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Beihilfen für die Internationalisierung des Wirtschaftssystems - Provinzialgesetz 6/2023
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Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung der Teilnahme von Unternehmen an internationalen Messen (ehemals Beihilfe zur Internationalisierung von Unternehmen - Norma Foral 6/1999)
Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse
Achtung! Wie in den allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen, geändert durch den Beschluss Nr. 1682/2025, vorgesehen, setzt die Zugangsvoraussetzung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Beiträge zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorhandensein einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen DURC voraus .
Beschreibung
Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt die Teilnahme von Unternehmen an internationalen Messen, die nach dem Datum der Antragstellung stattfinden.
Erleichterte Ausgaben sind Ausgaben für die Teilnahme an internationalen Messen, die sich auf Folgendes beziehen
Standmiete
Standaufbau;
Standverwaltung.
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist, dass die internationale Messe im Kalender der internationalen Messen des Italienischen Ausstellungs- und Messeverbandes (AEFI) aufgeführt ist .
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Erleichterungen können auch für mehrere Teilnahmen an internationalen Messen in einem Antrag beantragt werden.
Anreiz
Der Anreiz wird auf die als förderfähig erachteten Ausgaben berechnet und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt festgelegt
kleines Unternehmen: 50 % der förderfähigen Ausgaben;
mittlere Unternehmen: 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben
Die förderfähigen Mindestausgaben müssen über 40.000 Euro liegen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 150 Tausend Euro.
Attenzione
Anträge auf Anreize für die Teilnahme an internationalen Messen mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 40 Tausend Euro müssen im Rahmen der Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen im automatischen Verfahren eingereicht werden (siehe das Serviceblatt"Im automatischen Verfahren gewährte Beihilfen - L.p. 6/1999").
Beschränkungen
Die internationalen Fachmessen, an denen das Unternehmen teilnimmt, müssen
sich auf die wirtschaftliche Tätigkeit beziehen, die in den auf dem Gebiet der Provinz Trient gelegenen Betriebseinheiten ausgeübt wird, die über besondere Voraussetzungen verfügen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten)
nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
sie müssen innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein.
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme "Beihilfe zur Internationalisierung der Wirtschaft in der Provinz" festgelegt.
An wen es sich richtet
Kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, die in den besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen zur Internationalisierung der Wirtschaft in der Provinz" oder in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, festgelegt sind.
Der Antrag kann eingereicht werden von
Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Delegierter
So geht es
Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag stellen.
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
30. Juni 2025, für große Unternehmen;
2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.
Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Anbringung deseinmaligen Projektcodes - CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.
Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).
Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese. Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per l’internazionalizzazione del sistema economico provinciale.