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Jährlicher Zuschuss „Crescita Trentino“ – Landesgesetz 6/2023

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Jährliche Beihilfe für eine Vielzahl von Ausgaben, die dem Unternehmen entstehen.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes
  • Gemäß den Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung Nr. 882 vom 12. Juni 2026 wird mitgeteilt , dass die Frist für die Einreichung von Anträgen für das Jahr 2026 und die Folgejahre am 15. September 2026 um 12 Uhr beginnt. Bis zu diesem Datum wird auf dieser Seite der Link zur Plattform für die Einreichung der Anträge bereitgestellt.

Beschreibung

Die Beihilfe wird durch Einreichung eines einzigen jährlichen Förderantrags gewährt, wobei gleichzeitig die in den vorangegangenen 18 Monaten bereits getätigten Ausgaben abgerechnet werden.
   

Was wird gefördert?

Es kann eine Förderung für Initiativen in folgenden Bereichen beantragt werden:

  • Anlageninvestitionen
  • Firmenfahrzeuge
  • Sicherheitssysteme (Neu für Anträge ab dem Jahr 2026);
  • Unternehmensinvestitionen in die Energiewende, den Umweltschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Energieeffizienz
  • die Versicherung von Risiken aus Handelskrediten
  • die Internationalisierung
  • Forschungsprojekte

Die Anträge werden imautomatisierten Verfahren geprüft.
   

Förderung und Ausgabenobergrenzen

Die Mindest- und Höchstgrenzen für die Ausgaben sowie die Höhe der Förderung für dieals förderfähig anerkannten Ausgaben sind in den einzelnen Fördermaßnahmen – Untermaßnahmen der Bestimmungen – festgelegt.

Der maximale Ausgabenbetrag pro Förderantrag, der mehrere Fördermaßnahmen und Teilmaßnahmen umfassen kann, beträgt 300.000 Euro.

Die Beihilfe wird im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Maßnahmen im Rahmen des Programms „Crescita Trentino“ vorgesehen.
Dazu gehört die Verpflichtung, dass die operative Einheit im Provinzgebiet verbleibt und die geförderten Güter nicht zweckentfremdet werden dürfen.

   

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Fördermaßnahmen im Rahmen von „Crescita Trentino“ bzw. in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören außerdem:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung an die Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Einrichtungen hervorgeht;
  • die Anwendung eines dervon der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024in der jeweils gültigenFassung festgelegtenArbeitsverträge gegenüber den eigenen Mitarbeitern;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember – nur einen Förderantrag stellen, der vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten ausschließlich über die Online-Plattform eingereicht werden muss.

Achtung!

  • Fristen für die Einreichung von Anträgen – Jahr 2026 und folgende
    Diese werden mindestens 30 Tage vor Beginn der Antragsfrist auf dieser Webseite bekannt gegeben
       
  • Fristen für die Einreichung von Anträgen – Jahr 2025
    Für das Jahr 2025 sind die Fristen für die Einreichung von Anträgen abgelaufen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Fördermittel sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • die Aufstellung der getätigten Ausgaben;
  • die Bescheinigung über die Überprüfung der Ausgaben durch einen Fachmann, der im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, im Register der Abschlussprüfer, im Verzeichnis der Arbeitsberater, eines Zentrums für technische Unternehmensberatung, eines H.U.B. oder eines von einem Branchenverband kontrollierten Dienstleistungsunternehmens eingetragen ist;
  • die fachliche Bescheinigung von auf diesem Gebiet spezialisierten Sachverständigenfür die Fördermaßnahmen – Teilmaßnahmen in Bezug auf: 
    - Umwelt;
    - Internationalisierung;
    -Forschungsprojekte.
        

Formulare

Zeiten und Fristen

  • Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach dem Datum der Antragstellung.
    Der Beschluss über die Gewährung der Förderung wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Antragstellung gefasst, wobei gleichzeitig die Ausgabenabrechnung vorzulegen ist.

    Achtung!
    Fristen für das Antragsverfahren – Jahr 2025
    Für das Jahr 2025 gelten die Fristen des Verwaltungsverfahrens in Höhe von 180 Tagen, die zuvor durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 1683 vom 31. Oktober 2025 ausgesetzt worden waren, ab dem 31. März 2026 wieder.

  • Auszahlung: Die Förderung wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Bewilligung der Förderung ausgezahlt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni specifiche per singoli interventi annuali "Crescita Trentino".

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Begleitdokumente

FAQ Crescita Trentino - L.p. 6/2023

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Kontakt

Contatti di Agenzia provinciale incentivazione attivita' economiche (apiae)

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