, können im Rahmender jährlichen Wachstumsbeihilfe des Trentino – Landesgesetz 6/2023 – gefördert werden, sofern sie die zulässigen Grenzen und Bedingungen erfüllen.
       
Förderung

Die Förderhöhe wird auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Größe des Unternehmens wie folgt:

  • Kleinunternehmen: 50 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben;
  • mittelständisches Unternehmen: 40 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben.

Die Förderung wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

   

Ausgabenobergrenzen

Bei der Gewährung der Förderung sind folgende Ausgabenobergrenzen einzuhalten:

  • zulässige Mindestausgaben: mehr als 40.000 Euro;
  • zulässige Höchstausgaben: 150.000 Euro.
        

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsdienstleistungen“ vorgesehen.

Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • die Verpflichtung zum Abschluss der Maßnahme – bis zum 31. Dezember des dritten Jahres, das auf das Jahr der Gewährung der Förderung folgt .
  •  die Verpflichtung, dass die Betriebseinheit in der Provinz verbleibt.
       
Rechnungslegung

Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Zuschuss beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenenFrist für den Abschluss des Vorhabens vorgelegt werden.

Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Initiative und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der zuständigen Stelle zulässig.

   

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Fördermaßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen zur Internationalisierung des Wirtschaftssystems der Provinz“ bzw. in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören außerdem:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung an die Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie sie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Behörden hervorgeht;
  • dass gegenüber den eigenen Mitarbeitern einer der Verträge abgeschlossen wird , die von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024 in der jeweils gültigen Fassung festgelegt wurden;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.
        

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr einen Antrag stellen, und zwar vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Der Antrag muss – vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter – an die zuständige Stelle – die Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
    

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:

  • Kostenvoranschläge der Lieferanten oder, falls keine spezifischen Kostenvoranschläge vorliegen, Unterlagen, aus denen die voraussichtliche Aufschlüsselung der Ausgaben hervorgeht (z. B. Preisliste).

DerAbrechnung der Ausgaben müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:

  • die zusammenfassende Aufstellung der angefallenen förderfähigen Ausgaben;
  • Abschlussbericht für jede Messe;
  • Beratungsvertrag , der mit jedem Beraterabgeschlossen wurde ;
  • Prüfbescheinigung des Fachmanns.

Überprüfen Sie die Unterlagen im Bereich „Formulare“ weiter unten.

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per l’internazionalizzazione del sistema economico provinciale.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
apiae.agevolazionicontrolli@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499418

Zusatzinformationen

FAQ

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Jährlicher Zuschuss „Crescita Trentino“ – Landesgesetz 6/2023

Jährliche Beihilfe für eine Vielzahl von Ausgaben, die dem Unternehmen entstehen.

Beihilfen zur Internationalisierung von Unternehmen – Landesgesetz 6/1999

Fördermittel für die erstmalige Teilnahme an einer internationalen Messe.

Letzte Änderung: 16.09.2026 18:23

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