Hervorgehobenes
- Gemäß den Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung Nr. 882 vom 12. Juni 2026 wird mitgeteilt, dass ab 12 Uhr am 15. September 2026 die Frist für die Einreichung von Anträgen für das Jahr 2026 und die Folgejahre läuft.
Jährliche Beihilfe für eine Vielzahl von Ausgaben, die dem Unternehmen entstehen.
Die Beihilfe wird durch Einreichung eines einzigen jährlichen Förderantrags gewährt, wobei gleichzeitig die in den vorangegangenen 18 Monaten bereits getätigten Ausgaben abgerechnet werden.
Es kann eine Förderung für Initiativen in folgenden Bereichen beantragt werden:
Die Anträge werden imautomatisierten Verfahren geprüft.
Die Mindest- und Höchstgrenzen für die Ausgaben sowie die Höhe der Förderung für dieals förderfähig anerkannten Ausgaben sind in den einzelnen Fördermaßnahmen – Untermaßnahmen der Bestimmungen – festgelegt.
Der maximale Ausgabenbetrag pro Förderantrag, der mehrere Fördermaßnahmen und Untermaßnahmen umfassen kann, beträgt 300.000 Euro.
Die Beihilfe wird im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Maßnahmen im Rahmen von „Crescita Trentino“ vorgesehen.
Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, dass die operative Einheit im Provinzgebiet verbleibt und die geförderten Güter nicht zweckentfremdet werden dürfen.
Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Fördermaßnahmen im Rahmen von „Crescito Trentino“ bzw. in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen festgelegt sind.
Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören außerdem:
Jedes Unternehmen kann pro Jahr – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember – nur einen Antrag auf Förderung stellen, der vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten ausschließlich über die Online-Plattform eingereicht werden muss.
Achtung!
Dem Antrag auf Fördermittel sind folgende Unterlagen beizufügen:
Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach dem Datum der Antragstellung.
Der Beschluss über die Gewährung der Förderung wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Antragstellung gefasst, wobei gleichzeitig eine Abrechnung der Ausgaben vorzulegen ist.
Achtung!
Fristen für das Antragsverfahren – Jahr 2025
Für das Jahr 2025 gelten die Fristen des Verwaltungsverfahrens in Höhe von 180 Tagen, die zuvor durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 1683 vom 31. Oktober 2025 ausgesetzt waren, ab dem 31. März 2026 wieder.
Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenProvvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenProvvedimenti riguardanti le Disposizioni specifiche per singoli interventi annuali "Crescita Trentino".
WeiterlesenDisposizioni contratti collettivi.
WeiterlesenIndicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).
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