Die Beihilfen werden durch Einreichung eines einzigen jährlichen Förderantrags gewährt, wobei gleichzeitig die in den vorangegangenen 18 Monaten bereits getätigten Ausgaben abgerechnet werden.
Was wird gefördert?
Es kann ein Förderbeitrag für Initiativen in folgenden Bereichen gewährt werden:
- Anlageninvestitionen
- Firmenfahrzeuge
- Sicherheitssysteme (Neu für Anträge ab dem Jahr 2026);
- Unternehmensinvestitionen in die Energiewende, den Umweltschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Energieeffizienz
- die Versicherung von Risiken aus Handelskrediten
- die Internationalisierung
- Forschungsprojekte
Die Anträge werden imautomatisierten Verfahren geprüft.
Förderung und Ausgabenobergrenzen
Die Mindest- und Höchstgrenzen für die Ausgaben sowie die Höhe der Förderung für dieals förderfähig anerkannten Ausgaben sind in den einzelnen Fördermaßnahmen – Untermaßnahmen der Bestimmungen – festgelegt.
Der maximale Ausgabenbetrag pro Förderantrag, der mehrere Fördermaßnahmen und Untermaßnahmen umfassen kann, beträgt 300.000 Euro.
Die Beihilfe wird im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Maßnahmen im Rahmen des Programms „Crescita Trentino“ vorgesehen.
Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, die operative Einheit auf dem Gebiet der Provinz aufrechtzuerhalten.