Die Beihilfe wird durch Einreichung eines einzigen jährlichen Förderantrags gewährt, wobei gleichzeitig die in den vorangegangenen 18 Monaten bereits getätigten Ausgaben abgerechnet werden.
Was wird gefördert?
Es kann eine Förderung für Initiativen in folgenden Bereichen beantragt werden:
- Anlageninvestitionen
- Firmenfahrzeuge
- Sicherheitssysteme (Neu für Anträge ab dem Jahr 2026);
- Unternehmensinvestitionen in die Energiewende, den Umweltschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Energieeffizienz
- die Versicherung von Risiken aus Handelskrediten
- die Internationalisierung
- Forschungsprojekte
Die Anträge werden imautomatisierten Verfahren geprüft.
Förderung und Ausgabenobergrenzen
Die Mindest- und Höchstgrenzen für die Ausgaben sowie die Höhe der Förderung für dieals förderfähig anerkannten Ausgaben sind in den einzelnen Fördermaßnahmen – Untermaßnahmen der Bestimmungen – festgelegt.
Der maximale Ausgabenbetrag pro Förderantrag, der mehrere Fördermaßnahmen und Teilmaßnahmen umfassen kann, beträgt 300.000 Euro.
Die Beihilfe wird im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen jährlichen Maßnahmen im Rahmen des Programms „Crescita Trentino“ vorgesehen.
Dazu gehört die Verpflichtung, dass die operative Einheit im Provinzgebiet verbleibt und die geförderten Güter nicht zweckentfremdet werden dürfen.